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Betriebsvergleich Kinder- und Jugendhilfe 2022

Solidaris Betriebsvergleiche
Betriebsvergleiche 2022 Kinder und Jugendhilfe - Struktur & Leistungen einbezogener Einrichtungen

Der Betriebsvergleich für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe enthält für das Geschäftsjahr 2022  33 Einrichtungen aus verschiedenen Bundesländern. Dieser Betriebsvergleich beschränkt sich auf Einrichtungen, die Leistungen im Sinne der §§ 27 ff. SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) erbringen. Somit sind z. B. Kindertagesstätten hier nicht erfasst.

Die Struktur der einbezogenen Einrichtungen ist sehr heterogen. Während nahezu alle Anbieter mindestens ein Regelangebot vorhalten, bieten 15 Einrichtungen auch eine Intensivbetreuung an. 11 Einrichtungen halten auch Leistungen im Bereich der Tagesbetreuung vor.

Die genehmigte Platzzahl liegt zwischen 33 und 529 Plätzen. 29 % der Anbieter halten dabei eine Kapazität zwischen 51 und 99 Plätzen und 42 % zwischen 100 und 199 Plätzen vor. Die genehmigte Platzzahl der erfassten Einrichtungen beträgt im Durchschnitt 161 (Vorjahr 154 Plätze). Die erbrachte durchschnittliche Leistung erhöhte sich entsprechend von rund 52.000 auf rund 55.000 Betreuungstage. Der durchschnittliche Nutzungsgrad der Einrichtungen liegt wie im Vorjahr bei 92 %.

Das durchschnittliche Entgelt für das Regelangebot liegt im Jahr 2022 bei 188,00 EUR/Tag (Vorjahr 182,20 EUR/Tag), für das Intensivangebot bei 240,80 EUR/Tag (Vorjahr 232,70 EUR/Tag) und für die Tagesbetreuung bei 118,00 EUR/Tag (Vorjahr 115,20 EUR/Tag). Somit waren im Jahresvergleich Steigerungen um 3,2 % (Regelangebot), 3,5 % (Intensivangebot) und 2,4 % (Tagesbetreuung) zu verzeichnen.

Ertragslage

Die Höhe der Umsatzerlöse aus Pflegeleistungen schwankt entsprechend der vorgehaltenen Platzzahl und liegt im Geschäftsjahr 2022 zwischen 2,7 Mio. EUR und 52,4 Mio. EUR. Dabei wurde pro Platz ein Umsatz in Höhe von durchschnittlich 78,8 TEUR (Vorjahr 75,5 TEUR) vereinnahmt.

Bedeutendster Aufwandsfaktor von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist der Personalaufwand, der vergleichbar mit den Vorjahren 75 % bis 80 % des gesamten Aufwandes ausmacht. Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft beträgt 70,5 TEUR (Vorjahr 68,3 TEUR). Somit war bei dieser Kennzahl ein Anstieg um 3,2 % zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse je Vollkraft betragen 88,0 TEUR (Vorjahr 85,9 TEUR). Die verbleibende Marge liegt somit unverändert bei rund 17,5 TEUR. Die Personalaufwandsquote, d. h. der Anteil der Umsatzerlöse, der für den Personalaufwand aufgewendet wird, liegt im Jahr 2022 wie im Vorjahr bei rund 80 %. Die Betreuungsaufwandsquote liegt unverändert bei 3 %. Die Investitionsaufwandsquote beträgt wie im Vorjahr 2 bis 3 %.

Einen bedeutenden Posten auf der Ertragsseite bilden die caritativen Erträge (Spenden, Erbschaften etc.). Hier werden im Geschäftsjahr 2022 im Durchschnitt 56 TEUR (Vorjahr 86 TEUR) erzielt. Im Durchschnitt erzielen die einbezogenen Einrichtungen einen Jahresüberschuss. Dieser liegt jedoch unter dem Wert des Vorjahres. Die Umsatzrendite beträgt im Geschäftsjahr 2022 2,1 % nach 3,7 % im Vorjahr. Nennenswerte Erträge aus ­Corona-Hilfsmaßnahmen sind wie im Vorjahr nicht zu verzeichnen.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der einbezogenen Einrichtungen beträgt im Durchschnitt 11,7 Mio. EUR nach 10,5 Mio. EUR im Vorjahr. Die Branche zeichnet sich durch eine hohe Eigenkapitalquote aus. Bezieht man den Sonderposten aus Investitionszuschüssen in die Berechnung ein, beträgt der Anteil an der Bilanzsumme durchschnittlich 67,8 % nach 68,8 % im Vorjahr.

Die Anlagenaltersquote liegt bei rund 40 % nach rund 41 % im Vorjahr. Mehr als die Hälfe des vorhandenen Sachanlagevermögens ist also bereits abgeschrieben. Für die Gebäude beträgt diese Quote rund 54 % (Vorjahr 52 %). Die Investitionsquote liegt wie im Vorjahr bei über 100 %. Folglich wird durchschnittlich ein höherer Betrag als die anfallenden Abschreibungen jährlich in das Sachanlagevermögen investiert.

Der Deckungsfaktor (Liquidität auf kurze Sicht im Verhältnis zum betriebsgewöhnlichen Finanzbedarf) beträgt wie im Vorjahr rund vier Monate. Der Einzugsfaktor beträgt unverändert sechs Wochen und entspricht zum Jahresende im Wesentlichen den Forderungen für den Monat Dezember.

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