Krankenhaustransformationsfonds: Abschaffung der Testatspflicht vorgesehen

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 hat die Bundesregierung den Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) ins Leben gerufen. Dieser stellt von 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro bereit, um Krankenhäuser bei der strukturellen und digitalen Transformation zu unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zur Digitalisierung, zur Personalgewinnung sowie zum gezielten Rückbau nicht mehr benötigter Kapazitäten. Eine Konkretisierung der Anforderungen zur Beantragung der Fördermittel wurde am 17. April 2025 mit der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) veröffentlicht. Am 5. August 2025 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), in dem weitere Änderungen vorgesehen sind.


Wegfall der Testatspflicht zu Insolvenzgründen

Ein zentrales Element der bisherigen Fördervoraussetzungen war die Vorlage eines Testats eines Wirtschaftsprüfers gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV, das bestätigen sollte, dass keine Insolvenzgründe nach der Insolvenzordnung vorliegen. Mit dem Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vom 5. August 2025 ist nun eine vollständige Streichung dieser Pflicht vorgesehen (Art. 4 Nr. 3 Buchst. b Doppelbuchst. dd KHAG-E). Die Begründung der Bundesregierung: Die Prüfung sei zu bürokratisch und verursache vermeidbare Kosten. Ziel ist eine Entlastung der Krankenhäuser und eine Reduktion der Bürokratiekosten im Antragsverfahren. Damit ist davon auszugehen, dass die Testatspflicht künftig nicht mehr Bestandteil der Fördervoraussetzungen sein wird.
 

IDW-Arbeitshilfe konkretisierte Anforderungen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hatte noch am 11. Juli 2025 eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die den Aufbau eines solchen Testats sowie die notwendigen Prüfungshandlungen detailliert beschrieb. Neben einer kompakten Unternehmensdarstellung sollte insbesondere die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analysiert sowie die Fortbestehensprognose geprüft werden. Aktuell gilt die Testatspflicht noch. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Streichung entsprechend dem KHAG-Entwurf in den nächsten Monaten vollzogen wird. 
 

Wirtschaftliche Tragfähigkeit bleibt entscheidend

Die geplante Abschaffung des Testats und die vermeintliche Entbürokratisierung werfen jedoch Fragen hinsichtlich der Überprüfung der wirtschaftlichen Stabilität der zu fördernden Einrichtungen auf. Die Vergabe öffentlicher Mittel in erheblichem Umfang wird nun voraussichtlich nicht mehr an die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Krankenhäuser gekoppelt sein. Eine Prüfung der Insolvenzrisiken – sei es durch externe Gutachten oder interne Analysen durch den Antragsteller – erscheint aus unserer Sicht allerdings weiterhin geboten. Es macht sicherlich Sinn, über die Ausgestaltung der Prüfung des Insolvenzrisikos noch einmal nachzudenken: Beispielsweise könnte die Vorlage eines Testats vorgesehen werden, wenn bestimmte Kriterien vorliegen. Als Indiz für die Notwendigkeit einer vertieften Prüfung des Insolvenzrisikos könnte der Umstand herangezogen werden, wenn der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers des letzten Geschäftsjahres einen Hinweis auf Bestandsgefährdung enthält oder der Abschlussprüfer in seinem Prüfungsbericht zu sogenannten „entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandgefährdenden Tatsachen“ Ausführungen aufgenommen hat.

Darüber hinaus lässt sich die Frage stellen, inwieweit die wirtschaftliche Stabilität während des gesamten Transformationsprozesses bei Anträgen mit erheblichem Fördervolumen und entsprechenden Eigenanteilen dargestellt werden muss. Wäre nicht vor allem das Zusammenspiel zwischen inhaltlicher Konzeption und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen inklusive der Finanzierung detailliert darzustellen und zu beurteilen? Auch aus Sicht der Krankenhausträger würde dies Sicherheit geben.
 

Praxis-Hinweis

Die geplante Streichung der Testatspflicht im KHAG-Entwurf stellt eine spürbare Vereinfachung für die Antragstellung dar. Gleichwohl bleibt die wirtschaftliche Stabilität ein zentrales Kriterium für die Förderfähigkeit von Transformationsprojekten. Auch ohne formale Prüfpflicht sollten Krankenhäuser die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Vorhaben sorgfältig analysieren und neben einem fundierten Konzept einen Umsetzungsfahrplan ausarbeiten, der die geplanten Maßnahmen detailliert mit sämtlichen wirtschaftlichen Implikationen aufführt. Im Alltag sind hierfür oft nicht genügend Ressourcen vorhanden und es kann ratsam sein, einen externen Experten bei der Ausarbeitung der Transformationsvorhaben einzubeziehen.

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Niederlassungsleitung Berlin
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Leitung Geschäftsfeld Restrukturierung und Sanierung

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