Nachhaltigkeitsberichterstattung im Herbst 2026: Jetzt beginnt die Umsetzungsphase

Der Herbst 2026 markiert den Übergang von der europäischen Regulierung zur praktischen Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit der Omnibus-I-Richtlinie, den von der Europäischen Kommission ­verabschiedeten vereinfachten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie dem neuen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard (Voluntary Standard, VS) auf Grundlage des VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) sind die wesentlichen europäischen Leitplanken gesetzt. Während sich der Kreis der unmittelbar berichtspflichtigen Unternehmen deutlich verkleinert, steht für Unternehmen außerhalb der gesetzlichen Berichtspflicht erstmals ein europaweit einheitlicher und praxisorientierter Berichtsrahmen zur Verfügung.

Für Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft steht damit nicht mehr die Frage in den Mittelpunkt, ob Nachhaltigkeitsinformationen benötigt werden, sondern wie diese zielgerichtet für Unternehmenssteuerung, Finanzierung, Fördermittel, öffentliche Vergaben und den Dialog mit Banken, Geschäftspartnern und Aufsichtsgremien genutzt werden können. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich damit zunehmend von einer regulatorischen Anforderung zu einem Instrument moderner Unternehmensführung.


CSRD: Weniger Unternehmen unmittelbar berichtspflichtig

Mit der Omnibus-I-Richtlinie wurde der Anwendungsbereich der CSRD deutlich eingeschränkt. Künftig sollen grundsätzlich nur noch Unternehmen berichtspflichtig sein, die gleichzeitig mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz erreichen; beide Schwellenwerte müssen kumulativ erfüllt sein. Die europäischen Vorgaben sind bis zum 19. März 2027 in deutsches Recht umzusetzen. Für Unternehmen, die unter die neuen Schwellenwerte fallen, empfiehlt es sich bereits heute, die begonnenen Vorbereitungen konsequent fortzuführen. Die europäische Richtung ist eindeutig – die nationale Umsetzung wird sich daran orientieren.

Für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft bedeutet dies, dass zahlreiche Einrichtungen künftig nicht mehr unmittelbar unter die CSRD fallen werden. Relevant bleiben insbesondere größere Unternehmen in der Rechtsform der GmbH, sofern die neuen Größenmerkmale erreicht werden. Vereine und rechtsfähige Stiftungen unterliegen zwar nicht unmittelbar der handelsrechtlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, dies gilt jedoch nicht automatisch für Tochtergesellschaften oder Konzernstrukturen mit Kapitalgesellschaften.

Für die überwiegende Zahl der Einrichtungen verschiebt sich der Schwerpunkt daher von der Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten hin zur Frage, welche Nachhaltigkeitsinformationen künftig von Finanzierungspartnern, Fördermittelgebern, öffentlichen Auftraggebern und Geschäftspartnern erwartet werden. Nachhaltigkeits­informationen werden damit zunehmend Bestandteil wirtschaftlicher Entscheidungen und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.
 

Weniger Bürokratie, mehr Praxis

Mit den überarbeiteten ESRS verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, den Berichtsaufwand deutlich zu reduzieren. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde erheblich verringert. Gleichzeitig rückt der Wesentlichkeitsgrundsatz stärker in den Mittelpunkt. Unternehmen sollen sich künftig auf diejenigen Nachhaltigkeitsthemen konzentrieren, die sich tatsächlich aus ihrem Geschäftsmodell, ihren Standorten und ihren wesentlichen Tätigkeiten ergeben. Der neue Top-down-Ansatz erleichtert die Identifikation wesentlicher Themen und reduziert den Dokumentationsaufwand insbesondere für Unternehmen mit überschaubaren Risikoprofilen.

Mit dem VS steht Unternehmen außerhalb der CSRD erstmals ein europaweit einheitlicher Berichtsrahmen zur Verfügung. Er schafft ein gemeinsames Verständnis darüber, welche Nachhaltigkeitsinformationen regelmäßig bereitgestellt werden sollten, ohne die Komplexität einer vollständigen ESRS-Berichterstattung zu übernehmen. Gleichzeitig begrenzt der sogenannte Value Chain Cap bestimmte Informationsanforderungen entlang der Wertschöpfungskette und schafft damit zusätzliche Planungssicherheit für kleinere und mittlere Unternehmen.

Der VS dient darüber hinaus als gemeinsamer Orientierungsrahmen für unterschiedliche Anspruchsgruppen. Banken beziehen Nachhaltigkeitsinformationen zunehmend in ihr ESG-Risikomanagement ein, Fördermittelgeber berücksichtigen Nachhaltigkeitsaspekte häufiger bei Investitionsentscheidungen und auch öffentliche Auftraggeber sowie größere Geschäftspartner erwarten zunehmend strukturierte Nachhaltigkeitsinformationen. Der VS schafft hierfür einheitliche Definitionen und erleichtert die Bereitstellung vergleichbarer Informationen. Gerade für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege eröffnet sich damit die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsinformationen in einem angemessenen Umfang bereitzustellen und gleichzeitig den Erwartungen wesentlicher Stakeholder gerecht zu werden.
 

Impulse für die Praxis

Die inzwischen veröffentlichten freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte zeigen bereits eine klare Entwicklung. Viele Einrichtungen beginnen mit wenigen belastbaren Kennzahlen und greifen dabei auf vorhandene Informationen aus Energiemanagement, Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, Personalwesen, Klimabilanzen oder Risikomanagement zurück. Unternehmen, die sich bereits auf eine CSRD-Berichterstattung vorbereitet haben, sollten diese Arbeiten nicht einstellen. Wesentlichkeitsanalysen, Klimabilanzen, Energie- und Gebäudedaten, Kennzahlensysteme oder interne Prozesse können auf den freiwilligen Standard übertragen und an den tatsächlichen Informationsbedarf angepasst werden. Bereits geleistete Vorarbeiten bleiben damit wertvoll und schaffen zugleich eine belastbare Grundlage für Unternehmenssteuerung, Finanzierung und Berichterstattung.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte künftig nicht als eigenständiges Berichtssystem verstanden werden. Vielmehr bietet sie die Chance, bereits vorhandene Informationen aus Rechnungswesen, Controlling, Qualitätsmanagement, Energiemanagement, Personalwesen, Risikomanagement und weiteren Unternehmensbereichen systematisch zusammenzuführen und mehrfach zu nutzen. Davon profitieren nicht nur Nachhaltigkeitsberichte. Die gleichen Informationen unterstützen Investitionsentscheidungen, Finanzierungs- und Fördergespräche, Kreditratings, Risikomanagement sowie strategische Unternehmensentscheidungen. Das Nachhaltigkeitsmanagement wird damit zunehmend Bestandteil einer integrierten Unternehmenssteuerung.
 

Expertise der Abschlussprüfung nutzen

Parallel zur Weiterentwicklung der Berichtsstandards entwickelt sich auch die Prüfungspraxis kontinuierlich weiter. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine fachlichen Hinweise zur Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen an die europäischen Entwicklungen angepasst und fortentwickelt. Für gesetzlich berichtspflichtige Unternehmen ist weiterhin eine externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit vorgesehen. Darüber hinaus können auch freiwillige Nachhaltigkeitsberichte einer betriebswirtschaftlichen Prüfung unterzogen werden, wenn dies beispielsweise gegenüber Banken, Fördermittelgebern oder Aufsichtsgremien sinnvoll erscheint.

Für viele Einrichtungen empfiehlt sich deshalb bereits heute ein pragmatischer Einstieg. Zunächst sollten Betroffenheit und Informationsbedarf analysiert, vorhandene Daten und Managementsysteme zusammengeführt sowie zentrale Kennzahlen und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Auf dieser Grundlage lässt sich ein schlanker, jährlich fortzuschreibender Nachhaltigkeitsprozess etablieren, der sowohl interne Steuerungszwecke als auch externe Informationsanforderungen unterstützt.


Fazit

Mit den europäischen Entscheidungen des Sommers 2026 beginnt im Herbst die Phase der praktischen Umsetzung. Für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft geht es nun darum, vorhandene Informationen und Managementsysteme gezielt weiterzuentwickeln und für Unternehmenssteuerung, Finanzierung, Fördermittel und Berichterstattung nutzbar zu machen. Entscheidend wird künftig nicht mehr sein, möglichst viele Daten zu erheben, sondern die bereits vorhandenen Informationen intelligent miteinander zu verknüpfen und zielgerichtet einzusetzen. Einrichtungen, die diesen Weg frühzeitig beschreiten, schaffen nicht nur eine belastbare Grundlage für Banken, Fördermittelgeber und eine mögliche externe Prüfung, sondern stärken zugleich Transparenz, Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Organisation.

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Wirtschaftsprüfer, Partner, Leitung Grundsatzabteilung, Leitung KompetenzTeam Krankenhäuser
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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Niederlassungsleitung Freiburg

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