Solidaris Betriebsvergleich Altenheime

Betriebsvergleich Altenheime 2023

Solidaris Betriebsvergleiche

Struktur und Leistung der einbezogenen Altenheime

Der Betriebsvergleich Altenheime der Solidaris enthält für das Geschäftsjahr 2023 die Daten von 167 Altenheimen aus dem Mandantenkreis der Solidaris. Altenheime mit 50 bis unter 90 Plätzen sind dabei mit 52,7 % am häufigsten vertreten, gefolgt von Altenheimen mit 90 bis 129 Plätzen mit 20,3 %.

Altenheime mit 130 Plätzen und mehr machen 12,0 % und solche mit weniger als 50 Plätzen 15,0 % aller einbezogenen Altenheime aus. Im Durchschnitt verfügt ein Altenheim über 86,44 Plätze. Die geleisteten Pflegetage lagen im Jahr 2023 im Durchschnitt bei rund 30.409 Tagen, was einer Auslastung von 96,4 % entspricht. Betrachtet man die Pflegeleistungsstruktur, d. h. den Anteil der einzelnen Pflegegrade an den insgesamt im Jahr 2023 geleisteten Pflegetagen, so ergibt sich folgendes Bild:

Die Altenheimbewohner sind überwiegend in den Pflegegraden 3 und 4 eingestuft: Rund zwei Drittel aller Fälle entfallen auf diese beiden Pflegegrade. Jeder fünfte Heimbewohner ist in Pflegegrad 5 eingestuft, der Pflegegrad 1 ist bei den Altenheimbewohnern nur marginal vertreten.

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich bei der Pflegeleistungsstruktur nur geringfügige Veränderungen ergeben. Die Leistungsstrukturziffer, die sich aus dem Pflegegrad-Mix ergibt (d. h. aus der entsprechend den Pflegegraden gewichteten Pflegeleistung in Relation zu den ungewichteten Pflegetagen), liegt in 2023 unverändert zum Vorjahr bei 1,81 (2022: 1,80).

Bei einem jahresdurchschnittlichen Personaleinsatz von 67 Vollkräften (davon etwa 59 % im Pflegedienst) bedeutet dies bei den oben angegebenen geleisteten Pflegetagen eine Personal-Belastungsziffer von 1,4 nach 1,5 im Vorjahr. Damit entfallen bezogen auf das insgesamt eingesetzte Personal 1,4 Heimbewohner auf eine Vollkraft.

Bezogen auf den Pflegedienst versorgt eine Pflegevollkraft in 2023 wie im Vorjahr im Durchschnitt ca. 2,3 Bewohner.

Ertragslage

Der Anstieg der Leistungsentgelte beträgt bei den Pflegegraden 1 bis 5 von 2021 bis 2023 zwischen 6 % und 12 %. Die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung haben sich im selben Zeitraum um ca. 6 % erhöht.

Wesentlicher Aufwandsfaktor von Altenheimen ist mit durchschnittlich rund 65 % des gesamten betrieblichen Aufwandes der Personalaufwand. Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft beträgt im Jahr 2023 rund 59,8 TEUR nach 57,3 TEUR im Vorjahr. Auf der Ertragsseite sind die Umsatzerlöse mit einem Anteil von 95 % an den betrieblichen Erträgen der wesentliche Faktor. Die Entwicklung dieser Einflussgrößen in Relation zum beschäftigten Personal insgesamt und für den Pflegedienst ist in der Abbildung rechts über drei Jahre dargestellt.

Der Personalaufwand je Vollkraft weist in 2023 gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 4,4 % auf. Die Umsatzerlöse je Vollkraft liegen 1,9 % über dem Vorjahreswert. Betrachtet man den Personalaufwand je Vollkraft sowie die Umsatzerlöse je Vollkraft ausschließlich für den Pflegedienst, so ist die Entwicklung gegensätzlich: Während sich der Personalaufwand je Pflegevollkraft durchschnittlich um 0,8 % verringert hat (nach einer Erhöhung im Vorjahr um 2,7 %), erhöhten sich die Pflegeerlöse je Pflegevollkraft um 2,3 % (2022: + 1,4 %).

Insgesamt konnte im Jahr 2023 nur die Hälfte der einbezogenen Altenheime ein positives Jahresergebnis erzielen, nach zwei Dritteln im Vorjahr. Das Jahresergebnis lag dabei im Durchschnitt um 14,9 % unter dem Vorjahreswert. Dies betrifft insbesondere den Leistungsbereich, der weiterhin von den Auswirkungen der Inflation auf die Sachkosten bestimmt wird. Aber auch der Investitionsbereich und der sonstige Bereich haben sich leicht verschlechtert.

Vermögens- und Finanzlage

Insgesamt machen die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen knapp die Hälfte des Gesamtvermögens aus. Bei denjenigen Altenheimen, die über eine eigene Immobilie verfügen, beträgt dieser Anteil knapp 74 % des Gesamtvermögens, was auf dem Niveau des Vorjahres liegt.

Bei einer Anlagenaltersquote auf Vorjahresniveau von 38 % (d. h. das Sachanlagevermögen ist bereits zu 62 % abgeschrieben) sind in den kommenden Jahren weiterhin deutliche Investitionen zur Erhaltung der Sachanlagen zu erwarten. Die Investitionsquote (Verhältnis der Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen zu den nicht geförderten Abschreibungen auf diese Anlagegüter) liegt im Jahr 2023 mit 115 % nahe am Vorjahresniveau von 113 %.

Insgesamt verfügen die 79 einbezogenen Altenheime im Jahr 2023 über eine Eigenkapitalquote von durchschnittlich rund 43 %, weitere 34,0 % der Bilanzsumme (39,1 % des langfristigen Kapitals) werden über Darlehen sichergestellt. Insgesamt hat das langfristige Kapital einen Anteil von 84,4 % am Gesamtkapital. Das langfristige Vermögen der Altenheime wird damit deutlich vom langfristigen Kapital überdeckt, was für eine solide Finanzierungsstruktur spricht.

Der Deckungsfaktor (Liquidität auf kurze Sicht im Verhältnis zum betriebsgewöhnlichen Finanzbedarf pro Woche) beträgt im Jahr 2023 rund 15 Wochen und liegt damit unter dem Vorjahresniveau. Der Einzugsfaktor liegt wie im Vorjahr bei etwa zwei Wochen, d. h. Forderungen werden im Durchschnitt innerhalb von zwei Wochen in Liquidität umgesetzt, wobei hier Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern zu verzeichnen sind.

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