Wer eine Praxis kaufen, eine Kooperation eingehen oder strategische Veränderungen vornehmen möchte, steht vor einer zentralen Frage:
Wie viel ist die Praxis tatsächlich wert?
Eine fundierte Praxisbewertung liefert die Antwort und schafft die Grundlage sowohl für die Verhandlungen als auch für eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung. Sie ist nicht nur beim Verkauf oder beim Einstieg in eine Partnerschaft unverzichtbar, sondern auch bei Umstrukturierungen oder Veränderungen in der Gesellschafterstruktur. Besonders häufig tritt diese Situation beim Verkauf an ein medizinisches Versorgungszentrum auf. In all diesen Fällen sorgt die Bewertung für Transparenz und ermöglicht eine objektive Einschätzung des Unternehmenswertes.
Die Wertermittlung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Asset Deals, bei dem nur der Praxisbetrieb mit den relevanten Vermögensgegenständen übernommen wird. Der indikative Praxiswert setzt sich aus dem ideellen Wert, also dem Ertragswert inklusive des immateriellen Wertes der Praxis (Goodwill), und dem Substanzwert, also dem Wert der Sachanlagen, zusammen. Weitere Assets wie Verbindlichkeiten werden nicht abgebildet und müssen bei Übernahme separat berücksichtigt werden.
Der ideelle Wert berücksichtigt die immateriellen Faktoren, die den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der Praxis prägen. Dazu zählen der Patientenstamm, die Reputation, die Lage, die Organisationsstruktur sowie die Qualifikation und Stabilität des Teams. Zur Berechnung des ideellen Wertes wird häufig ein vereinfachtes Bewertungsmodell herangezogen, das sich an den durchschnittlichen Erträgen und Aufwendungen der vergangenen drei Jahre orientiert, sofern diese auch für die Zukunft weiterhin angenommen werden können, also keine wesentlichen strukturellen Veränderungen, insbesondere in Bezug auf die Leistungserbringung, stattgefunden haben oder – außer jene durch die Transaktion selbst – zu erwarten sind. Aus dem übertragbaren Jahresergebnis wird mithilfe eines Multiplikators der Praxiswert abgeleitet. Dieser Multiplikator berücksichtigt branchenspezifische Faktoren sowie die Reichweite des Patientenstammes und die gesetzliche Frist zur Weiterbeschäftigung der Ärzte. Ein kalkulatorisches Arztgehalt muss ebenfalls einbezogen werden, da dieses in der Regel in der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) der Praxis nicht erfasst ist, die Arbeitsleistung des Arztes jedoch für die Leistungsfähigkeit der Praxis wesentlich ist. Sofern der Arzt nach einer Übernahme weiterhin beschäftigt werden soll, muss die Höhe im Rahmen der Übernahmeverhandlungen parallel verhandelt werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Höhe des Arztgehalts und der Praxiswert quasi „kommunizierende Röhren“ sind: ein höheres Gehalt reduziert den Praxiswert.
Abweichend vom klassischen Ertragswertverfahren wird zusätzlich der Substanzwert berücksichtigt, da der Zeitwert des vorhandenen Inventars für den Käufer eine Kostenersparnis darstellt. Dies stellt eine Besonderheit der Praxisbewertung im Vergleich zum klassischen Ertragswert dar, da in der Regel davon ausgegangen wird, dass die Praxis auch nach Ablauf des Goodwill-Zeitraums weiter betrieben wird. Der Substanzwert bildet den materiellen Praxiswert ab und spiegelt den Zeitwert der Praxisausstattung wider. Er umfasst im Wesentlichen alle Sachanlagen, die zum Bewertungszeitpunkt vorhanden sind, wie Einrichtung und medizinisch-technische Geräte.
Das Ergebnis der Praxisbewertung ist ein Gesamtwert, der sowohl die aktuelle Ertragssituation als auch den Wert der Sachanlagen berücksichtigt. Damit entsteht eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen rund um Verkauf, Kooperation oder strategische Weiterentwicklung.
