KHZG-Förderung - Beantragungen laufen auf Hochtouren

Die Prozesse zur Beantragung und Bewilligung der Fördergelder nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) laufen auf Hochtouren. Größtenteils liegt der Ball aktuell bei den Bewilligungsbehörden, die in den letzten Wochen teilweise kurzfristig standardisierte Nachweisdokumente sowie ergänzende Informationen im Rahmen der Antragstellung bei den Krankenhausträgern angefordert haben. Dabei zei

Verwendungsnachweise und Umsetzungscontrolling

 

Die Prozesse zur Beantragung und Bewilligung der Fördergelder nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) laufen auf Hochtouren. Größtenteils liegt der Ball aktuell bei den Bewilligungsbehörden, die in den letzten Wochen teilweise kurzfristig standardisierte Nachweisdokumente sowie ergänzende Informationen im Rahmen der Antragstellung bei den Krankenhausträgern angefordert haben. Dabei zeigen sich unterschiedliche Ausprägungen im Vorgehen in den einzelnen Bundesländern.

Auch im Hinblick auf das anstehende Nachweisverfahren zur zweckentsprechenden Verwendung der gewährten Fördermittel können die Länder in ihrer eigenen Zuständigkeit die konkrete Ausprägung des Verfahrens bestimmen, soweit es die Nachweisführung der Krankenhausträger gegenüber dem Land betrifft. Dabei ist davon auszugehen, dass sich die jeweiligen Verfahren an den übergeordneten Anforderungen zur Nachweisführung der Länder gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ausrichten werden und damit insbesondere folgende Angaben von den Krankenhausträgern beizubringen sind:

  • Berichterstattung zum Stand der Umsetzung und zum voraussichtlichen Abschluss des Vorhabens,
  • Angaben zur Höhe der erhaltenen Fördermittel,
  • Ausführungen zur Höhe des für das Krankenhaus entstehenden Erfüllungsaufwands,
  • Erklärungen zur Veräußerung oder Verwertung von geförderten Betriebsmitteln,
  • Nachweis über die Einhaltung der Förderrichtlinien durch einen berechtigten (IT-)Dienstleister.


Die Länder sind aufgefordert, ihre Nachweisführung gegenüber dem BAS zum 1. April eines jeden Jahres vorzulegen. Folglich ist davon auszugehen, dass die Bereitstellung von Nachweisen durch die Krankenhausträger mit einem entsprechenden Vorlauf erfolgen muss. Beispielsweise hat das Land Nordrhein-Westfalen per Runderlass kommuniziert, dass die Zuwendungsempfänger verpflichtet sind, bis spätestens zum 1. Februar eines jeden Jahres, beginnend ab dem Jahr 2022, den Stand der Umsetzung und den voraussichtlichen Abschluss der Maßnahme in einem Bericht ausführlich zu erläutern. Diese Frist ist insbesondere bei mehrjährigen Maßnahmen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus ist eine Nachweisführung nach Erfüllung des Zuwendungszwecks bzw. mit Ablauf des Bewilligungszeitraums vorgesehen. Nicht zuletzt mit Blick auf die Komplexität einzelner KHZG-Vorhaben empfiehlt es sich, bereits bei der Projektinitiierung entsprechende Instrumente zur Nachweisführung in der operativen Projektarbeit zu verankern, da es sich erfahrungsgemäß oftmals als schwierig und ineffizient erwiesen hat, nachträglich differenzierte Daten und Belege zur Nachweisführung zusammenzutragen. Soweit bereits Projektmanagementverfahren mit entsprechenden Berichtsformaten etabliert sind, ist davon auszugehen, dass sich die notwendigen Nachweisinformationen hieraus ableiten bzw. dass sich zusätzliche Nachweisdokumentationen pragmatisch hierin integrieren lassen. Eine ergebnisorientierte Projektberichterstattung sollte dabei fortschreiben und ausweisen können, ob und welche MUSS-Anforderungen gemäß der Förderrichtlinie in welcher Form umgesetzt wurden, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit eingeführt wurden und inwieweit diese einem 15-%-Anteil der Fördersumme entsprechen, welche Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzanforderungen umgesetzt wurden und welche Standards und Schnittstellen umgesetzt wurden, um die Interoperabilität im Allgemeinen sowie die Übertragbarkeit von Patientendaten in die elektronische Patientenakte gemäß § 341 SGB V im Speziellen zu gewährleisten.

Praxis-Hinweis zur KHZG-Förderung

Wir empfehlen, schon heute die internen, vorhandenen Projektberichtsformate auf die Nachweisführung gemäß dem KHZG auszurichten und ein projektbegleitendes Umsetzungscontrolling zu etablieren. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Vorbereitungen.

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