Leistungsgruppendefinition veröffentlicht – eine Einordnung
Seit dem 5. Februar ist nun das Grouping der Leistungsgruppen auf der Website des INEK veröffentlicht. Insgesamt sieben Handbücher mit über 10.000 Seiten beschreiben die Logik, nach der Fälle den Leistungsgruppen (LG-KHTG) des Bundes zugeordnet werden. Wir haben begonnen, diese zu sichten und konnten einen ersten Eindruck gewinnen.
Bei der vom INEK dargelegten Groupierungslogik handelt es sich formal nicht um die Leistungsgruppen des KHVVGs, sondern um die des Krankenhaustransparenzgesetzes (KHTG). Sie nimmt dementsprechend die Regelung der Leistungsgruppen per zustimmungspflichtiger Rechtsverordnung im Rahmen des KHVVG nicht vorweg. Allerdings ist der definitorische Aufwand und die Komplexität so enorm, dass eine abweichende Definition in der Rechtsverordnung schwierig werden dürfte. Der Aufbau des Groupers lässt jedoch erkennen, wo Eingriffe niederschwellig möglich wären.
Die Rangfolge der Zuordnungskriterien folgt erwartungsgemäß nicht der Logik der Leistungsgruppen der Krankenhausplanung NRW (LG-NRW), sondern der Logik des DRG-Systems in Kombination mit dem Kriterium der „längsten Fachabteilungsverweildauer“. Ganze DRGs werden beispielsweise der LG Allgemeinchirurgie zugeteilt, wenn der längste Aufenthalt einer Liste von nach § 301 definierten Fachabteilung zugeordnet werden kann. Somit werden Veränderungen der internen Belegungssteuerung mit Veränderungen der Fallzahlen je Leistungsgruppe einhergehen, die ab dem im KHVVG definierten Schwellenwert von 20 % auch Erlös-relevant werden könnten. Dies sollte zukünftig bei jeder Reorganisation bedacht werden.
In weiteren Fällen erfolgt die Zuordnung aus deiner Kombination von „längsten Fachabteilungsverweildauer“ und bestimmten Kombinationen aus ICD und/oder OPS (Funktionen) oder ausschließlich über diese Funktionen. Durch die neue Systematik kommt es zu teils erheblichen Abweichungen zwischen Fallzahlen gemäß LG-NRW und den neuen LG-KHTG des Bundes. Je nach historischer Belegungssteuerung und Kodier-Verhalten kann es durch die Methodik zu differierenden Ausweisungen je LG-KHTG bei identischem Leistungsspektrum kommen.
In den anstehenden und sich schon konkreter gestaltenden Krankenhausplanungen in Hessen und Baden-Württemberg sollten die Träger ihr Spektrum in der Darstellung nach LG-KHTG kritisch reflektieren. In regionalen Diskussionen über die Zuteilung von Versorgungsaufträgen können auch Simulationen, mit denen die gegebene Leistung 2023/24 dargestellt wird, hilfreich sein, um die eigene Leistungsfähigkeit im Wettbewerb darzustellen.
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