Reifegradermittlung im Krankenhaus

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) werden Bund und Länder ein Fördervolumen von insgesamt 4,3 Mrd. € bereitstellen, damit Krankenhäuser ein ­Update ihrer Notfallkapazitäten, ihres Digitalisierungsgrades und ihrer IT-Sicherheit durchführen können. Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den

Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz – Reifegradermittlung im Krankenhaus

 

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) werden Bund und Länder ein Fördervolumen von insgesamt 4,3 Mrd. € bereitstellen, damit Krankenhäuser ein ­Update ihrer Notfallkapazitäten, ihres Digitalisierungsgrades und ihrer IT-Sicherheit durchführen können. Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. In diesem Zusammenhang wird durch eine Forschungseinrichtung eine Evaluierung des Reifegrades der Krankenhäuser hinsichtlich des Digitalisierungsstatus zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 durchgeführt, um den Fortschritt messbar zu machen.

Die Krankenhäuser, denen Fördermittel gewährt worden sind, müssen hierzu eine strukturierte Selbsteinschätzung hinsichtlich des Umsetzungsstands digitaler Maßnahmen bereitstellen. Damit bietet sich für Krankenhäuser die Möglichkeit, eine zielgerichtete Strategie zur digitalen Transformation zu entwickeln und umzusetzen. Dies sollte nach Möglichkeit standardisiert, nachvollziehbar und somit messbar erfolgen.

In der Praxis haben sich hierzu softwarebasierende Plattformen bewährt, um Informationen über den gesetzlich geforderten Reifegrad, die Entwicklung der Digitalisierungsgrade in einzelnen Prozessen, deren Auswirkungen auf die IT-Infrastruktur und den Personalbedarf sowie den Investitionsbedarf transparent darzustellen und etwaige Entscheider in die Lage zu versetzen, Digitalisierungsstrategien strukturiert und definiert zu entwickeln. Mittels strukturierter Fragebögen wird hierbei der Digitalisierungsstatus sowohl für die klinischen als auch für die administrativen Prozesse ermittelt. Mit Hilfe von Simulationswerkzeugen können sodann die Auswirkungen der Digitalstrategie passgenau ausgerichtet werden. Hierzu sollten insbesondere die Abhängigkeiten zwischen IT-Infrastruktur, Applikationsebene und Datenverwendungsebene nachvollziehbar abgebildet werden.

Dabei werden folgende Reifegradmodelle unterschieden:

  • Digitalisierung klinischer Prozesse,
  • Digitalisierung nicht-klinischer Prozesse,
  • Hochverfügbarkeit der IT-Infrastruktur,
  • Umsetzung von Datenschutzvorgaben,
  • klinisches Notfall- und Geschäftsfortführungsmanagement.

Geeignete Reifegradmodelle stellen die zu betrachtenden Aspekte z. B. in einem Reifegrad von „0 – nicht vorhanden oder gesetzliche Mindestvorgaben nicht erfüllt“ bis zu einem Reifegrad von „5 – erreichbarer Idealzustand“ dar. Die nicht klinischen Prozesse der Administration werden auf Basis des Standes der Technik bewertet. Dabei stehen sowohl rechnungslegungsrelevante Prozesse als auch Prozesse zur Technik und zum Baubetrieb im Mittelpunkt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit erarbeiten derzeit Formulare und konkretisierende Förderrichtlinien, die bis zum 30. November 2020 vorliegen sollen. Des Weiteren ist ein Nachweis eines beauftragten IT-Dienstleisters über die Einhaltung der Förderrichtlinien des Bundes dem jeweiligen Land zur Überprüfung nach Maßnahme vorzulegen.

Reifegradermittlung im Krankenhaus Praxis-Hinweis

Wir verfolgen diese Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, Dienstleistern und Fachgruppen, um wesentliche Informationen für unsere Mandanten zu kanalisieren und bereitstellen zu können. Im Sinne einer qualitätsbegleitenden Sicherstellung der Einhaltung der Förderkriterien ist eine Unterstützung von der Antragsstellung über die Einhaltung der Förderkriterien im Rahmen der Umsetzung bis hin zur Bestätigung der Einhaltung entsprechender Förderkriterien seitens der Solidaris geplant. Sprechen Sie uns an!

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