Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

Durch die Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes wird das DRG-System grundlegend verändert. Die Auswirkungen auf die einzelnen Krankenhäuser gestalten sich unterschiedlich. Manche Häuser könnten von der DRG-Systemumstellung profitieren, andere müssen womöglich Erlöseinbußen hinnehmen. Durch gezielte Vorbereitung und kluges Management lassen sich die bevorstehenden Konsequenze

Gut vorbereitet durch den Wandel: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG)

Durch die Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes wird das DRG-System grundlegend verändert. Die Auswirkungen auf die einzelnen Krankenhäuser gestalten sich unterschiedlich. Manche Häuser könnten von der DRG-Systemumstellung profitieren, andere müssen womöglich Erlöseinbußen hinnehmen. Durch gezielte Vorbereitung und kluges Management lassen sich die bevorstehenden Konsequenzen jedoch zu Ihrem Vorteil steuern. 

PpSG: Die Fakten

Die Krankenhausvergütung wird ab dem Jahr 2020 auf eine Kombination von Fallpauschalen- und Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt. Zukünftig werden die Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung bei tarifkonformen Abschlüssen über ein neues krankenhausindividuelles Pflegepersonalbudget erstattet. Die damit beschlossene Bereinigung der Fallpauschalen (DRG) um die Pflegepersonalkosten führt zu einer Absenkung des Case-Mix-Volumens. In einer Übergangsphase werden etwaige finanzielle Einbußen aufgrund der Umstellung der Krankenhausvergütung auf zwei Prozent (Jahr 2020) und auf vier Prozent (Jahr 2021) begrenzt. 

PpSG: Die Konsequenzen

Zur Abschätzung der finanziellen Auswirkungen wurde durch die Solidaris Unternehmensberatungs-GmbH ein Entgeltkatalog unter Herausrechnung von Pflegedienstkosten aus den DRG-Bewertungsrelationen und Zusatzentgelten simuliert. Anhand dieser Simulation lassen sich für Kliniken die ökonomischen Auswirkungen der Vergütungsumstellung testen. Die durchschnittliche Absenkung der Case-Mix-Punkte für alle Fälle der InEK-Stichprobe lag bei 0,259 Case-Mix-Punkten je Fall. Dies entspricht einer Reduktion des Case-Mix-Volumens um 20,8 % gegenüber dem Katalog 2018. Es wird davon ausgegangen, dass sich die teilweise Abkehr vom pauschalierenden G-DRG-System voraussichtlich für kleine Kliniken mit einer Mindeststellenbesetzungsproblematik und für Kliniken mit einer guter Personalausstattung als Chance darstellt. Allerdings kann für Kliniken, die bisher über Einsparungen beim Pflegepersonal Überschüsse erwirtschaftet haben, langfristig ein Risiko entstehen. 

PpSG: Unsere Empfehlung

Daher ist es dringend zu empfehlen, technische Umstellungen frühzeitig zu planen und die finanziellen Auswirkungen des neuen Vergütungssystems abzuschätzen. Mithilfe einer Simulationsrechnung anhand der E1-Daten lässt sich ein Vergleich Ihrer bisherigen Erlössituation mit der zu erwartenden Kombination aus DRG-Fallpauschalenvergütung und Pflegepersonalbudget durchführen. So erreichen Sie maximale Planungssicherheit und können auf mögliche Risiken frühzeitig reagieren. Neben der Einführung des PpSG bringt auch die neue Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung wesentliche Neuerungen mit sich. 

PpUGV: Die Fakten

Mit der PpUGV greift der Gesetzgeber direkt in die Personalbedarfsplanung und in die Dienstplangestaltung des Pflegepersonals ein. Mit der Ankündigung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 5. November 2018 wurde eine Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf das gesamte Krankenhaus vorgeschlagen. Mit diesem sog. Ganzhausansatz wird in Zukunft das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt. Erstmals wird das InEK damit zum 31. Mai 2020 für jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus einen Pflegepersonalquotienten ermitteln, der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte im Pflegedienst zu dem individuellen Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt, um dadurch aufzuzeigen, wieviel Pflegepersonal eine Klinik, gemessen am Pflegeaufwand, einsetzt. 

PpUGV: Die Konsequenzen

Die Unterschreitung der bereits seit dem 1. Januar 2019 für pflegesensitive Bereiche verbindlich geltenden Pflegepersonaluntergrenzen führt zu verschiedenen Sanktionierungen, u. a. in Form von Vergütungsabschlägen. Werden die noch festzulegenden Werte unterstritten, drohen weitere Konsequenzen. Folglich erfordert die PpUGV somit eine prüfungssichere Dokumentation der Pflegepersonalbesetzung in den pflegesensitiven Stationen sowie die Bereitstellung von weitergehenden Informationen zur Weiterentwicklung neuer Untergrenzen an das InEK

PpUGV: Unsere Empfehlung

Es ist dringend zu empfehlen, eine elektronisch auswertbare Dienstplangestaltung und Schichtbesetzungs-Dokumentation einzurichten. Eine Identifizierung von Stationen mit geringer Personaldichte sollte ebenfalls zeitnah erfolgen. Somit lassen sich die Konsequenzen spürbar abmildern.

Checkliste zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

Am 2. Juni 2017 wurde die Einführung verbindlicher Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche vom Bundestag beschlossen. Diese verpflichtend einzuhaltenden Untergrenzen wurden am 11. Oktober 2018 per Ersatzvornahme durch die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) festgelegt und gelten ab dem 1. Januar 2019. Die Krankenhäuser müssen verschiedene Unterlagen zu Schichtbesetzungen und Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen quartalsweise (erstmalig bis zum 15 April 2019) an das InEK übermitteln. Ein Unterschreiten der Pflegepersonaluntergrenzen führt zu verschiedenen Sanktionierungen, unter anderem in Form von Vergütungsabschlägen.

Ab dem 31. Mai 2020 findet eine Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf das gesamte Krankenhaus statt. Mit diesem sogenannten Ganzhausansatz wird in Zukunft das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt. Ein Unterschreiten der noch festzulegenden Werte soll ebenfalls, unter anderem in Form von Vergütungsabschlägen oder Fallzahlverringerungen, sanktioniert werden.

Aufgrund der verpflichtenden Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen ab dem 1. Januar 2019 hat die Solidaris für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Themenfelder zur PpUGV vorbereitet. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu einzelnen Aspekten oder dem Wunsch nach weitergehenden Informationen zeitnah an.

Download Solidaris Checkliste 

Lassen Sie sich zu den Themen Pflegepersonalstärkungsgesetz und Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung rechtzeitig ausführlich informieren! Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den aktuell zu erfüllenden Anforderungen. Sprechen Sie uns an!

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