Die Anforderungen aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der kommenden EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) stellen Unternehmen zunehmend vor komplexe Herausforderungen. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt Sie mit einem spezialisierten Beratungsangebot bei der rechtskonformen Umsetzung – insbesondere in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Seit 2024 verpflichtet das LkSG auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden zur Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten. Betroffen sind nicht nur private Kliniken und Pflegeeinrichtungen, sondern auch öffentliche Krankenhäuser, Wohlfahrtsverbände und Forschungseinrichtungen. Die CSDDD wird diese Anforderungen auf europäischer Ebene weiter verschärfen und ausweiten.
Unser Beratungsangebot umfasst:
Status-Quo-Analyse Ihrer bestehenden Prozesse und Lieferketten
Risikobewertung und Maßnahmenplanung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Integration in bestehende Governance- und Compliance-Strukturen
Branchenspezifische Lösungen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft – z.B. für Einkaufsgemeinschaften oder komplexe Trägerstrukturen
Mit unserem strukturierten Ansatz helfen wir Ihnen, die aktuellen Anforderungen des LkSG sowie die künftigen Pflichten aus der CSDDD effizient und ressourcenschonend umzusetzen. So sichern Sie nicht nur Ihre Compliance, sondern stärken auch Ihre Position im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Fördermittel.
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