Zuwendungen an Stiftungen werden üblicherweise in zwei Kategorien unterteilt. Die eine Kategorie sind die zwingend und dauerhaft zu erhaltenden Zustiftungen. Die andere Kategorie sind Spenden zur zeitnahen Verwendung. Dieses Entweder-Oder entspricht aber vielfach nicht den Bedürfnissen der Stiftungen. In Zeiten schwankender Erträge kann es erforderlich sein, auf langfristige Mittel zurückzugreifen. Zustiftungen und das sonstige Grundstockvermögen stehen dafür aber nicht zur Verfügung. Deshalb rückt eine dritte Kategorie in den Fokus, die bislang wenig beachtet wird: die Zuwendung für einen späteren Verbrauch – als eine flexible Alternative zur Zustiftung. Sowohl stiftungsrechtlich als auch steuerlich/gemeinnützigkeitsrechtlich lässt sich diese Zuwendung so ausgestalten, dass der Zeitpunkt der Mittelverwendung flexibel bleibt.
Schon bei der Errichtung einer Stiftung sollte eine gewisse Flexibilität in Betracht gezogen werden. Eine Aufteilung des gewidmeten Vermögens in Grundstockvermögen und sonstiges Vermögen ist in vielen Fällen vorteilhaft.
Nutzen
Sie sind mit den stiftungsrechtlichen Gestaltungsoptionen vertraut.
Sie können mit potenziellen Zustiftern zielführende Vereinbarungen schließen.
Eine neue Stiftung errichten Sie mit einer optimierten Vermögensaufteilung.
Sie überblicken die steuerlichen Konsequenzen.
Sie können die flexible Zuwendung in Ihrer Rechnungslegung abbilden.
Sie können die richtige Spendenbescheinigung ausstellen.
Zielgruppe
Vorstände, Geschäftsführer:innen, Leiter:innen Rechnungswesen von Stiftungen, Leiter:innen Steuern von Stiftungen, Stifter:innen, Zustifter:innen
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