Solidaris Steuerberatung

Gemeinnützigkeitsrecht

Steuerberatung

Gestaltungsspielraum für gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Körperschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen für verschiedene Steuerarten steuerbefreit oder steuerbegünstigt. Zudem fördert der Gesetzgeber Spenden an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel eingetragene Vereine und Stiftungen, durch deren Abzugsfähigkeit beim Spender.

Solidaris Steuerberatung Gemeinnützigkeitsrecht
Unsere Beratung

Kompetenz trifft Partnerschaftlichkeit

Die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Körperschaften lassen einigen Gestaltungsspielraum offen. Als Experte für gemeinnützigkeitsrechtliche Fragestellungen und die laufende Beratung von Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft beraten wir Sie umfassen zu Ihren Möglichkeiten. Unserer Steuerberaterinnen und Steuerberater verfügen über umfassendes Know-how aus langjähriger Beratungspraxis. Den aktuellen Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Auffassung der Finanzverwaltung für Non-Profit-Organisationen (NPO) haben wir dabei stets im Blick.

 

Wir verstehen uns als kompetenter Partner auf Augenhöhe und begleiten Sie in jeder Phase - ob im Gründungsprozess oder bei einem Wechsel von Steuerpflicht zu Gemeinnützigkeit. Dabei stellen wir stets sicher, dass die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit vorliegen. Zudem sind unsere Steuerberaterinnen und Steuerberater eng mit unseren Expertinnen und Experten der Rechtsberatung verzahnt. Dies ermöglicht einen umfassenden Blick auf die Fragestellungen. Für unsere Mandanten bedeutet das: passgenaue Beratung bei der Errichtung von Einrichtungen, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen, und rechtssichere Unterstützung bei der Satzungs-Gestaltung.

Unsere Expert:innen für Steuerberatung

Expertise im Gemeinnützigkeitsrecht

Die Möglichkeiten des Gemeinnützigkeitsrechts zu nutzen, erfordert umfassende Kenntnis - vor allem bei der Gestaltung der Satzung. Als Branchenexperte mit langjähriger Erfahrung sind wir Ihr Partner für alle Fragestellungen der steuerrechtlichen Beratung.

Unsere Leistungen im Bereich Steuerberatung für steuerbegünstigte Körperschaften

Um ihre Gemeinnützigkeit zu erhalten, müssen Körperschaften bestimmte Nachweispflichten erfüllen. Unter anderem zählt die fristgerechte Abgabe der regelmäßig anfallenden Steuererklärungen hierzu. Als Branchen-Spezialist zählen die Erstellung der Ertrag- und Umsatzsteuererklärungen für gemeinnützige Einrichtungen zu unserem Brot-und-Butter-Geschäft.

Unsere Leistungspalette ist dabei umfassend:

  • Vorbereitung der speziell für gemeinnützige Einrichtungen geforderten Angaben in der Anlage Gem zur Körperschaftsteuererklärung
  • Aufstellung der Gewinnermittlungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  • Vier-Sphären-Rechnung (ideeller Bereich, Zweckbetrieb, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Vermögensverwaltung)
  • Bildung von Rücklagen nach der Abgabenordnung (AO)

 

  • Aufstellung einer Mittelverwendungsrechnung
  • Ermittlung des Ergebnisses in der wohlfahrtspflegerischen Gesamtsphäre
  • Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Beratung bei Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen für Ihre Organisation

Gemeinnützige Körperschaften sind zudem in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung geraten: je nach Größe fallen dort regelmäßig Betriebsprüfungen an. Gerne begleiten wir Sie bei der steuerlichen Außenprüfung und übernehmen bei Bedarf auch den digitalen Informationsaustausch und die Korrespondenz mit dem Betriebsprüfer für Ihre Organisation.

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Steuerberatung im Bereich Spenden und Sponsoring

Zentral für gemeinnützige Organisationen sind alle steuerlichen Fragen zum Thema Spenden und Sponsoring. Die Sachverhalte in diesem Zusammenhang sind nicht immer eindeutig. Dank langjährigen Erfahrungen können wir eine umfassende steuerliche und rechtliche Beurteilung vornehmen. Wir klären für Sie wichtige Details zur zweckentsprechenden Verwendung, zur Unterscheidung zwischen Geld- und Sachspende oder ob es sich um eine Spende zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke handelt. Ebenso sorgen wir für die korrekte Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen. Zudem beraten wir Sie bei der Gestaltung von Sponsoringverträgen und -maßnahmen.

 

Die Grenzen zwischen steuerbegünstigter und steuerpflichtiger Tätigkeit sind fließend und nicht immer leicht zu erkennen. Auch aufseiten des Sponsors: Hier gilt es zu unterscheiden zwischen Betriebsausgaben, Spenden und steuerlich nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung. Unsere Steuerberaterinnen und Steuerberater unterstützen Sie bei Bedarf umfassend. Und erarbeiten individuelle Lösungen für Ihre Problemstellung – bei Bedarf interdisziplinär mit unseren Expertinnen und Experten der Rechtsberatung.

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage über das Kontaktformular.

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