Ausgangslage:
Die aktuellen Entwicklungen rund um das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) stellt die Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Durch die Einführung des PpSG wird das DRG-System grundlegend verändert. Ab dem Jahr 2020 wird die Krankenhausvergütung auf eine Kombination von Fallpauschalen- und Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt. Die Fallpauschalen werden hierzu um die Pflegepersonalkosten bereinigt. Die Erstattung der Pflegepersonalkosten erfolgt zukünftig durch ein individuelles Pflegebudget. Die Auswirkungen auf die einzelnen Krankenhäuser gestalten sich unterschiedlich. Manche Häuser könnten von der DRG-Systemumstellung profitieren, andere müssen womöglich Erlöseinbußen hinnehmen.
Ihr Nutzen:
- Sie erhalten maximale Planungssicherheit und können auf mögliche Risiken frühzeitig reagieren
- Durch gezielte Vorbereitung lassen sich die bevorstehenden Konsequenzen zu Ihrem Vorteil steuern
- Die frühzeitige Ermittlung des individuellen Pflegebudgets ermöglicht eine gezielte Planung
Ziele unserer Beratungsleistung:
Wir unterstützen Sie bei der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen des PpSG für Ihre Einrichtung sowie bei der Planung der notwendigen technischen und strukturellen Umstellungen.
Leistungsumfang:
- Simulation der zukünftigen Erlössituation auf der Basis eines um die Pflegepersonalkosten bereinigten Entgeltkataloges
- Begleitung bei der Kostenausgliederung sowie der Ermittlung des Pflegebudgets
- Seminare und Workshops zum Thema PpSG und Pflegebudget