Ausgangslage:
Mit dem neuen § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt nun ab dem 01.01.2021 die Umsatzsteuerpflicht für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die selbständige Einnahmen erzielen. Dazu gehören
u. a. Kirchengemeinden und Gebietskörperschaften. Dies impliziert die Notwendigkeit der kompletten Neubewertung der Einnahmen einer Person des öffentlichen Rechts, unter den Kriterien des neuen § 2b UStG und den damit verbundenen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation. Die Umsetzung der neuen Steuervorgaben führt somit zu erheblichen Veränderungen der Prozesse. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Prozesse neu auszurichten, damit Sie die neuen steuerlichen Anforderungen erfüllen und nachhaltig zukunftssicher aufgestellt sind.
Ihr Nutzen:
- Erhalt und Professionalisierung des Ehrenamtes durch Verlagerung von operativen administrativen Tätigkeiten in Entscheidungs- und Aufsichtsaufgaben
- Sicherstellung ordnungsgemäßer Prozesse
- Kongruenz der Preis-Leistung der verschiedenen Dienstleistungskomponenten
- Transparenz der eigenen Wertschöpfung mit Perspektivcharakter
Ziele unserer Beratungsleistung:
Durch eine profunde Analyse und anschließende Optimierung der Prozesse und Organisationsstrukturen sollen zukünftige Risiken im Zusammenhang der Umsetzung des § 153 Abgabenordnung und des § 2b UStG für die Gremien der Organisationen systemisch minimiert werden.
Leistungsumfang:
Modulare begleitende Organisationsentwicklung in 4 Feldern
- IT-Beratung und Strukturaufbau
- Organisation, Prozesse und Compliance
- Projektmanagement, Kommunikation und Schnittstellenmanagement
- rechtliche Beratung aller organisationsrelevanter Einheiten in den maßgebenden Rechtsgebieten