Beratung und Prüfung von Unternehmen aus der Kinderhilfe, Jugendhilfe und dem Bildungsbereich

Betriebsvergleich Kinder- und Jugendhilfe 2023

Solidaris Betriebsvergleiche

Struktur und Leistung der einbezogenen Einrichtungen

Der Betriebsvergleich für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe enthält für das Geschäftsjahr 2023 31 Einrichtungen aus verschiedenen Bundesländern. Dieser Betriebsvergleich beschränkt sich auf Einrichtungen, die Leistungen im Sinne der §§ 27 ff. SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) erbringen. Somit sind z. B. Kindertagesstätten hier nicht erfasst.

Die Struktur der einbezogenen Einrichtungen ist sehr heterogen. Während nahezu alle Anbieter mindestens ein Regelangebot vorhalten, bieten 18 Einrichtungen auch eine Intensivbetreuung an. 19 Einrichtungen halten auch Leistungen im Bereich der Tagesbetreuung vor.

Die genehmigte Platzzahl liegt zwischen 33 und 596 Plätzen. 30 % der Anbieter halten dabei eine Kapazität zwischen 51 und 99 Plätzen und 46,7 % zwischen 100 und 199 Plätzen vor. Die genehmigte Platzzahl der erfassten Einrichtungen beträgt im Durchschnitt 166 (Vorjahr 161 Plätze). Die erbrachte durchschnittliche Leistung erhöhte sich entsprechend von rund 55.000 auf rund 56.500 Betreuungstage. Der durchschnittliche Nutzungsgrad der Einrichtungen erhöhte sich von 92,7 % auf 94,6 %.   

Das durchschnittliche Entgelt für das Regelangebot liegt im Jahr 2023 bei 208,10 EUR/Tag (Vorjahr 188,00 EUR/Tag), für das Intensivangebot bei 271,80 EUR/Tag (Vorjahr 240,80 EUR/Tag) und für die Tagesbetreuung bei 134,90 EUR/Tag (Vorjahr 118,00 EUR/Tag). Somit waren im Jahresvergleich Steigerungen um 10,7 % (Regelangebot), 12,9 % (Intensivangebot) und 14,3 % (Tagesbetreuung) zu verzeichnen.

Ertragslage

Die Höhe der Umsatzerlöse aus Pflegeleistungen schwankt entsprechend der vorgehaltenen Platzzahl und liegt im Geschäftsjahr 2023 zwischen 3,0 Mio. EUR und 60,0 Mio. EUR. Dabei wurde pro Platz ein Umsatz in Höhe von durchschnittlich 100,8 TEUR (Vorjahr 78,8 TEUR) vereinnahmt.

Bedeutendster Aufwandsfaktor von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist der Personalaufwand, der vergleichbar mit den Vorjahren 75 % bis 80 % des gesamten Aufwandes ausmacht. Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft beträgt 73,1 TEUR (Vorjahr 70,5 TEUR). Somit war bei dieser Kennzahl ein Anstieg um 3,7 % zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse je Vollkraft betragen 94,4 TEUR (Vorjahr 88,0 TEUR). Die verbleibende Marge liegt somit bei 21,3 TEUR nach 17,5 TEUR im Vorjahr. Die Personalaufwandsquote, d. h. der Anteil der Umsatzerlöse, der für den Personalaufwand aufgewendet wird, liegt im Jahr 2023 bei 77 % (Vorjahr 80 %). Die Betreuungsaufwandsquote erhöhte sich im Vorjahresvergleich von 3 % auf 4 %. Die Investitionsaufwandsquote beträgt wie im Vorjahr 2 bis 3 %. 

Einen bedeutenden Posten auf der Ertragsseite bilden die caritativen Erträge (Spende, Erbschaften etc.). Hier werden im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 73 TEUR (Vorjahr 56 TEUR) erzielt. Im Durchschnitt erzielen die einbezogenen Einrichtungen einen Jahresüberschuss. Dieser liegt über dem Wert des Vorjahres. Die Umsatzrendite beträgt im Geschäftsjahr 2023 5,4 % nach 2,1 % im Vorjahr.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der einbezogenen Einrichtungen beträgt im Durchschnitt 14,2 Mio. EUR nach 11,7 Mio. EUR im Vorjahr. Die Branche zeichnet sich durch eine hohe Eigenkapitalquote aus.

Bezieht man den Sonderposten aus Investitionszuschüssen in die Berechnung ein, beträgt der Anteil an der Bilanzsumme durchschnittlich 68,8 % nach 67,8 % im Vorjahr. Die Anlagenaltersquote liegt bei rund 38 % nach rund 40 % im Vorjahr. Mehr als die Hälfte des vorhandenen Sachanlagevermögens ist also bereits abgeschrieben. Für die Gebäude beträgt diese Quote rund 51 % (Vorjahr rund 54 %). Die Investitionsquote liegt wie im Vorjahr über 100 %. Folglich wird durchschnittlich ein höherer Betrag als die anfallenden Abschreibungen jährlich in das Sachanlagevermögen investiert. 

Der Deckungsfaktor (Liquidität auf kurze Sicht im Verhältnis zum betriebsgewöhnlichen Finanzbedarf) beträgt wie im Vorjahr rund vier Monate. Der Einzugsfaktor beträgt unverändert sechs Wochen und entspricht somit zum Jahresende im Wesentlichen den Forderungen für den Monat Dezember.

Weitere interessante Themen

phone
mail Pfeil weiß