Mit Beschluss vom 25. Juni 2018 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) als Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz eine überarbeitete Richtlinie für die Prüfung der Rechnungslegung sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse (VDD-Prüfungsrichtlinie 2018) verabschiedet. Die Überarbeitung der VDD Prüfungsrichtlinie fügt sich ein in die Transparenzoffensive der Katholischen Kirche mit dem Ziel, das Maß an Transparenz über die Finanzen der Kirche und deren Kontrolle zu erhöhen.
Die neue Prüfungsrichtlinie 2018 ist auf alle Prüfungen von Rechnungslegungen für Geschäfts-/Haushaltsjahre anzuwenden, die am 1. Januar 2019 oder danach beginnen. Für die Prüfung der Rechnungslegung des Geschäfts-/Haushaltsjahres 2018 ist somit noch die Prüfungsrichtlinie 2009 anzuwenden.
Im Rahmen der Überarbeitung der Prüfungsrichtlinie wurden insbesondere der Anwendungsbereich präzisiert sowie die Anforderungen an die Prüfer und die Prüfungsdurchführung detaillierter geregelt. Der Fragenkatalog wurde demgegenüber nur an einzelnen Stellen überarbeitet.
Unmittelbar verpflichtend erstreckt sich die Prüfungsrichtlinie auf den VDD selbst sowie bestimmte Einheiten auf überdiözesaner Ebene. Die Vollversammlung empfiehlt jedoch darüber hinaus den Diözesen sowie dem Deutschen Caritasverband und den Diözesancaritasverbänden ausdrücklich, diese Prüfungsrichtlinie in Kraft zu setzen bzw. die Anwendungsbereiche und Anwendungskriterien für ihren Zuständigkeitsbereich festzulegen und so den Regelungen dieser Prüfungsrichtlinie in der Katholischen Kirche in Deutschland insgesamt einschließlich der Caritas Geltung zu verschaffen.
Während die externe Prüfung der Rechnungslegung (mit entsprechender Erweiterung) für Einheiten verpflichtend ist, die zumindest die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft erfüllen (dynamischer Verweis auf § 267 Abs. 1 HGB), müssen Empfänger von mehr als 500 TEUR aus kirchlichen Mitteln „nur“ die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Fragenkreise 1 bis 12) extern beauftragen, wohingegen die Prüfung der Rechnungslegung unter Beachtung gesetzlicher und statuarischer Vorschriften auch durch „interne“ (Kassen-)Prüfer erfolgen kann.
Als externe Prüfer kommen neben Wirtschaftsprüfern grundsätzlich auch bistumseigene Prüfungseinrichtungen in Frage, sofern deren organisatorische Unabhängigkeit und inhaltliche Weisungsfreiheit gewährleistet und die Qualifikation zumindest mit öffentlich-rechtlichen Prüfungseinrichtungen vergleichbar ist.
Die externe Prüfung der Rechnungslegung ist gemäß der VDD-Prüfungsrichtlinie in entsprechender Anwendung der §§ 317 ff. HGB durchzuführen; jedoch erfolgt durch die Prüfungsrichtlinie keine Festlegung, wie die Rechnungslegung zu erfolgen hat. Sofern nicht andere gesetzliche Vorschriften die Rechnungslegung abschließend regeln, sind somit neben handelsrechtlichen Jahresabschlüssen weiterhin kamerale Jahresrechnungen zulässig.
Darüber hinaus ist die externe Prüfung um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu erweitern, um den Aufsichtsgremien zur Wahrnehmung ihrer Überwachungsfunktion über die Rechnungslegung hinausgehende entscheidungsrelevante Informationen zu geben. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse sind dabei unter Anwendung des in einer Anlage zur VDD-Prüfungsrichtlinie enthaltenen Fragenkatalogs durchzuführen.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung umfasst die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation (Fragenkreis 1), des Geschäftsführungsinstrumentariums (Fragenkreise 2 bis 6) und der Geschäftsführungstätigkeit (Fragenkreise 7 bis 12).Die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse untersucht die Vermögens- und Finanzlage anhand der Fragenkreise 13 bis 15 sowie die Ertragslage anhand der Fragenkreise 16 bis 18.
Die VDD-Prüfungsrichtlinie 2018 und die VDD-Prüfungsrichtlinie 2009 stehen auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz (https://dbk.de/ ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlandsvdd/ dokumente/) zum Download zur Verfügung.