Viele Kliniken haben frühzeitig versucht, sich durch ein Grouping ihrer Leistungen entsprechend den Leistungsgruppen der Krankenhausplanung NRW auf die Folgen des KHVVG vorzubereiten.
Seit Anfang Februar 2025 sind nun die Definitionen der Leistungsgruppen des Bundes bekannt. Wir haben an einem Datensatz verschiedener Krankenhäuser mit zusammen circa 60.000 Fällen die unterschiedlichen Ergebnisse zwischen den beiden Leistungsgruppensystemen (NRW/Bund) simuliert.
Erwartungsgemäß zeigten sich dabei große Unterschiede in den Leistungsgruppen, die in NRW ausschließlich über den Fachabteilungsbezug definiert sind und gleichzeitig einem größeren übergeordneten Leistungsgebiet zuzuordnen sind. So gibt es insbesondere Überschneidungen zwischen der Allgemeinen Inneren Medizin und der komplexen Gastroenterologie, Endokrinologie und Diabetologie, Nephrologie, Pneumologie und Rheumatologie sowie der Allgemeinen Chirurgie und dem Gebiet der plastischen und rekonstruktiven Chirurgie.
Unsere Auswertung (Download am Ende des Artikels) zeigt einmal exemplarisch, wo die Leistung (hier Casemix) der Leistungsgruppen NRW in der Systematik des Bundes zugeordnet wird. Je nach Gegebenheiten des Hauses kann diese veränderte Zuordnung in Art und Umfang variieren.
Das Vorhaltebudget je Leistungsgruppe (LG) nach KHVVG wird sich 2026 an der Leistungsmenge der Jahre 2023/24 bemessen. Zusätzliches Vorhaltebudget würden nach der Konvergenzphase nur Krankenhäuser erhalten, die in einer LG mehr als 20 % Mehrleistung erbringen. Das Jahr vor der erstmaligen Zuteilung der LGs gilt als Referenz für die Aufteilung des Vorhaltebudgets. Bereits 2025 sollten daher Leistung nur in jenen LGs gesteigert werden, die im Jahr 2026 ff. auch adäquat bzw. auskömmlich mit Vorhaltebudget vergütet werden. Auf Basis der Kenntnis der Ausgangssituation mittels eines LG-Groupings der Jahre 2023/24 kann nun zeitnah mit der Steuerung begonnen werden.
Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei einem zeitnahen Grouping Ihrer Daten und bieten weitergehende strategische Beratung.