Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen: Leistungsspektrum steht – jetzt Weichen für Struktur, Vergütung und Kooperationen stellen
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband haben das stationäre Leistungsspektrum für die neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) festgelegt. Damit wird ein zentraler Baustein der Krankenhausreform konkretisiert. Die süV sollen künftig ambulante und nicht komplexe stationäre Leistungen wohnortnah erbringen. Der Schwerpunkt der stationären Versorgung soll auf internistischen und geriatrischen Leistungen liegen. Zu den mindestens zu erbringenden Leistungen zählen etwa die Behandlung von Atemwegs- und gastrointestinalen Erkrankungen sowie weitere internistische Basisdiagnosen. Die süV im Sinne des § 115g SGB V bleiben formal Krankenhäuser, unterliegen jedoch nicht der Leistungsgruppensystematik.
Erweiterte Leistungsoptionen bei gleichzeitig klaren Einschränkungen
Bei vorhandener fachärztlicher Kompetenz können süV zusätzlich Leistungen aus dem AOP- und dem Hybrid-DRG-Katalog anbieten. Daneben wurden Mindestanforderungen an die Leistungserbringung festgelegt. SüV erbringen keine Intensiv- oder Notfallmedizin. Der Versorgungsauftrag ist bewusst reduziert und klar definiert. Die Reform soll gerade kleineren Häusern die strategische Option eröffnen, sich als süV neuaufzustellen, das Leistungsangebot anzupassen und die regionale Versorgung in dünn besiedelten Gebieten zu sichern. Mit ersten süV wird nach Angaben der beiden Verbände im Jahr 2027 gerechnet.
Reorganisations- und Umwandlungsprozesse
Für Geschäftsführer geht es um die Entscheidung und Klärung, ob eine Umwandlung in eine süV sich lohnt, welche Risiken beim Verzicht auf Notfall-/Intensivmedizin bestehen und wie sich die Finanzierung sichern lässt. In diesem Zusammenhang kommt auch den Abrechnungs- und Vergütungsfragen eine hohe Bedeutung zu, wie etwa die korrekte Zuordnung von AOP- und Hybrid-DRGs, die rechtssichere Umsetzung in der Abrechnung und die Anpassung von internen Prozessen. Schließlich bedarf es für eine süV auch neuer Kooperationsmodelle, gemeinsamer Einrichtungen und der Nutzung von MVZ-Strukturen. Bei diesen und weiteren Überlegungen unterstützen wir Sie rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll.
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