Unternehmensführung im Krankenhaus – Deckungsbeitragsrechnung als zusätzliche steuerungsrelevante Informationsquelle
Zahlreiche regulatorische Eingriffe und verbindliche Verpflichtungen lassen die Handlungsspielräume der Krankenhäuser zunehmend enger werden, so dass vermehrt auch Deckungsbeiträge differenziert nach einzelnen Geschäfts- und Leistungsbereichen analysiert und daraus zusätzliche steuerungsrelevante Informationen zur operativen und strategischen Unternehmensführung abgeleitet werden müssen.
Natürlich ist der initiale Aufwand bezogen auf die Bindung von Personal- und Kapitalressourcen bei der Einrichtung einer Deckungsbeitragsrechnung nicht zu unterschätzen. Daher hat die Unternehmensberatung der Solidaris für den Krankenhausbereich als zusätzliches Produkt im Leistungsportfolio eine „Lite“-Variante entwickelt, bei der unter Zugrundelegung bestimmter Annahmen und Aggregationen der Unternehmensführung im Krankenhaus schnell steuerungsrelevante Informationen ohne aufwendige Kalkulationsmethodiken zur Verfügung gestellt werden.
Die medizinischen Zentren, Fachabteilungen und sonstigen Leistungsbereiche stellen die relevanten Auswertungsdimensionen für die Deckungsbeitragsrechnung dar. Die Berechnungsgrundlage bilden in der Regel die jahresbezogene Gewinn- und Verlustrechnung und die auf Kostenstellenebene vorliegende Summen- und Salden-Liste eines Jahres, wobei die sachgerechte Kontierung gemäß Krankenhaus-Buchführungsverordnung zwingend vorausgesetzt wird. Dadurch können stets alle Überschüsse und Fehlbeträge in den einzelnen Zentren, Fachabteilungen und sonstigen Leistungsbereichen mit Ergebnis des Jahresabschlusses verprobt werden.
Die Vorgehensweise kann in die folgenden Schritte unterteilt werden:
- Zunächst werden sämtliche GuV-Konten sowie Kostenstellen des Krankenhauses den Kostenarten- und Kostenstellengruppen laut DRG-Report-Browser auf der offiziellen Website des deutschen DRG-Systems des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK, www.g-drg.de) zugeordnet.
Auf diese Weise werden auch diverse Ausgliederungstatbestände klassifiziert, die nicht kalkulationsrelevant sind, da sie nicht mit der stationären Patientenversorgung in Beziehung stehen bzw. einer alternativen Refinanzierungssystematik (als dem DRG-System) zugrunde liegen. Hierzu zählen etwa periodenfremde oder außerordentliche Aufwendungen und Erträge, Abschreibungen, Rückstellungen, Zinsen, Aufwendungen und Erträge aus Personaleinrichtungen, Ausbildungsstätten, Hilfs- und Nebenbetrieben sowie ambulanten Leistungsbereichen (z. B. MVZ).
Anschließend werden alle kalkulationsrelevanten Aufwendungen und Erträge von direkten Kostenstellen, welche sich eindeutig einer Fachabteilung zuordnen lassen (z. B. allgemeine Fachabteilungskostenstellen, Normalstationen, Fachabteilungs-OP, Eingriffsräume, Ambulanzen etc.), je Profit-Center gegenübergestellt, um den Deckungsbeitrag ersten Grades zu ermitteln.
- In einem zweiten Schritt werden die kalkulationsrelevanten Aufwendungen und Erträge von interdisziplinären diagnostischen und therapeutischen Leistungsstellen, die von unterschiedlichen Fachabteilungen in Anspruch genommen werden (z. B. Intensivstation, Anästhesie, Radiologie, Funktionsdiagnostik, Notaufnahme etc.), über verursachungsgerechte Leistungsverrechnungsschlüssel auf die Profit-Center umgelegt.
Zu den typischen Umlageschlüsseln zählen hier etwa fachabteilungsbezogene Pflegetage, PPR-Minuten, gewichtete Intensivstunden, Schnitt-Naht- und Anästhesiologiezeiten, Ambulanzkontakte sowie Leistungspunkte, z. B. nach EBM-/GOÄ-Katalogen. Eine wichtige Voraussetzung für die Verrechnung ist, dass die entsprechenden Leistungsdaten kostenstellenbezogen dokumentiert und elektronisch ausleitbar sind. Im Ergebnis erhält man den Deckungsbeitrag zweiten Grades, der sämtliche Ertrags- und Aufwandspositionen von direkten Hauptkostenstellen beinhaltet.
- Im dritten Schritt werden die Infrastrukturkosten, die auf den indirekten Kostenstellen gebucht sind (z. B. Gebäude, Verwaltung, Küche, Reinigung, Sozialdienst, Apotheke, Sterilisation etc.) und vordergründig interne Leistungen für andere Kostenstellen erbringen, nach medizinischen und nicht medizinischen Leistungsbereichen unterteilt und schließlich im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (IBLV) ebenfalls auf die Profit-Center umgelegt. Zu den IBLV-Schlüsseln gehören insbesondere Nutz- und Reinigungsfläche, Beköstigungstage, Vollkräfte, Fallzahl, Verbrauchsmengen, aufgestellte Geräte und primäre Gemeinkosten. Sofern die Leistungsdokumentation an dieser Stelle unvollständig bzw. unplausibel ist, kann ersatzweise auf den Umsatzanteil als Verrechnungsschlüssel zurückgegriffen werden.
- In einem letzten Schritt müssen die Erlöse, die sonst der entlassenden Fachabteilung zugeordnet werden, verteilt werden, da in Abhängigkeit von den Behandlungspfaden und der Fachabteilungsstruktur eines Krankenhauses (z. B. Vorhaltung einer Fachabteilung für Geriatrie) an der Behandlung eines Patienten mehrere Fachabteilungen beteiligt sind. Um daher dem Prinzip „das Geld folgt der Leistung“ ansatzweise gerecht zu werden, können die Erlöse über aufwandskorrigierte Verweildauertage auf alle an der Patientenversorgung beteiligten Fachabteilungen verteilt werden. Durch dieses faire Verfahren in der Erlösverteilung wird auch eine hohe Akzeptanz bei den Verantwortlichen der jeweiligen Leistungsbereiche erreicht. Gleichzeitig werden die sonst teilweise existierenden Fehlanreize, beispielsweise die Verweildauer zu verlängern oder Patienten aus wirtschaftlichen Gründen nicht hausintern zu verlegen, vermieden.
Im Ergebnis wird der Deckungsbeitrag mit einer Gegenüberstellung aller im operativen Geschäftsbetrieb anfallenden Aufwendungen und Erträge ausgewiesen.
Neues Berechnungstool
Unternehmensführung und Deckungsbeitragsrechnung im Krankenhaus - Fazit
Gerade in der heutigen Zeit benötigt die Unternehmensführung eines Krankenhauses ganzheitliche, belastbare und aussagefähige Informationen, mit denen unter anderem das medizinisch/pflegerische, qualitative und wirtschaftliche Ergebnis der wesentlichen Leistungsbereiche gesteuert werden kann. So können beispielsweise das häufig im Krankenhaus nicht hinterfragte Verhalten der Leistungsanforderungen (Labor, Radiologie etc.) oder die vorhandenen Fehlbelegungspotentiale besser dargestellt und gesteuert werden. Diese transparenten Informationen müssen für die einzelnen Leistungsbereiche im Rahmen einer Deckungsbeitragsrechnung ermittelt, aufbereitet und verständlich vermittelt werden, um allen verantwortlichen Leistungsträgern eine zielgerichtete Steuerung zu ermöglichen und bewusst zu machen, ohne die Behandlungsqualität zu verschlechtern.