Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026: Weniger Pflicht – mehr strategischer Gestaltungsauftrag

Zum Jahreswechsel 2025/26 ist der regulatorische Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung klarer geworden: Im Umfeld des Omnibus-I-Pakets (u. a. „Stop-the-Clock“ und „Substance Proposal“) zeichnet sich ein engerer Zuschnitt der CSRD-Pflichten ab. Die Eckpunkte sind für die Praxis greifbarer als im Vorjahr – und sie verändern die Landkarte der Berichtspflichten.


Die Kernbotschaft für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, insbesondere für große Kapitalgesellschaften, lautet: Nach dem derzeit vorgesehenen Zuschnitt sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und Umsatzerlösen von mehr als 450 Mio. Euro in den CSRD-Anwendungsbereich fallen. Damit fallen viele Träger, Verbände, Klinik- und Pflegegruppen sowie zahlreiche Einrichtungen der Eingliederungshilfe aus der Pflicht heraus. Für Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen ist das eine spürbare Entlastung. Gleichzeitig entsteht ein neuer Handlungsdruck: Es muss entschieden werden, wie Projektressourcen und Vorarbeiten (z. B. Wesentlichkeitsanalyse, Dateninventar, IT-Konzept) sinnvoll weitergenutzt werden – und welche Kommunikations­linie gegenüber Stakeholdern künftig gilt.

Vereine und Stiftungen sind typischerweise nicht Adressaten einer CSRD-Pflicht, weil sie keine Kapitalgesellschaften sind. Für sie stellt sich die Nachhaltigkeitsagenda daher weniger als formales Pflichtthema, sondern als Steuerungs- und Erwartungsthema (Gremien, Fördermittelgeber, Banken, öffentliche Hand, Mitarbeiter).
 

Was wird ab 2027/2028 praktisch relevant?

Die neuen Schwellenwerte sollen erst für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Für die wenigen künftig noch betroffenen Unternehmen wird der erste Nachhaltigkeitsbericht damit regelmäßig Bestandteil des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2027 (Veröffentlichung 2028). Parallel ist eine Überarbeitung von ESRS Set 1 vorgesehen; deren Anwendung soll ebenfalls ab dem Geschäftsjahr 2027 erfolgen, gegebenenfalls mit Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung.
 

Strategische Einordnung

Auch wenn Entlastung und Vereinfachung politisch gewollt sind, bleibt ein strukturelles Thema bestehen: Anforderungen aus unterschiedlichen Regelwerken stehen oft nebeneinander, Daten werden mehrfach abgefragt und Formate sind nicht einheitlich. Damit rücken Kohärenz, Effizienz und die bessere Nutzung vorhandener Nachhaltigkeitsdaten als Managementziel stärker in den Fokus – weniger die einzelne Berichtspflicht als solche.
 

Projektfrage 2026: Stoppen oder umwidmen?

Damit entsteht für viele Organisationen eine neue Ausgangslage: Nicht mehr die Pflicht zur ESRS-Vollabdeckung bestimmt die Agenda, sondern die Frage nach Sinn, Priorisierung und Ressourceneinsatz. In zahlreichen Häusern wurden bereits wesentliche Vorarbeiten erbracht (doppelte Wesentlichkeitsanalyse, Stakeholder-Dialoge, Dateninventare, Prozessbeschreibungen, IT-Anforderungen, erste Kennzahlen, Governance-Strukturen). Diese Ergebnisse sind nicht „verloren“, wenn die CSRD-Pflicht entfällt. Viele Projekte waren von Anfang an mehr als Reporting: Sie haben Transparenz geschaffen, Verantwortlichkeiten geklärt und Lücken in Datenhaushalt und Steuerung sichtbar gemacht.

Gerade in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft – mit Investitionsdruck, Energie- und Gebäudethemen, Personalengpässen sowie steigenden Erwartungen aus Finanzierung und Vergabe – ist Nachhaltigkeit längst ein Steuerungs- und Reputationsfaktor. Das gilt gerade auch für Vereine und Stiftungen: Anforderungen kommen in der Regel nicht über eine formale Berichtspflicht, sondern über Finanzierung, Fördervorgaben, Vergabe, Reputation und Erwartungen von Gremien.

Die Folgerung für 2026 lautet daher: Projekte nicht abrupt stoppen, sondern neu ausrichten. Ziel ist es, die bisherige Arbeit „umzuwidmen“ – weg vom Pflichtbericht als Endprodukt, hin zu einer schlanken, anschlussfähigen Management-Berichterstattung. Ein sinnvoller Umbau folgt dabei drei Leitfragen:

  • Welche Themen sind für unsere Organisation strategisch wirklich wesentlich (Risiken, Chancen, Reputation)?
  • Welche Daten sind mit vertretbarem Aufwand belastbar verfügbar – und welche brauchen einen Aufbaupfad?
  • Welche Adressaten erwarten welche Aussagequalität (Aufsicht, Banken, Fördermittel, Mitarbeiter, Öffentlichkeit)?

 

Ressourcencheck: Was bleibt – und wofür?

Der pragmatische Leitgedanke lautet: Nachhaltigkeitsdaten sollten einmal erhoben und anschließend mehrfach genutzt werden („Once-Only“) – für interne Steuerung, für freiwillige Berichterstattung und für externe Anforderungen (z. B. aus Finanzierung und Fördervorgaben ). Das reduziert den Aufwand, erhöht die Konsistenz und verbessert die Datenqualität. Damit werden personelle, sachliche und IT-Ressourcen nicht „abgebaut“, sondern gezielt auf ein belastbares Kernsystem konzentriert.
 

VSME – der praktikable Standard

Hierzu eignet sich insbesondere der von der EU-Kommission empfohlene VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs). Er ist als freiwilliger Standard konzipiert und arbeitet mit einem Basismodul sowie einem Zusatz-/Comprehensive-Modul. Damit lässt sich die Berichterstattung stufenweise aufbauen: von einem Minimal-Set belastbarer Kennzahlen und Aussagen bis zu einer vertieften Darstellung von Strategie, Risiken, Zielen und Governance. Veröffentlichte Praxisbeispiele zeigen, wie das pragmatisch funktionieren kann:

  • Einstieg über das Basismodul mit klarer Kennzeichnung, welche Werte noch nicht berichtet werden.
  • Transparente Selektivität: einzelne Angaben werden ausgelassen, wenn sie als sensibel oder vertraulich eingestuft werden; die Auslassung wird offengelegt.
  • Ambitionierter Ausbau: Berichterstattung nach Option B (Basismodul plus Comprehensive-Modul), ergänzt um einen Disclosure Index.

Für Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft ist der VSME-Standard damit ein praktikables Gerüst, um Nachhaltigkeitssteuerung konsistent zu kommunizieren – ohne die Ressourcenbelastung einer ESRS-Vollabdeckung. Besonders hilfreich ist der Standard dort, wo ohnehin bereits ein „Kernset“ an Themen dominiert (z. B. Klima/Energie und Gebäude, Ressourcen und Beschaffung, Arbeitskräfte, Lieferkette/Partner, Governance/Compliance).
 

VSME: Vorarbeiten verwerten

Viele Organisationen besitzen bereits „Bausteine“, die sich nahezu direkt in ein VSME-Format übertragen lassen. Bewährt hat sich ein Vorgehen entlang von fünf Elementen:

  • Wesentlichkeit fokussieren: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt der rote Faden – jedoch als Priorisierungshilfe. Ergebnis ist ein begrenztes Set an Themen, zu denen Ziele, Maßnahmen und wenige KPIs definiert werden.
  • Datenhaushalt stabilisieren: Das Dateninventar aus dem CSRD-Projekt wird als Arbeitsgrundlage in Controlling, Technik, Einkauf und Personal verankert. Entscheidend ist eine klare Verantwortungsmatrix. (Wer liefert? Wer plausibilisiert? Wer gibt frei?)
  • Governance dokumentieren: Rollen, Freigaben, Prüfschritte und Nachweisführung werden im Jahreskalender fixiert. Damit wird Nachhaltigkeit „abschlussnah“ steuerbar, ohne sie zu überregulieren.
  • Maßnahmen und Investitionen verbinden: Bericht­erstattung stiftet Mehrwert, wenn CapEx-Schwerpunkte (Gebäude, Energie, Medizintechnik, Fuhrpark) und operative Maßnahmenpläne sichtbar werden – inklusive Zeitplan, Budgetrahmen und erwarteter Wirkung.
  • Stakeholder-Logik schärfen: Berichtet wird nicht „für den Standard“, sondern für konkrete Adressaten: Finanzierungspartner, Fördermittelgeber, Kostenträger, Mitarbeitende, Aufsichtsgremien, Öffentlichkeit. Je klarer die Adressatenlogik, desto schlanker kann der Bericht werden.

Damit lässt sich ein CSRD-Projekt in einen VSME-Bericht überführen, ohne bei null zu beginnen – und ohne die bisherige Arbeit zu entwerten. Entscheidend ist, dass der Bericht als Ergebnis eines Steuerungsprozesses verstanden wird (Plan-Do-Check-Act), nicht als einmaliges Publikationsprojekt.
 

Fahrplan 2026: Minimal starten, skalieren

Für das Jahr 2026 empfiehlt sich ein pragmatisches Programm, das Kontinuität sichert und gleichzeitig Ressourcen schont:

  • VSME-Minimalbericht erstellen: Ein Bericht im Basismodul stabilisiert Strukturen, schafft Transparenz und verhindert den Verlust von Projektwissen.
  • Ausbaupfad festlegen: Wer perspektivisch in den CSRD-Anwendungsbereich hineinwachsen könnte oder freiwillig höhere Transparenz anstrebt, plant die Erweiterung in Richtung Comprehensive-Modul und baut gezielt Datenqualität und Prozesse aus.
  • Monitoring implementieren: Ein schlanker Monitoring-Prozess (z. B. quartalsweise) stellt sicher, dass Änderungen früh erkannt werden und die Organisation handlungsfähig bleibt.
  • Einmal berichten, mehrfach nutzen: ESG-Kernkennzahlen werden einmal erhoben, zentral versioniert und dann konsistent für Bericht, Gremienunterlagen sowie Finanzierungs-/Förderprozesse verwendet – idealerweise unterstützt durch standardisierte Formate und Schnittstellen.

Für Vereine und Stiftungen gilt: Auch ohne formale Berichtspflicht ist ein schlankes freiwilliges Format (z. B. angelehnt an VSME) häufig ein pragmatischer Weg, um Auskunftsfähigkeit gegenüber Förderern, Banken und öffentlichen Partnern zu sichern und intern einen verlässlichen Steuerungsrahmen zu etablieren.
 

Fazit

Die formale CSRD-Pflicht rückt für einen Großteil der Träger und Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft in den Hintergrund. Die strategische Notwendigkeit, Nachhaltigkeit nachvollziehbar zu steuern und zu kommunizieren, bleibt. Wer die bisherigen CSRD-Vorarbeiten jetzt in ein VSME-Format überführt und konsequent nach dem Prinzip „einmal berichten, mehrfach nutzen“ organisiert, nutzt vorhandene Erkenntnisse und schafft eine belastbare Grundlage – unabhängig davon, ob die Pflicht später doch wieder näherrückt.

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Niederlassungsleitung Freiburg
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Wirtschaftsprüfer, Partner, Leitung Grundsatzabteilung, Leitung KompetenzTeam Krankenhäuser

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