Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Wenn Gegenmaßnahmen nicht mehr ausreichen

Handlungsoptionen für Krankenhäuser und MVZ in der Unternehmenskrise

Kalender
13.11.2026
Uhr
10:00 - 11:00
Karte Pinnadel Online

Inhalt

Die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes werden für viele Krankenhäuser und MVZ zunehmend sichtbar. Während zahlreiche Träger derzeit Maßnahmen zur Stabilisierung ihrer wirtschaftlichen Situation umsetzen, stellt sich bei einigen Einrichtungen eine zentrale Frage: Was ist zu tun, wenn Liquiditätsengpässe, operative Verbesserungsmaßnahmen und Restrukturierungsinitiativen nicht ausreichen, um die Fortführung des Unternehmens dauerhaft zu sichern?

In unserem vierten Online-Seminar der Webinar-Reihe zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beleuchten unsere Expertinnen und Experten aus Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung die Handlungsoptionen für Geschäftsführungen, Vorstände und Aufsichtsgremien in einer sich verschärfenden Unternehmenskrise.

Dabei betrachten wir die Situation aus rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und transaktionsbezogener Perspektive:

  • Früherkennung von Krisen und Pflichten der Geschäftsleitung
    Wann wird aus einer wirtschaftlichen Herausforderung eine rechtliche Krise? Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand bei Liquiditätsengpässen, Verlustsituationen, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenzreife? Welche Anforderungen ergeben sich an Krisenfrüherkennung, Dokumentation und Entscheidungsprozesse? Und welche persönlichen Haftungsrisiken gilt es zu vermeiden?
  • Going Concern unter Druck
    Wann bestehen wesentliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens? Welche Konsequenzen ergeben sich für Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfung? 
  • Restrukturierung oder Insolvenz?
    Welche Handlungsoptionen bestehen, wenn die eigenen Mittel nicht mehr ausreichen? Wir erläutern, wann formale Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren in Betracht gezogen werden müssen.
  • Geordneter Rückzug und Betriebsschließung
    Was ist zu beachten, wenn eine Fortführung nicht mehr möglich ist? Welche rechtlichen, finanziellen und operativen Anforderungen ergeben sich bei der Schließung von Einrichtungen oder einzelnen Leistungsbereichen? Welche Rollen spielen Mitarbeitende, Kostenträger, Banken und weitere Stakeholder? Und wie kann der Prozess strukturiert und möglichst risikoarm gestaltet werden?
  • Strategische Lösungsansätze
    Welche medizinstrategischen Überlegungen, Portfolio- und Kooperations-Optionen oder Strukturveränderungen sollten geprüft werden. Welche Rolle können Kooperationen, Zusammenschlüsse oder Unternehmensverkäufe spielen? Wie lassen sich Träger, Standorte oder Leistungsbereiche im Rahmen einer Transaktion sichern? Und welche Erfolgsfaktoren sind entscheidend, damit ein Transaktionsprozess unter erhöhtem Zeitdruck erfolgreich umgesetzt werden kann?

Entscheidend ist, kritische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, Handlungsalternativen rechtzeitig zu bewerten und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Unsere Expertinnen und Experten zeigen anhand von Praxisbeispielen, welche Optionen Krankenhäusern und MVZ in schwierigen Situationen zur Verfügung stehen und worauf Entscheider besonders achten sollten.

Zielgruppe

Geschäftsführer:innen, Vorstände, Kaufmännische Leitungen, Finanzverantwortliche, Aufsichtsgremien sowie Entscheider:innen aus Krankenhäusern, MVZ und dem Gesundheitswesen.


Anmeldung 13.11.2026 - kostenloses Online-Seminar

Solidaris Matthias Hennke
Referent
Solidaris Martin Wohlgemuth
Referent
Referentin
Solidaris Dr. Christoph Thiesen
Referent
Solidaris Frank Utikal
Referent
Solidaris Matthias Hennke
Matthias Hennke
Geschäftsführer Solidaris Unternehmensberatungs-GmbH
Solidaris Martin Wohlgemuth
Martin Wohlgemuth, LL.M.
Rechtsanwalt, Partner
Julia Pursche
Leitung Geschäftsbereich Unternehmensberatung
Solidaris Dr. Christoph Thiesen
Dr. Christoph Thiesen
Wirtschaftsprüfer, Partner, Leitung Grundsatzabteilung, Leitung KompetenzTeam Krankenhäuser
Solidaris Frank Utikal
Frank Utikal, LL.M.
Rechtsanwalt
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