Seit 2018 sind grundsätzlich alle Unternehmen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) oder durch die Katholischen und Evangelischen Datenschutzgesetze dazu verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, drohen hohe Bußgelder. In unserem Online-Seminar bringen wir Ihnen verständlich und kompakt die wichtigsten Aspekte zum Thema Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten näher. Dabei erfahren Sie, was genau ein Verarbeitungsverzeichnis ist, welche Anforderungen ein Verarbeitungsverzeichnisses erfüllen muss und welche elementare Rolle es bei der Erfüllung des Datenschutzes spielt.
Damit Sie die umfangreichen Anforderungen an das Verarbeitungsverzeichnis erfüllen können und der Aufwand dabei möglichst gering bleibt, stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Erstellung und Implementierung des Verarbeitungsverzeichnisses vor, die von unseren fachkundigen Referenten praxisorientiert eingeordnet werden. .
Nutzen
Sie kennen die Anforderungen, die an das Verarbeitungsverzeichnis gestellt werden, und seine wichtige Rolle bei der Erfüllung des Datenschutzes.
Sie erhalten Informationen über eine umfassende technische Lösung für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
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