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Steuerstrafrecht

Rechtsberatung

Steigende Komplexität im Steuerrecht

Die Steuergesetzgebung zeichnet sich durch eine wachsende Komplexität und kontinuierliche Änderungen aus. Das stellt Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft vor besondere Herausforderungen. Die Gefahr, Steuern nicht ordnungsgemäß zu deklarieren und wegen Steuerhinterziehung in steuerstrafrechtliche Ermittlungen zu geraten, ist auch „ohne kriminelle Energie“ und damit auch für gemeinnützige Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft gegenwärtig.

Die Risiken der Steuerhinterziehung

Wer sich steuerliche Vorteile verschafft, indem er gegenüber Finanzbehörden vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder relevante Tatsachen vorenthält, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar. Steuerliche Vorteile können neben der klassischen Steuerverkürzung auch zu Unrecht erlangte Vergünstigungen wie Prämien oder Zulagen sein. Auch die Nichtabgabe einer Steuererklärung kann zu einer Steuerhinterziehung führen. Ein vorsätzliches Handeln liegt bereits vor, wenn die Steuerverkürzung in Kauf genommen wurde. Die Steuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft. Steuerpflichtige können – sofern die Tat bislang nicht von den Behörden entdeckt wurde – trotz Verwirklichung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Abgabe einer Selbstanzeige Straffreiheit erlangen. Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ist an sehr enge Voraussetzungen gebunden. Schnelles Handeln, langjährige Erfahrung und umfassende Kompetenz sind dann gefragt.

Unsere Kompetenz

Umfassende, spezialisierte Beratung

Wir unterstützen Sie in allen Belangen des Steuerstrafrechts – von der präventiven und strategischen Beratung über die Unterstützung bei Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen bis hin zur gerichtlichen Vertretung. Dank unserer langjährigen Spezialisierung und Erfahrung verstehen unsere Anwältinnen und Anwälte für Steuerstrafrecht und Steuerrecht die Anforderungen und Herausforderungen bestens. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, stets das optimale Ergebnis für unsere Mandantschaft zu erreichen.

Ihr Kontakt zu uns

Das Steuerstrafrecht ist ein komplexes Feld. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht und Steuerrecht entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie zur Lösung Ihres Problems. Sprechen Sie uns an!

Ihre Ansprechpersonen:

Unsere Expertise

Ihr Wegweiser im Steuerstrafrecht

Unsere Anwältinnen und Anwälte für Steuerstrafrecht und Steuerrecht verfügen über umfassende Erfahrung und tiefgreifendes Fachwissen. In den folgenden Bereichen beraten und vertreten wir Sie:

Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung geben die steuerrechtlichen Vorschriften und Regelungen für Unternehmen vor. Zudem bestimmen intern gewachsene Strukturen und bewährte Prozesse den Arbeitsalltag. Die Digitalisierung verändert darüber hinaus stetig die organisatorischen Arbeitsabläufe, beispielsweise durch neue Verantwortungsbereiche. Für Unternehmen entstehen so neue Risiken und Pflichten. Die Präventivberatung und die Implementierung von Tax-Compliance-Strategien sind entscheidende Faktoren, um der Komplexität der steuerlichen Verpflichtungen gerecht zu werden. Im Rahmen der Präventivberatung analysieren wir Ihr Risikopotenzial und entwickeln ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Tax-Compliance-Management-System, das vor Gesetzesverstößen und deren Folgen schützt. So reduzieren wir die steuerlichen, haftungsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken deutlich. 

Mit der Erstellung von Berichtigungserklärungen gemäß § 153 der Abgabenordnung (AO) können nachträglich erkannte Fehler in bereits eingereichten Steuererklärungen korrigiert werden. Unsere Anwältinnen und Anwälte für Steuerstrafrecht unterstützen Sie dabei, diese Berichtigungen korrekt vorzunehmen. So können Sie mögliche steuerstrafrechtliche Folgen vermeiden. 

Die Erstellung von Selbstanzeigen ermöglicht es, bei vorliegender Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen, sofern die Tat bislang nicht von den Finanzbehörden entdeckt wurde. Die Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige ist jedoch an komplexe Voraussetzungen gebunden und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung. Wir unterstützen Sie bei dem notwendigen Prozess, um die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige zu erlangen.

Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht begleiten Sie kompetent und engagiert in Steuerstrafverfahren und Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Dank unserer Spezialisierung auf die Gesundheits- und Sozialwirtschaft kennen wir dabei die Besonderheiten der Branche bestens.

Im Einspruchsverfahren wird die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden überprüft. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung des Einspruchsverfahrens – von der Prüfung der Erfolgsaussichten über die Einleitung der erforderlichen Schritte bis hin zur effektiven Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Unser Ziel ist es dabei stets, eine für unsere Mandantschaft optimale Lösung zu erreichen.

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor den Finanzgerichten. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht und Steuerrecht verfügen über umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung in der Führung von Klageverfahren. Zudem sind wir dank unserer Spezialisierung auf die Gesundheits- und Sozialwirtschaft bestens mit den Besonderheiten der Branche vertraut.

Umfassende Beratung

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht und Steuerrecht sind Expertinnen und Experten auf ihrem Gebiet. Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung wissen wir jedoch: Es können immer Fragen aufkommen, die der Expertise anderer Bereiche bedürfen. Hier können wir bei Bedarf Expertinnen und Experten aus anderen Geschäftsbereichen hinzuziehen. So erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand und müssen nicht mehrere Berater koordinieren.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf im Bereich Steuerstrafrecht kontaktieren Sie uns gerne. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten und zu unterstützen.

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