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Medizinrecht

Rechtsberatung

Veränderungen im Blick

Das Gesundheitswesen ist stark reguliert und unterliegt einem stetigen Wandel. Um den Anforderungen laufend gerecht zu werden, braucht es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Medizinrecht, die nicht nur über hohes Fachwissen verfügen, sondern auch Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich im Blick behalten.

Unsere Expert:innen

Umfassendes Know-how im Medizinrecht - kompetent und interdisziplinär

Die Fachanwältinnen und Fachanwälte unseres Teams Medizinrecht sind bundesweit kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, niedergelassene Ärzte, Privatkliniken, Berufsverbände, Pflegeeinrichtungen, Körperschaften, Unternehmen aus dem Arznei-, Heil- und Hilfsmittelbereich sowie sämtliche Dienstleister, die das Gesundheitswesen (digital) weiterentwickeln.

Wir behalten für Sie den Überblick über die sich stetig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Konzepte für Ihr Vorhaben. Dabei bieten wir einfache und prägnante Lösungen, die schnelle Entscheidungen ermöglichen. Insbesondere bei komplexen Fragestellungen mit steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bezügen sowie medizinstrategischen und ökonomischen Überlegungen profitieren Sie von unserer internen Vernetzung und der engen interdisziplinären Zusammenarbeit unserer Unternehmensbereiche: Bei Bedarf ziehen wir Expertinnen und Experten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung hinzu und bieten Ihnen so umfassende Lösungen aus einer Hand.

Unsere Expert:innen im Medizinrecht

 

Expertise im Medizinrecht

Das Medizinrecht wandelt sich stetig und erfordert spezialisiertes Know-how. Wir unterstützen Sie umfassend mit langjähriger Erfahrung. Dank unserer interdisziplinären Ausrichtung haben wir dabei nicht nur die rechtlichen Aspekte im Blick.

Praxiswissen und Erfahrung

Bei Fragen rund um die vertragsärztliche Leistungserbringung verfügen wir über spezialisiertes Praxiswissen. Unter anderem beraten wir Krankenhäuser und Ärzte bei Gründung und Betrieb von MVZ und Praxen (BAG) sowie den damit verbundenen Transaktionen (Praxisabgabe und Praxiserwerb). Krankenhausträgern zeigen wir potenzielle neue Geschäftsfelder auf, die sich für Sie im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung eröffnen und die bereits bestehende Versorgungsbereiche sinnvoll ergänzen können.

Darüber hinaus beraten wir Sie bei geplanten Kooperationen: Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die vertraglichen Grundlagen für eine beabsichtigte Zusammenarbeit sowohl zwischen Leistungserbringern als auch mit Dienstleistern. Bestehende Kooperationen überprüfen wir auf ihre Vereinbarkeit mit compliancerechtlichen Vorgaben.

Krankenhäuser unterstützen wir auf dem Weg zu einer erlössicheren Krankenhausbehandlung durch die rechtssichere Gestaltung der Behandlungsverträge sowie die Analyse und Optimierung der Dokumentations-, Kodier- und Abrechnungsprozesse. So lassen sich die MD-Abrechnungsprüfungen und damit die Prüfquote reduzieren. Im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten begleiten wir Krankenhäuser zudem bei der Durchsetzung ihrer Zahlungsansprüche. Und sollten Sie Fragen zu Krankenhausplanung oder Krankenhausfinanzierung haben, beantworten wir auch diese kompetent - und sichern so die Grundlagen der Leistungserbringung für Ihr Haus.

Unsere Beratungsleistungen im Überblick

  • Gründung/Erweiterung/Umstrukturierung von MVZ
  • Errichtung, Strukturierung und vertragliche Ausgestaltung von Kooperationen zur gemeinsamen Berufsausübung: BAG (früher: Gemeinschaftspraxen), üBAG, Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften, Jobsharing
  • Praxisübernahme und Praxisverkauf
  • Sektorenübergreifende Kooperationen
  • Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV), besondere (Integrierte) Versorgung gemäß § 140a SGB V
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Zulassung - auch im Rahmen des Sonderbedarfs - und Ermächtigung einschließlich der Beratung und Vertretung vor den Zulassungsausschüssen/Berufungsausschüssen für Ärzte
  • Regressabwehr bei Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen
  • Zweigpraxis und ausgelagerte Praxisräumlichkeiten
  • Gesellschaftsrecht der Heilberufe (Gesellschaftsverträge, Satzungen)
  • Ärztliche Vergütung und Abrechnung (EBM, RLV, QZV, extrabudgetäre Leistungen, HVM, GOÄ)
  • Ärztliches Berufsrecht, insbesondere Disziplinarrecht
  • digitale Gesundheitsleistungen (Videosprechstunde, eAU)

  • Behandlungsverträge, Wahlleistungsvereinbarungen
  • Chefarzt- und Belegarztverträge
  • Struktur- und Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes (MD)
  • Abrechnungsstreitigkeiten/MD-Prüfverfahren
  • Outsourcing von Abteilungen
  • Sektorenübergreifende Kooperationen
  • Telemedizin
  • Gründung von Privatkliniken (§ 30 GewO)
  • Aufnahme in den Krankenhausplan
  • Bewilligung, Verwendung und Rückforderung von Fördermitteln
  • Entgelt- und Budgetverhandlungen einschließlich Vertretung bei Schiedsstellenverfahren

  • Betrieb von Krankenapotheken
  • Gestaltung von Versorgungsverträgen
  • Retaxierungen
  • Verfahrensdokumentationen/Prozessbeschreibungen für Krankenhausapotheken
  • steuerliche Behandlung von Zytostatika und Fertigarzneimitteln
  • Rabattverträge
  • Unit-Dose-Versorgung
  • Großhandelserlaubnis nach AMG

  • Einwerbung und Verwendung von Drittmitteln (Studien, Sponsoring, Beraterverträge)
  • Forschungskooperationen
  • Verfahrensanweisungen und Drittmittel-/Compliance-Richtlinien
  • Risikoklassifikation von Prozessen und Kooperationen

  • Approbationsverfahren
  • Fort- und Weiterbildung
  • Berufsordnung
  • Werberecht

  • Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis
  • digitale Gesundheitsanwendungen
  • Zulassungsverfahren
  • Versorgungsverträge

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