Taxonomie verstehen – nachhaltige Finanzierung sichern

Solidaris Unternehmensgruppe

Die EU‑Taxonomie‑Verordnung schafft einen verbindlichen Rahmen zur Bewertung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten. Sie definiert klare Kriterien dafür, wann Tätigkeiten als nachhaltig gelten – nämlich dann, wenn sie die drei Prüfkriterien erfüllen: Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs festgelegten Umweltziele, verursachen keine erheblichen Beeinträchtigungen anderer Umweltziele (Do No Significant Harm) und halten die sozialen Mindeststandards (Minimum Safeguards) der EU‑Taxonomie ein.

Diese einheitliche Systematik sorgt für Orientierung, Vergleichbarkeit und Transparenz und bildet damit die Grundlage für eine fundierte strategische Einordnung von Aktivitäten entlang der folgenden sechs Umweltziele:

Für die Offenlegung und Bewertung werden wirtschaftliche Tätigkeiten danach klassifiziert, ob sie taxonomiefähig oder taxonomiekonform sind. Wer die zugrunde liegenden Umweltziele versteht und gezielt auf die eigenen Aktivitäten anwendet, schafft nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern positioniert sich frühzeitig für den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungs‑ und Fördermöglichkeiten.

Wir begleiten Sie dabei, die EU‑Taxonomie verständlich einzuordnen und auf Ihre Organisation zu übertragen. Gemeinsam analysieren wir Ihre Tätigkeiten strukturiert und praxisnah – mit dem Ziel, herauszuarbeiten, welche Aktivitäten als „ökologisch nachhaltig“ eingestuft werden können und wie Sie diese Einstufung strategisch für Ihre Organisation nutzen.

Gerade in der Gesundheits‑ und Sozialwirtschaft ergeben sich dabei häufig relevante Ansatzpunkte. Auch wenn die Kernleistungen selbst nicht explizit Teil der Taxonomie sind, können zahlreiche unterstützende und infrastrukturelle Tätigkeiten taxonomiefähig sein. Typische Wirtschaftsaktivitäten, die im Rahmen einer Prüfung betrachtet werden, sind unter anderem:

Mehrwert über die nachhaltige Finanzierung hinaus

Die Vorteile gehen dabei weit über den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten hinaus. Die aus der Analyse abgeleiteten Maßnahmen leisten nicht nur einen konkreten Beitrag zu den sechs Umweltzielen der EU‑Taxonomie, sondern stärken zugleich Ihre Glaubwürdigkeit und Attraktivität gegenüber relevanten Stakeholdern – von Investoren und Aufsichtsorganen über Ihre Mitarbeitenden bis hin zu potenziellen Bewerber:innen.

Nachhaltigkeit wird so nicht nur dokumentiert oder berichtet, sondern aktiv und strategisch gestaltet: als Teil Ihrer Organisationsentwicklung, Ihrer Außenwirkung und Ihrer langfristigen Positionierung. 

EU-Taxonomie – Relevanz für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft

  • Nachhaltige Finanzierung: Taxonomie-konforme Projekte können den Zugang zu Fördermitteln und grünen Investitionen erleichtern.
  • Regulatorische Orientierung: Auch gemeinnützige Träger profitieren von der strukturierten Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit.
  • Infrastruktur & Energieeffizienz: Maßnahmen wie nachhaltiges Bauen, Energieeinsparung oder Abfallmanagement können klassifizierbar sein.
  • Verbindung zur CSRD und VSME: Taxonomie-Daten lassen sich direkt in die Nachhaltigkeitsberichterstattung integrieren.
  • Signalwirkung für Mitarbeitende und Bewerber: innen: Die nachweisliche Ausrichtung an Nachhaltigkeitskriterien stärkt die Identifikation der Mitarbeitenden und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber – ein zunehmend wichtiger Faktor im Fachkräftemangel.
  • Vorbereitung auf zukünftige regulatorische Anforderungen: Auch wenn viele Organisationen aktuell noch nicht unmittelbar berichtspflichtig sind, schafft die EU‑Taxonomie eine belastbare Grundlage für kommende Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette.
  • Zukunftsausblick: Die geplante soziale Taxonomie könnte soziale Leistungen und Daseinsvorsorge künftig stärker berücksichtigen.

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