Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Erweiterte Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten: Die Länder erhalten mehr Entscheidungsspielraum. Hierdurch sollen insbesondere zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung im ländlichen Raum eine Erweiterung der Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten geschaffen werden. Demnach sollen eine Zuweisung von Leistungsgruppen trotz Nichterfüllung der Qualitätskriterien angepasst und die Ausgestaltung den Ländern überlassen werden, insbesondere werden die Erreichbarkeitsvorgaben gestrichen.
Verschiebung der Vorhaltevergütung: Die Jahre 2026 und 2027 sollen als budgetneutrale Jahre im Hinblick auf die Vorhaltevergütung geltend. Die bereits vorgesehene Konvergenzphase ist nun für die Jahre 2028 und 2029 vorgesehen. Ab 2030 tritt dann die volle Finanzwirksamkeit für die Vorhaltevergütung ein.
Leistungsgruppen und Qualitätskriterien: Die Zahl der Leistungsgruppen wird abgeändert. Es verbleiben die Leistungsgruppen, die auf Basis der 60 Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen eingeführt worden sind. Hinzu tritt die spezielle Traumatologie. Im Rahmen der Qualitätskriterien in personeller Hinsicht wird das zeitliche Vollzeitäquivalent von 40 Stunden auf 38,5 Wochenstunden gesenkt.
Finanzierung des Transformationsfonds: Die von dem Bund in den Jahren 2026 bis 2035 in Höhe von 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellten Mitteln sollen aus Mitteln des Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität dem Gesundheitsfonds der zur Verfügung gestellt werden, um so die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten. Damit entfällt ebenfalls die Beteiligungsmöglichkeit der Unternehmen der privaten Krankenversicherung.
Die geplanten Regelungen des KHAG sind bereits auf gemischte Resonanz gestoßen. Die Krankenkassen warnen vor einer Verwässerung der Reformziele und fordern verbindliche, bundeseinheitliche Qualitätsstandards. Insbesondere die Streichung der Erreichbarkeitsvorgaben wird als riskant bewertet.
Als positiv wird die Möglichkeit der Berücksichtigung regionaler Besonderheiten sowie die Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen bei der Finanzierung des Transformationsfonds begrüßt.
Fazit
Der KHAG-Entwurf bietet Chancen zur regionalen Steuerung und strategischen Neuausrichtung von Krankenhausstrukturen. Gleichzeitig erfordert er eine sorgfältige Analyse der Auswirkungen auf Qualitätssicherung, Personalplanung und Finanzierung. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, ob aus dem KHAG ein tragfähiger Reformkompromiss entsteht – oder ob weitere Nachbesserungen notwendig sind.
