Nachdem das Anhörungsverfahren zu den Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung gestartet ist, liegen nun die Ergebnisse aus dem zweiten Anhörungsverfahren (nach Auswertung der Stellungnahmen) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zur Krankenhausplanung in NRW vor. Das Ministerium hat hat die Ergebnisse erneut in zahlreichen einzelnen Dateien auf seiner Website (https://www.mags.nrw/krankenhausplanung-anhoerungsverfahren) veröffentlicht.
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Behalten Sie den Überblick: Wir haben für Sie eine strukturierte Gesamtübersicht erstellt. Die filterbare Liste erlaubt Ihnen einen raschen Überblick über die Ergebnisse des zweiten Anhörungsverfahrens und, ob es Abweichungen zum ersten Verfahren gib.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen eine differenzierte Zustimmung des MAGS NRW zu den insgesamt über 6.800 beantragten Leistungsgruppen. Während beispielsweise für die Intensivmedizin und die allgemeine Innere Medizin hohe Zustimmungsraten von über 90 % vorliegen, gibt es bei spezialisierten Bereichen wie der Viszeralchirurgie und der Endoprothetik deutlich niedrigere Zustimmungsquoten, die zwischen 20 % und 55 % je nach Planungsregion variieren. Insgesamt konnten etwa 50 % der beantragenden Standorte eine vollständige Zustimmung des MAGS NRW zu ihren Anträgen verzeichnen. Einzelne Standorte mussten die Streichung klinisch und ökonomisch relevanter Portfoliosegmente hinnehmen. Lediglich 17 Standorte gingen komplett ohne Zuteilung einer Leistungsgruppe aus oder verschwanden im Planungszeitraum in der ursprünglichen unternehmerischen Aufstellung vom Markt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Träger in Teilen wesentliche, auch für das zukünftige ökonomische Ergebnis relevante Einschnitte hinnehmen mussten. Eine große Strukturbereinigung als Folge der Krankenhausplanung ist jedoch erwartungsgemäß nicht zu beobachten.
Jetzt herunterladen: Ergebisse der zweiten Anhörungsrunde des MAGS
Kritische Prüfung empfehlenswert
Es ist nun essenziell, dass sich Krankenhäuser bei „unerfreulichen“ Voten des MAGS, die zu entsprechenden Feststellungsbescheiden führen dürften, rechtzeitig und fristgerecht positionieren. Eine juristisch belastbare Argumentation wird hier für den Erfolg entscheidend sein.
Jenseits der Folgen der Krankenhausplanung NRW gilt es jedoch bereits jetzt, die Auswirkungen möglicher Reformen auf Bundesebene zu bedenken und hier rechtzeitig die gebotenen strategischen Schlussfolgerungen für eine nachhaltige Fortführung des eigenen Krankenhauses zu sichern.
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