Nachhaltigkeitsberichterstattung – Update zum Jahresende

Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung hat sich 2025 spürbar weiterentwickelt. In der Gesundheits- und Sozialwirtschaft wird es nicht mehr als Bürde verstanden, sondern als Bestandteil guter Unternehmensführung: Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen und Nachweise müssen zusammenpassen und nachvollziehbar dokumentiert sein. Der politische Rahmen ist zugleich konkreter geworden. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Vorgaben in das Handelsgesetzbuch (HGB) in den Bundestag eingebracht; parallel laufen die Beratungen im Bundesrat. Für die Praxis bedeutet das: Die Berichte sollten lesbar, prüfbar und auf die wesentlichen Themen fokussiert sein – mit erkennbarem Nutzen für Steuerung, Finanzierung und Versorgung.


Gesetzeslage, Zeitplan und Anwenderkreis

Der Gesetzentwurf überführt die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weitgehend 1:1 in das HGB. Die Nachhaltigkeitsangaben werden im Lagebericht verankert; maßgeblich sind die Vorschriften für den Einzel- und den Konzernlagebericht (u. a. §§ 289b ff., 315b ff. HGB-E). Für die Überprüfung der Angaben ist grundsätzlich eine externe Prüfung vorgesehen (Limited Assurance).

Zeitlich prägt der europäische Aufschubmechanismus („Stop-the-Clock“) die Planung: Für zusätzliche Gruppen verschieben sich die Pflichten um zwei Jahre. Viele Unternehmen, die ursprünglich ab dem Geschäftsjahr 2025 hätten berichten müssen, rücken damit mindestens auf 2027. Das verschafft Zeit, ersetzt aber nicht die Vorbereitung. Aus der Praxis gilt als Richtwert: In der Regel sind 18 bis 24 Monate erforderlich, um Zuständigkeiten festzulegen, Datenwege zu stabilisieren, Schnittstellen zu ordnen und einen konsistenten Erstellungs- und Prüfprozess aufzusetzen.

Auf EU-Ebene wird gleichzeitig eine deutliche Verkleinerung des Anwenderkreises angestrebt. Diskutiert werden höhere Schwellen (insb. 1.000 Beschäftigte), ergänzt um Umsatzkriterien. Für Deutschland bedeutet das voraussichtlich weniger unmittelbar Verpflichtete als zunächst angenommen. Unverändert bleibt jedoch der mittelbare Druck aus Finanzierung, Förderung und Beschaffung. Kreditinstitute, öffentliche Auftraggeber und größere Partner erwarten zunehmend strukturierte, nachvollziehbare Nachhaltigkeitsinformationen – auch dort, wo die gesetzliche Pflicht (noch) nicht greift.

Entscheidend für Unternehmen ist der praktische Effekt: Mit der Verankerung im Lagebericht werden Nachhaltigkeitsangaben Teil des regulären Berichts- und Prüfungszyklus. Zuständigkeiten, Fristen und Belegführung gehören daher in denselben Jahreskalender wie Budget, Wirtschaftsplan und Abschluss. Das schafft eindeutige Zuständigkeiten und reduziert Rückfragen in der Prüfung sowie internen Abstimmungsaufwand.
 

Was hat sich im Laufe des Jahres 2025 geändert?

Nachdem im ersten Halbjahr 2025 der Referentenentwurf veröffentlicht worden war, liegt inzwischen der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht vor, der den 1:1-Ansatz bestätigt und die Integration in den Lagebericht konkretisiert. 

Auf europäischer Ebene wurden die geplanten Entlastungen weiter ausgearbeitet: weniger Doppelungen, stärkere Betonung der Wesentlichkeit, klarere Struktur und einheitlichere Verweismechanismen. Gleichzeitig blieb der Aufschubmechanismus in Kraft. Für die Praxis entsteht damit eine stabilere Planungslage: Der Rahmen steht, der Kreis der Pflichtigen wird kleiner, und die Erwartung an die Lesbarkeit steigt. Wer heute die Dokumentation seiner Entscheidungen und Datenflüsse ordnet, spart morgen Zeit in der Prüfung und überzeugt externe Partner durch Konsistenz.
 

Die Big Five – der Kern der Berichterstattung

Die Durchsicht erster CSRD-Berichte großer Unternehmen aus 2024 liefert eine klare Erkenntnis: Fünf Themenblöcke treten nahezu überall hervor. Sie bilden das Rückgrat einer lesbaren, anschlussfähigen und prüfbaren Darstellung und eignen sich als Grundstruktur – ohne die übrigen ESRS-Themen zu verdrängen. Diese Big Five sind kein zusätzlicher Pflichtenkatalog, sondern eine sinnvolle Verdichtung: wenige Schwerpunkte, die sich eng mit der Wertschöpfung im Gesundheits- und Sozialbereich verknüpfen lassen. Wer seine Berichterstattung konsequent um diese fünf Themen ordnet, vermeidet Wiederholungen, erhöht die Verständlichkeit und hält zugleich die Anschlussfähigkeit an Banken, Fördergeber und Prüfer.
 

Klima und Energie (E1)

Im Mittelpunkt stehen Energieverbräuche, Treibhausgasemissionen und ein nachvollziehbarer Pfad zur Minderung. Für immobilienintensive Unternehmen ist die Wärmeversorgung der größte Hebel. Bewährt hat sich eine Dreiteilung: (1) Kurzfristige Effizienz (Regelung, Hydraulik, Lüftung, Beleuchtung), (2) Erneuerung der Anlagentechnik mit realistischen Bau- und Förderzeitachsen, (3) Bauliche Maßnahmen an Gebäudehülle und – wo möglich – Quartierslösungen. Lesbar bleibt der Abschnitt, wenn je Standort die wichtigsten Meilensteine, die erwarteten Effekte auf Verbrauch, Emissionen und Kosten sowie die Verantwortlichkeiten benannt werden. Bei Emissionen sollten relevante vor- und nachgelagerte Quellen schrittweise einbezogen werden, sobald die Datenbasis steht. Ein klarer Energie- und Klimapfad verbessert zudem Gespräche mit Banken, weil er Maßnahmen, Zeiträume und Effekte transparent macht.
 

Ressourcennutzung und Abfall (E5)

Beschaffung und Stoffströme lassen sich mit vorhandenen Betriebsdaten abbilden. Ein einheitlicher Erhebungsbogen für große Standorte, ein belastbares Mengengerüst (z. B. Abfallfraktionen pro Jahr) und kurze Begründungen für Umstellungen (Mehrweg dort, wo Hygiene und Logistik es zulassen; Lieferverträge anpassen, wo wirtschaftlich sinnvoll) reichen häufig aus, um Wirkung sichtbar zu machen. Priorisiert werden die größten Hebel – etwa bei Verbrauchsmaterialien, Sterilgut oder Entsorgungsleistungen. Greifbar wird der Fortschritt, wenn neben Mengen auch Prozessschritte erläutert werden: Was wurde geändert? Welche Qualitäts- und Kosteneffekte sind erkennbar? Welche nächsten Schritte folgen? Wichtig ist, die Verantwortlichkeit für Daten und Maßnahmen je Standort festzuhalten – das erhöht die Verlässlichkeit und reduziert Rückfragen in der Prüfung.
 

Mitarbeiter (S1)

Gewinnung, Qualifizierung, Gesundheitsschutz und Verbleib der Mitarbeiter sind zentrale Leistungsfaktoren. Schlanke, belastbare Kennzahlen – Zeit bis zur Stellenbesetzung, Fluktuation, Krankenstand, Ausbildungsquote, Arbeitsunfälle – werden mit Zielen und Maßnahmen verknüpft und jährlich fortgeschrieben. Wo Kennzahlen neu eingeführt werden, genügt eine einmalige Definition; danach zählen Konstanz und Vergleichbarkeit. Gut lesbar wird der Abschnitt, wenn pro Thema Folgendes kurz dargelegt wird: Ziel, Zuständige, Maßnahme, Zeitplan, Überprüfung. So entsteht ein Text, der nicht nur informiert, sondern steuert. Für die Außenwirkung lohnt sich eine kurze Einordnung, wie die Maßnahmen auf die Versorgungsqualität und das Patientenerleben wirken – das schließt den Kreis zum Leistungsauftrag.
 

Patientensicherheit und Versorgungsqualität (S4)

Der Nachhaltigkeitsbericht sollte an vorhandene Qualitätsberichte anknüpfen, um Doppelungen zu vermeiden. Ein kleines Set robuster Indikatoren (z. B. Wiederaufnahmen, Infektions- oder Wundraten, Reaktionszeiten) in Verbindung mit kurzen Prozessbeschreibungen zu Fehlermanagement, Schulungen und Eskalationswegen genügt, um Steuerungsfähigkeit zu zeigen. Wichtig ist die Lernkultur: Wie werden Ereignisse analysiert, Maßnahmen abgeleitet und Erfolge überprüft? Je klarer der Zusammenhang zwischen Ziel, Prozess und Ergebnis, desto glaubwürdiger die Darstellung. Gut lesbar ist eine Verdichtung nach dem Muster „Ziel – Maßnahme – Ergebnis – Nächster Schritt“; so bleibt der Fokus auf Wirkung statt auf Methodikdetails.
 

Governance (G1)

Gute Governance schafft Verlässlichkeit. Dazu gehören klare Rollen, verständliche Richtlinien, ein wirksames Hinweisgebersystem und – zentral – ein tragfähiges internes Kontrollsystem für Nachhaltigkeitsdaten. Entscheidend sind drei Fragen: Wer liefert welche Zahl? Wer prüft sie wann und wie? Wo liegt der Beleg? Wenn dieser Dreisatz beantwortet ist, sinkt die Fehleranfälligkeit, die externe Prüfung wird planbar und das Vertrauen von Gremien, Förderstellen und Kreditgebern steigt. Governance ist kein eigenes Silo, sondern die Arbeitsweise, die alle Themen zusammenhält. Ein jährlicher Beschluss der Aufsicht zu Zielen und Fortschritt erhöht die Verbindlichkeit und setzt den Rahmen für das Folgejahr.
 

ESRS im Wandel – Materialität vor Detailfülle

Die laufende Überarbeitung der europäischen Standards zielt auf Praxisnähe. Kernelemente sind: klare Begründung der Wesentlichkeit, Bündeln durch Verweise statt Wiederholen und die Möglichkeit, Auswirkungen zunächst qualitativ zu beschreiben, wenn belastbare Zahlen noch nicht vorliegen. Beim Klimakapitel kann ein prägnanter Überblick mit Verweisen auf vorhandene Konzepte genügen, statt Ziele und Maßnahmen mehrfach auszuführen. Das Ergebnis sind kürzere, besser lesbare Texte ohne Substanzverlust – vorausgesetzt, die Begründung der Nicht-Wesentlichkeit ist nachvollziehbar dokumentiert. Für Unternehmen mit verteilten IT-Systemen ist das ein Gewinn, weil Aufwand und Datentiefe planbarer werden, ohne die Prüfbarkeit zu verlieren.

Der Orientierungsfahrplan sieht eine Empfehlung an die EU-Kommission Ende 2025 und eine Finalisierung bis Mitte 2026 vor. Für 2026 lohnt sich deshalb eine Konzentration auf die Big Five, die saubere Dokumentation der Materialität und die Stabilisierung weniger, aber belastbarer Kennzahlen. Wer frühzeitig klare Verweise anlegt (zum Beispiel vom Klimateil zu technischen Konzepten), reduziert Wiederholungen – und damit Zeitaufwand, Berichtsumfang und Prüfungsfragen.
 

Finanzierung und Integration in den Lagebericht

Banken und Förderinstitute verlangen zunehmend nachvollziehbare Informationen zu Energie, Emissionen und Fortschritt – besonders bei immobilienbezogenen Finanzierungen. Für viele Unternehmen ohne unmittelbare CSRD-Pflicht entsteht daraus zwar kein Gesetzeszwang, aber häufig ein praktischer Erwartungsrahmen im Kreditprozess. Gefordert werden vor allem eine schlüssige Darstellung des Energie- und Sanierungspfads, grobe Budgets sowie kurze, periodische Updates zum Umsetzungsstand. Der Umfang hängt von der Größe des Engagements und dem Risikoprofil ab. Entscheidend ist, dass Maßnahmen, Zeitachsen und Nachweise plausibel zusammenpassen.

Mit der Integration in den Lagebericht steigt zugleich der Anspruch an die Übereinstimmung mit der Finanzberichterstattung. Ziele aus dem Klimaplan oder der Personalstrategie sollten sich in Budgets, Investitionen und Programmen wiederfinden. Umgekehrt dürfen Kennzahlen im Nachhaltigkeitskapitel den Angaben im Abschluss nicht widersprechen. Bewährt hat sich ein zweistufiges Vorgehen: Im Lagebericht stehen die Kernaussagen mit klarer Verantwortlichkeit; umfangreiche Datenanhänge und methodische Hinweise werden digital bereitgestellt und im Text knapp verlinkt. Eine kurze Beschreibung der Datenerhebung (Stichtage, Plausibilitäten, Dokumentation) hilft den Lesern, den Weg von der Zahl zum Nachweis nachzuvollziehen.
 

Umsetzung bis 2027

Die nächsten 18 bis 24 Monate lassen sich in drei Etappen strukturieren:

Etappe 1: Auftrag und Rollen festlegen; doppelte Wesentlichkeit in Workshops erarbeiten; einen Kommunikationsrhythmus definieren, der Vorstand und Aufsicht verlässlich informiert.

Etappe 2: Datenwege stabilisieren (Definition, Quelle, Verantwortliche, Stichtag, Kontrolle je Kennzahl), Nachweise systematisch ablegen, Zähler und Schnittstellen ordnen; kurze Testberichte erstellen, um Lesbarkeit und Prüfbarkeit zu erproben.

Etappe 3: Maßnahmen und Bericht entlang der Big Five strukturieren, Wiederholungen vermeiden, jährliche Updates etablieren und Rückmeldungen aus Prüfung und Finanzierung gezielt einarbeiten. Fachsprache sollte sparsam eingesetzt werden, wichtiger ist, klar zu beschreiben, was geändert wurde und welche Wirkung eintritt. Kleine, sichtbare Erfolge halten die Motivation hoch und verbessern die Außenwirkung.
 

Was Nicht-Pflichtige jetzt tun können

Die Verkleinerung des Anwenderkreises – durch höhere Schwellenwerte wie 1.000 Beschäftigte – senkt den unmittelbaren Pflichtdruck, nicht aber den Informationsbedarf. Finanzierer, Fördergeber und Auftraggeber orientieren sich bereits an den Begriffen und Strukturen der Standards. Unternehmen ohne gesetzliche Pflicht können mit dem freiwilligen KMU-Standard VSME starten: kompatibel mit der ESRS-Logik, digital unterstützt und später problemlos ausbaubar. Erfahrungen aus Projekten 2025 zeigen: Eine kompakte Startarchitektur mit klaren Zuständigkeiten, wenigen robusten Kennzahlen und Verweisen statt Wiederholungen senkt die Einstiegshürde deutlich und erleichtert die spätere (optionale) Überleitung in ESRS-Berichte.
 

Fazit

Die Erwartungen an Qualität und Nachvollziehbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung bleiben hoch. Die Berichte werden durch die ESRS-Weiterentwicklung lesbarer – vorausgesetzt, die Materialität wird konsequent angewandt und Doppelungen werden vermieden. Für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft ist das eine Chance: Wer Zuständigkeiten klärt, Datenwege stabilisiert, einen finanzierungsfähigen Energie- und Sanierungspfad beschreibt und die Darstellung entlang der Big Five strukturiert, berichtet ab 2027 überzeugend und verbessert zugleich Finanzierung, Vergabechancen und Arbeitgeberattraktivität. Entscheidend ist nicht die Länge des Berichts, sondern die klare Antwort auf drei Fragen: Was ist wesentlich? Was wird getan? Wie wird der Fortschritt kontrolliert? Wer diese Fragen zuverlässig beantwortet und belastbare Nachweise liefert, besteht in Prüfung, Finanzierung und öffentlicher Wahrnehmung – unabhängig davon, ob die Pflicht direkt oder indirekt greift.

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Niederlassungsleitung Freiburg
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Wirtschaftsprüfer, Partner, Leitung Grundsatzabteilung, Leitung KompetenzTeam Krankenhäuser

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