Die flexible Stiftung

Zuwendungen richtig gestalten

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Teilnahmegebühr: 100,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

Inhalt

Zuwendungen an Stiftungen werden üblicherweise in zwei Kategorien unterteilt. Die eine Kategorie sind die zwingend und dauerhaft zu erhaltenden Zustiftungen. Die andere Kategorie sind Spenden zur zeitnahen Verwendung. Dieses Entweder-Oder entspricht aber nicht den Bedürfnissen der Stiftungen. Sie stehen vor facettenreichen Herausforderungen. In Zeiten schwankender Erträge kann es erforderlich sein, auf langfristige Mittel zurückzugreifen. Zustiftungen und das sonstige Grundstockvermögen stehen dafür aber nicht zur Verfügung. Deshalb rückt eine dritte Kategorie in den Fokus, die bislang wenig beachtet wird: Die Zuwendung in die Kapitalrücklage. Sie ist eine flexible Alternative zur Zustiftung. Sowohl stiftungsrechtlich als auch steuerlich und gemeinnützigkeitsrechtlich lässt sich die Kapitalrücklage so ausgestalten, dass der Zeitpunkt der Mittelverwendung flexibel bleibt.

Schon bei der Errichtung einer Stiftung sollte die Bildung einer Kapitalrücklage in Betracht gezogen werden. Eine Aufteilung des gewidmeten Vermögens in Grundstockvermögen und sonstiges Vermögen ist in vielen Fällen vorteilhaft.
 

Nutzen

  • Sie sind mit den stiftungsrechtlichen Gestaltungsoptionen vertraut.
  • Sie können mit potenziellen Zustifter:innen zielführende Vereinbarungen schließen.
  • Eine neue Stiftung errichten Sie mit einer optimierten Vermögensaufteilung.
  • Sie überblicken die steuerlichen Konsequenzen.
  • Sie können die Kapitalrücklage in ihrer Rechnungslegung abbilden.


Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführer:innen Leiter:innen Rechnungswesen von Stiftungen, Stifter:innen, Zustifter:innen

 

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