Neues vom Bundesarbeitsgericht

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Teilnahmegebühr: 375,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

Inhalt

Das Arbeitsrecht ist ständig in Bewegung. Personalverantwortliche müssen nicht nur seine Grundzüge beherrschen, sondern auch darüber informiert sein, in welche Richtungen es sich weiterentwickelt. Gerade die große und ständig wachsende Bedeutung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs führt in manchen Bereichen des Arbeitsrechts zu nicht immer vorhersehbaren neuen Erkenntnissen, die vom Bundesarbeitsgericht aufgegriffen und umgesetzt werden. Unser Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand und gibt Hinweise auf Regelungen, die ab sofort beachtet werden müssen.

Die aktuellen Entscheidungen zu praxisrelevanten Bereichen des Arbeitsrechts bilden zusammen mit den  gesetzlichen Neuerungen den Schwerpunkt des Seminars. Wir werden uns mit der aktuellen Rechtsprechung zu Kündigung und Befristung von Arbeitsverhältnissen, den neuesten Entwicklungen zum Urlaubsrecht und mit den jüngsten Entscheidungen zur Vergütung befassen. Daneben behandeln wir unter anderem die Themen Teilzeitrecht und  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz sowie die Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen. Zuletzt werfen wir einen Blick auf die neuesten Entscheidungen zu den Besonderheiten der Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst und ihre Bedeutung für die Praxis in den Einrichtungen.

 

Nutzen

  • Sie lernen die neueste Rechtsprechung sowie die Chancen und Risiken für Ihre tägliche Praxis im Personalbereich kennen.
  • Sie sind darüber informiert, welche gesetzlichen Neuerungen Sie künftig beachten müssen.

 

Zielgruppe

Geschäftsführung, Verwaltungsdirektion, Verwaltungsleitung, Personalleitung, Mitarbeitende der Personalabteilung

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