Solidaris Themen Krankenhausplanung NRW

Die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen

Hilfestellung für Krankenhäuser

Krankenhausplanung NRW

Mit dem Krankenhausgestaltungsgesetz NRW und der neuen Krankenhausplanung NRW übernimmt Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Vorreiterrolle für eine Trendumkehr in der Krankenhausplanung der Länder. Anstatt der vorhandenen Bettenzahlen sollen erstmals die tatsächlichen Fallzahlen als Planungsgrundlage herangezogen werden.

Für Krankenhausträger ist dies eine neue, existentielle Herausforderung. Sie müssen sich schnellstmöglich auf die Umsetzung der neuen Systematik – und hier insbesondere auf die anstehenden regionalen Planungskonferenzen – vorbereiten. Nur wer es schafft, seine Kompetenzen bzw. sein Leistungsportfolio überzeugend herauszuarbeiten und darzustellen, wird die Zukunft des Krankenhauses erfolgreich sichern und weiterentwickeln können.

Quick Check Krankenhausplanung NRW

Unser interdisziplinäres Team aus Rechtsberatung, medizinstrategischer und ökonomischer Unternehmensberatung sowie Wirtschaftsprüfung hat zur Unterstützung von Krankenhäusern einen Quick Check Krankenhausplanung NRW entwickelt.

Unsere Expert:innen für den Quick-Check

Mit unserem Quick Check unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung der neuen Systematik. Wir begleiten Sie auf Wunsch im gesamten Prozess von der Analyse bis zum Feststellungsbescheid. 

Hintergründe der neuen Krankenhausplanung NRW

Als eines der wichtigsten Vorhaben für die kommende Legislaturperiode schrieb die neue schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen 2017 die grundlegende Verbesserung der Krankenhausstrukturen und Patientenversorgung in den Koalitionsvertrag.

Der Krankenhausplan NRW von 2013 galt als zu abstrakt und allgemein gehalten, als dass er die Probleme in der stationären Versorgung beseitigen könnte.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) unter der Leitung von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gab 2018 die Erstellung eines Gutachtens „Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen“ in Auftrag. Dessen Veröffentlichung durch Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH in Zusammenarbeit mit der Lohfert & Lohfert AG und dem Fachgebiet Management im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin im September 2019 legte die Schwachstellen des bisherigen Systems offen:


Die größten Probleme in der Krankenhausstruktur NRW

  • Überversorgung in einigen Ballungsgebieten

  • Unterversorgung in ländlichen Räumen

  • Ressourcenverschwendung durch doppelte Vorhaltung von Kapazitäten

  • Zersplitterung des Marktes mit vielen Anbietern und geringen Leistungsmengen

  • Starker, häufig ruinöser Konkurrenzkampf um Patienten, Gelder und Personal

  • Mangelversorgung insbes. im Bereich Psychiatrie/Psychotherapie/Psychosomatik

  • Insgesamt zu geringe Orientierung an den tatsächlichen Bedarfen und an der Behandlungsqualität

 Download Kurzfassung des Gutachtens

Diese umfassende Versorgungsanalyse mitsamt Handlungsempfehlungen zur Umgestaltung der Krankenhauslandschaft dient als Grundlage für die neue Krankenhausplanung NRW.

Unter der Leitung des MAGS erarbeitete der Landesausschuss für Krankenhausplanung (bestehend u. a. aus Vertretern der Krankenhausgesellschaft NRW, der Krankenkassen und der Ärztekammern) in rund 50 Sitzungen die Grundzüge des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen. Im August 2021 wurden die wesentlichen Inhalte des Entwurfs der Öffentlichkeit vorgestellt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einer Pressemitteilung aus 2021:

„Wir gehen in Nordrhein-Westfalen mutig voran. Als erstes Bundesland werden wir die Krankenhausstruktur künftig differenziert über Leistungsbereiche und Leistungsgruppen planen. Klar ist: Die nordrhein-westfälische Krankenhausplanung ist eine leistungsfähige, soziale und gerechte Krankenhausplanung für die Menschen. Die Patientinnen und Patienten stehen bei den neuen Strukturen im Mittelpunkt. Das bedeutet im Klartext: Ich will mit der neuen Krankenhausplanung die bestmögliche Qualität in der stationären Versorgung erreichen.” 

Im September 2021 wurde der Entwurf für die neue Krankenhausplanung NRW dem nordrhein-westfälischen Landtag vorgelegt.

Die Systematik der neuen Krankenhausplanung NRW

Der Krankenhausplan NRW 2015 basierte – wie derzeit noch die meisten Krankenhauspläne der Länder – vornehmlich auf einer starren betten- und fachabteilungsbezogenen Planung. 

Der neue Krankenhausplan NRW sieht eine stärkere Orientierung am tatsächlichen Versorgungsgeschehen vor. Statt vorgehaltener Betten sollen die tatsächlichen Fallzahlen in den Leistungsbereichen als Grundlage dienen.

Ziel des neuen Krankenhausplans NRW gemäß § 1 Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHG NRW): "Zweck dieses Gesetzes ist es, eine patienten- und bedarfsgerechte gestufte wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung durch Krankenhäuser sicherzustellen. Die Krankenhäuser sollen vorhandene Spielräume ausschöpfen, leistungsfähig, sparsam und eigenverantwortlich wirtschaften."

Der Krankenhausplan NRW besteht gemäß § 12 Abs. 2 KHGG NRW aus

a)    Rahmenvorgaben
b)    Regionalen Planungskonzepten

Die Rahmenvorgaben des Krankenhausplan NRW: Leistungsbereiche, Leistungsgruppen und Planungsebenen

Die Krankenhausplanung NRW wird zukünftig maßgeblich an 32 medizinischen Leistungsbereichen und 64 untergeordneten Leistungsgruppen ausgerichtet. Auf der Grundlage der Rahmenvorgaben gemäß § 13 KHGG NRW legt das zuständige Ministerium die nach diesen Leistungsbereichen und Leistungsgruppen differenzierten Versorgungskapazitäten fest.

 

Leistungsbereiche

Die Leistungsbereiche bilden dabei den übergeordneten medizinischen Rahmen, der sich an der Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammern Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe orientiert.

 

Leistungsgruppen

Die allgemeinen und spezifischen Leistungsgruppen sind Unterdisziplinen der Leistungsbereiche. Sie orientieren sich hauptsächlich an spezifischen Prozessen und OPs-Codes. Sie sind zukünftig das zentrale Steuerungselement der Krankenhausplanung. Alle Leistungsgruppen sind an näher ausgeführte Qualitätsindikatoren geknüpft. Typische Qualitätskriterien sind dabei Vorgaben zur Menge, Qualifikation und Verfügbarkeit des Personals, zur Geräteausstattung und zu weiteren Struktur- bzw. Prozessmerkmalen. Auch die Vorhaltung verwandter Leistungsgruppen am selben Standort bzw. in Kooperationen ist von Bedeutung.

Beispiel Leistungsbereich und Leistungsgruppe im Krankenhausplan NRW:

  • Leistungsbereich: Neurologie
  • Leistungsgruppen: Allgemeine Neurologie, Stroke Unit, Neuro-Frühreha

 

Planungsebenen

Für jede Leistungsgruppe wird – je nach Komplexität - eine regionale Planungsebene bestimmt.

Die Versorgungsregionen gelten als Planungsebene für solche Leistungsgruppen, die wohnortnah benötigt werden (beispielsweise für die chirurgische oder internistische Grundversorgung). Es gilt die Mindestvorgabe: Für jede Gruppe ist auf ihrer Planungsebene jeweils mindestens ein Angebot vorzusehen.

Regionale Planungskonzepte seit 2022

Seit Herbst 2022 fanden in Umsetzung der Rahmenvorgaben die regionalen Planungskonferenzen gemäß § 14 KHGG NRW statt. Dabei stimmen sich Krankenhausträger stimmen sich ab dem 17. November 2022 mit den Landesverbänden der Krankenkassen über die Erbringung der Leistungsgruppen ab und es wird überprüft, welche der an einer Leistungsgruppe interessierten Kliniken die Mindestvoraussetzungen bzw. zusätzliche fakultative Auswahlkriterien erfüllen. Überschreitet das Angebot der interessierten Kliniken die Leistungsprognose der Bedarfsplanung, so trifft die Behörde eine Auswahlentscheidung.

Im Anschluss an die Prüfung und Bewertung durch Bezirksregierungen und Ministerium, Kreise, kreisfreie Städte, kassenärztliche Vereinigungen und Gewerkschaften erhalten die Krankenhäuser in 2023 Feststellungsbescheide. Darin wird gemäß § 16 Abs. 1 Nummer 6 KHGG NRW festgeschrieben, welche konkreten Leistungsbereiche bzw. Leistungsgruppen die Häuser erbringen dürfen. Je Leistungsgruppe ist der Ausweis der jeweiligen Versorgungskapazität im Ist und Soll vorgesehen, die durch die durchschnittliche jährliche Fallzahl oder durch andere qualitative oder quantitative Parameter (unter Berücksichtigung einer im Krankenhausplan vorgesehenen Schwankungsbreite) bestimmt wird.

Konkret bedeutet dies zum Beispiel

Für die Leistungsgruppe „Tiefe Rektumeingriffe“ bedarf es z. B. auch der Strukturanforderung der Leistungsgruppe „Komplexe Intensivmedizin“ mit entsprechender Facharztpräsenz und einer interdisziplinären Tumorkonferenz. Ferner muss zu Abteilungen mit dem Leistungsbereich „Hämatologie und Onkologie“ sowie der Leistungsgruppe „komplexe Gastroenterologie“ mindestens eine Kooperation bestehen. Sind diese Abteilungen vor Ort vorhanden, ist dies ein positives Auswahlkriterium.

Im Versorgungsgebiet 2 (Essen, Mühlheim, Oberhausen) könnte dies zum Beispiel zur Folge haben, dass von 13 Klinikstandorten mit zusammen 300 Eingriffen am tiefen Rektum nur die 3 bis 6 Kliniken einen Versorgungsauftrag erhalten, die sowohl eine Chance haben, eine Schwelle von mehr als 40 Eingriffen pro Jahr zu erreichen, als auch die fakultativen Auswahlkriterien erfüllen. Etwa 100 bis 150 Fälle würden regional umgesteuert. Für den regionalen Wettbewerb der 13 Klinikstandorte würde die spezielle visceralchirurgische Expertise wie auch die Konkurrenz um entsprechend subspezialisierte Fachärzte deutlich an Bedeutung verlieren. Die Qualität einer kleinräumig anzubietenden, breiten, gut koordinierten und optimal an den Patientenbedürfnissen orientierten chirurgischen Basisversorgung gewänne an Bedeutung. Eine gute Kooperation der Basisversorger mit den visceralmedizinischen Spezialversorgern böte Wettbewerbsvorteile, sowohl aus der Sicht der Patienten als auch im Hinblick auf die Weiterbildung der Mitarbeiter. Sie läge auch im Interesse der Spezialversorger, da sich die Wege der Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf nicht automatisch, sondern aus den guten Arbeitsbeziehungen der regional beteiligten Ärzte ergeben.

Vorbereitung auf die regionalen Planungskonferenzen

Nach den vom 15.04.2024 bis zum 01.07.2024 terminierten erweiterten Planungskonferenzen werden die Krankenhausträger im Verlauf des Sommers spätestens jedoch mit Übermittlung des Feststellungsbescheides Klarheit über Ihr zukünftiges Leistungsspektrum erhalten. Dem sollte eine gründliche Vorbereitung vorangehen.

Unsere Empfehlungen für Krankenhäuser und Krankenhausträger

Krankenhausträger sollten das eigene Portfolio anhand der veröffentlichten Leistungsgruppensystematik kritisch analysieren und die strategisch bedeutenden  Leistungen identifizieren. Neben etwaigen Überschneidungen mit Wettbewerbern im Versorgungsgebiet sollte auch geprüft werden, ob die an die jeweilige Leistungsgruppe gestellten Anforderungen (personelle Ausstattung, Qualität, Erreichbarkeit etc.) erfüllt werden, um gegebenenfalls bei der in den Rahmenvorgaben vorgesehenen Bestenauslese die besseren Karten zu haben. Ergänzend sollte jedes Krankenhaus analysieren, wie sich Patienten einzelner Leistungsgruppen im Einzugsgebiet neu orientieren könnten und wie durch Kooperationen Leistungsgruppen gestärkt und Patientenströme gesteuert werden können. Nur durch eine sorgfältige Vorbereitung kann die Zukunftsfähigkeit der eigenen Einrichtung gesichert werden.

Die nachvollziehbare Darstellung der Kompetenzen und die detaillierte Kenntnis der Wettbewerber werden aus unserer Sicht die wesentlichen Erfolgsfaktoren zur Sicherung und Entwicklung des Leistungsangebotes eines jeden Krankenhauses sein.

Solidaris Bestandsanalyse Krankenhausplanung NRW für Krankenhäuser

Mit unserer Bestandsanalyse zur Vorbereitung auf die Planungskonferenzen unterstützen wir Krankenhausträger umfassend bei den vielfältigen Herausforderungen der neuen Krankenhausplanung NRW. Wir sorgen dafür, dass das Krankenhaus für die regionalen Planungskonferenzen gut aufgestellt ist. Denn es gilt, belastbare medizinstrategische Szenarien zu entwickeln und gegebenenfalls auch juristisch zu bewerten.
 

Die Leistungen der Solidaris Bestandsanalyse

  • Analyse des Klinik-Portfolios auf Basis des Par21-Datensatzes der letzten vier Jahre entsprechend der in der Planungssystematik definierten Leistungsgruppen mit relevanten wirtschaftlichen und prozessualen Leistungsindizes
  • Gegenüberstellung des Portfolios mit den Daten der relevanten Wettbewerber auf Basis öffentlich verfügbarer aktueller Daten
  • Abschätzung des regionalen Fallzahlaufkommens je Leistungsgruppe und der Bedarfsentwicklung
  • Erster Einschätzung der Chancen für die Zuteilung der Versorgungsaufträge gemäß der vorgegebenen Bestenauslese
  • Erörterung der strategischen Lage des Krankenhauses im Rahmen eines interprofessionellen Feedbacks mit unseren Experten aus den Bereichen Medizinstrategie, Medizinrecht und Betriebswirtschaft

Bestandsanalyse für Krankenhäuser

Unser interdisziplinäres Team aus Rechtsberatung, medizinstrategischer und ökonomischer Unternehmensberatung sowie Wirtschaftsprüfung hat zur Unterstützung von Krankenhäusern einen umfangreichen Check zur Krankenhausplanung NRW entwickelt.

Mehr erfahren
 

Solidaris Expert:innen für die Krankenhausplanung NRW

Mit unserem interdisziplinären Team aus Rechtsberatung, medizinstrategischer und ökonomischer Unternehmensberatung sowie Wirtschaftsprüfung stehen wir Krankenhäusern und Trägergesellschaften bei Fragen im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Krankenhausplanung NRW unterstützend zur Seite.

Aktuelle News aus dem Krankenhaus-Bereich

Weitere interessante Themen

phone
mail Pfeil weiß