§ 2b UStG: Kurzprogramm
Im Jahr 2015 hat die Neuregelung des § 2b UStG für (kirchliche) Körperschaften des öffentlichen Rechts Einzug in das Umsatzsteuergesetz gefunden. Der damit verbundene Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung für öffentlich-rechtliche Rechtsträger bringt viele Veränderungen mit sich. Insbesondere kommt es umsatzsteuerlich nicht mehr auf das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art („BgA“) an, um mit entgeltlichen Leistungen umsatzsteuerpflichtig zu werden.
Der Gesetzgeber hat für die Anwendung der Neuregelung eine Übergangszeit mit Verlängerung nunmehr bis einschließlich 2023 festgelegt. Erfahren Sie in unserem Seminar, wie Sie in der verlängerten Übergangsfrist die Zeit nutzen können, um die Körperschaften auf die Neuregelung des § 2b UStG vorzubereiten und die Besteuerungspraxis Ihrer öffentlich-rechtlichen Einrichtung zu ändern.
§ 2b UStG: Nutzen
- Sie wissen, wie Sie einen Fahrplan zur Vorbereitung auf die Anwendung des § 2b UStG erstellen und welche wirtschaftlichen Aktivitäten unter die Neuregelung fallen.
- Sie sind in der Lage, wirtschaftliche von (kirchen-) hoheitlichen Tätigkeiten abzugrenzen.
- Sie überblicken, welche Vorteile sich durch einen Vorsteuerabzug ergeben können und welche Erklärungsverpflichtungen auf Sie zukommen.
§ 2b USt: Zielgruppe
Mitarbeiter/innen im Bereich Verwaltung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
Karsten Stecker
Solidaris Revisions-GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Karsten Stecker
- Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth
- seit 2001 Rechtsanwalt
- seit 2002 für die Solidaris Revisions-GmbH tätig
- langjährige anwaltliche Tätigkeit für steuerbegünstigte Unternehmen in Beratung
Schwerpunkte
- Gesellschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht
- Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht
- Transaktionen und Kooperationen im Non-Profit-Bereich
- Vertrags- und Umwandlungsrecht
- Strukturberatung von Non-Profit-Unternehmensverbünden, Ordensgemeinschaften und kommunalen Trägern
Aktivitäten
- Diverse Vortragsaktivitäten
- Verfasser zahlreicher Publikationen im Gesellschafts-, Vereins- sowie Gemeinnützigkeitsrecht
- Stiftungsrat einer kirchlichen Stiftung des Öffentlichen Rechts