LOPS-Richtlinie 2025: Neue Standards für Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen im Krankenhaus

Mit Wirkung zum 24. Mai 2025 hat der Medizinische Dienst Bund die neue Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V“ (LOPS-Richtlinie) veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige „Richtlinie für die Begutachtung von Strukturmerkmalen von Operationen- und Prozedurenschlüsseln" (StrOPS-Richtlinie) und ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Krankenhausreform nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).

Die Richtlinie regelt die Prüfung von Qualitätskriterien für Leistungsgruppen sowie von Strukturmerkmalen aus dem OPS-Katalog. Sie gilt bundesweit und ist für alle Krankenhäuser in Deutschland relevant. Zusätzlich gelten landesspezifische Vorgaben (insbesondere im Hinblick auf Fristen und Abläufe im Rahmen der Krankenhausplanung), die wir im Folgenden am Beispiel Bayerns darstellen.

Prüfungen nach der LOPS-Richtlinie 2025

 

Leistungsgruppenprüfungen

Diese betreffen die Zuweisung von Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausplanung und die Vereinbarung von Versorgungsverträgen. Die Prüfungen erfolgen turnusgemäß oder gezielt bei besonderen Konstellationen, etwa bei Hinweisen auf Nichterfüllung von Qualitätskriterien. Das Prüfkonzept sieht vor, dass mit prospektiver Wirkung festgestellt wird, ob ein Krankenhaus an einem Krankenhausstandort die in Leistungsgruppen festgelegten Anforderungen so vorhält, dass sie für die jeweilige Versorgung grundsätzlich zur Verfügung stehen. Für jede geprüfte Leistungsgruppe erstellt der Medizinische Dienst ein eigenständiges Gutachten.
 

OPS-Strukturprüfungen

Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Abrechnung bestimmter Leistungen und betreffen die Einhaltung spezifischer Strukturmerkmale und erfolgt ebenso prospektiv. Der Abschluss der Prüfung erfolgt wie gewohnt neben dem Gutachten durch einen Bescheid und bei Erfüllung der OPS-Strukturmerkmale zusätzlich eine Bescheinigung für den jeweiligen OPS -Kode. Bei Nichterfüllung kann der Medizinische Dienst (MD) den Bescheid aufheben – die Leistung darf dann nicht mehr abgerechnet werden.
 

Fristen und Ablauf 

Ein zentraler Aspekt der LOPS-Richtlinie 2025 sind die Fristen für turnusgemäße Prüfungen, die Krankenhäuser insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung der Unterlagen beachten sollten. In Bayern gelten dabei folgende, teils landesspezifische Abläufe und Termine:
 

Leistungsgruppenprüfungen

  • Antragstellung: Bundesweit war ursprünglich vorgesehen, dass die Antragstellung für die Zuweisung von Leistungsgruppen bis zum 30. Juni 2025 erfolgen muss. In den Ländern wurde diese Frist jedoch meistens aufgrund der laufenden Abstimmung mit der Bundesgesetzgebung – insbesondere dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) – sowie des Bestrebens, den Kliniken mehr Planungssicherheit zu ermöglichen, verlängert.

In Bayern müssen die Krankenhäuser ihre Anträge auf Zuweisung zu den gewünschten Leistungsgruppen im Zeitraum vom 1. September 2025 bis spätestens 30. November 2025 beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) einreichen, damit die Bescheidung rechtszeitig erfolgen kann.

  • Beauftragung der Prüfung: Die Landesbehörde (bei Plankrankenhäusern) oder die Krankenkassenverbände (bei Versorgungsvertragskrankenhäusern) beauftragen den MD mit der Prüfung der Qualitätskriterien. Bundesweit war die Frist für die Beauftragung des MD bislang auf den 30. September 2025 festgelegt, wobei die Prüfungen bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein sollten. 

    Das KHAG (bisher liegt weiterhin nur der Referentenentwurf der Bundesregierung vor) sieht eine Verschiebung der Beauftragungsfrist auf den 31. Dezember 2025 vor, wobei der MD bis zum 31. Juli 2026 Zeit für die Prüfung erhält. Ob diese und weitere Änderungen des KHAG in Kraft treten werden, ist offen und hängt vom weiteren Verlauf des parlamentarischen Prozesses ab. 

    In Bayern erfolgt die Beauftragung des MD durch das StMGP nach aktuellem Stand spätestens zum 31. Dezember 2025. Die Zuweisung der Leistungsgruppen soll dann bis zum 1. Januar 2027 abgeschlossen sein. Auch diese Fristen stehen unter dem Vorbehalt weiterer Änderungen im KHAG. Die rechtliche Entwicklung sollte daher engmaschig beobachtet werden – wir berichten regelmäßig darüber.
     

  • Durchführung der Prüfung: Die Prüfung erfolgt grundsätzlich unverzüglich nach Auftragsannahme. In der Regel soll sie innerhalb von zehn Wochen abgeschlossen sein und mit einem Gutachten dokumentiert werden. Der späteste Abschluss der Prüfung ist derzeit auf den 30. Juni 2026 festgelegt – vorbehaltlich der im KHAG vorgesehenen Verlängerung bis zum 31. Juli 2026.

Durch die Verlängerung der Antragsfrist in Bayern bis zum 30. November 2025 verkürzt sich der Zeitraum für Prüfung und Zuteilung.

  • Zuweisung der Leistungsgruppen: Nach der LOPS-Richtlinie soll die erstmalige Zuweisung der Leistungsgruppen durch die Landesbehörden bis spätestens zum 1. November 2026 abgeschlossen sein. Der Referentenentwurf des KHAG geht hingegen derzeit davon aus, dass die Zuweisung zum 1. Januar 2027 erfolgt – was den Krankenhäusern einen erweiterten zeitlichen Spielraum eröffnen würde. Auch Bayern orientiert sich aktuell an diesem späteren Zeitpunkt für die Zuweisung der Leistungsgruppen.

    Die Vorhaltevergütung, also die finanzielle Wirksamkeit, greift dann ab dem 1. Januar 2028.
     

OPS-Strukturprüfungen

Die Beauftragung muss bis spätestens am 31. Mai des jeweiligen Kalenderjahres durch das Krankenhaus erfolgen, damit die Prüfung rechtzeitig abgeschlossen und die Bescheinigung bis zum 31. Dezember vorgelegt werden kann.
 

Praxis-Hinweis

Die LOPS-Richtlinie markiert einen bedeutenden Schritt in der Krankenhausreform. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann das Prüfverfahren erfolgreich meistern und seine Versorgungsaufträge langfristig sichern. Zwar ähneln einige Vorgaben der bisherigen STROPS-Richtlinie, doch es gibt auch wichtige Neuerungen. Wir unterstützen Sie gerne bei folgenden Punkten:

  • Strategische Vorbereitung auf die LOPS-Prüfungen
  • Landesspezifisches Fristenmanagement, damit keine Beauftragung versäumt wird
  • Überprüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit
  • Begleitung bei der Kommunikation mit dem Medizinischen Dienst und den Behörden
  • Begleitung im Prüfverfahren, bis hin zur Vertretung bei drohendem Verlust der Abrechnungsfähigkeit

Unsere Empfehlung: Starten Sie jetzt mit der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen – je früher Sie handeln, desto reibungsloser verlaufen die Prüfungen.

Autorin
Autorin

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

phone
mail Pfeil weiß