IDW konkretisiert Vorgaben zum Testat im Rahmen des Krankenhaustransformationsfonds

Der Gesetzgeber hat für die Jahre 2026 bis 2035 zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Krankenhäusern den Krankenhaustransformationsfonds aufgelegt. Um noch im Jahr 2026 Mittel abrufen zu können, ist bis zum 30. September 2025 ein Antrag auf Auszahlung der Fördermittel zu stellen.

Dem Antrag ist auch ein Testat einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers beizufügen, das bestätigt, dass in der Betrachtung der Jahresprognose keine Insolvenzgründe nach Insolvenzordnung vorliegen (§ 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV).

Wie der Krankenhausfachausschuss des IDW nun konkretisiert hat, ist dieses Testat nicht zu unterschätzen: Das Testat soll in der Qualität einer Stellungnahme nach IDW S 11 bei objektiver Betrachtung zu der sachverständigen Einschätzung gelangen, dass auf den Beurteilungszeitpunkt keine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung  (§ 19 InsO) vorliegt. Hierzu soll neben einer Analyse der beiden vorangegangenen Geschäftsjahre und des aktuellen Geschäftsjahres eine Beurteilung des aktuellen Finanzstatus sowie des Finanzplans für die folgenden 12 Monate durchgeführt werden.

Konkret bedeutet dies, dass ein Testat auf Basis der vorangegangenen Jahresabschlussprüfung (Bestätigungsvermerk unter going-concern-Prämisse) nicht ausreichend sein wird. Vielmehr ist durch das Krankenhaus ein aktueller Zwischenabschluss (Monatsabschluss) zu erstellen. Ausgehend von diesem Finanzstatus ist eine Liquiditätsplanung für die folgenden 12 Monate ab Antragstellung zu erstellen. Diese ist plausibel aus den Ist-Daten des Krankenhauses abzuleiten.


Kritisch zu sehen ist die Anforderung, dass finanzielle Zusagen von Gesellschaftern, die zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit notwendig sind, nur einbezogen werden dürfen, wenn diese verbindlich zugesagt sind. Dies erfordert also neben den Aktivitäten des Krankenhauses zur Antragstellung gegebenenfalls auch ein zügiges Tätigwerden von Gesellschaftern. Ähnliche Konstellationen sind denkbar, wenn Kreditlinien o.ä. notwendig sind.

Die Antragstellung für Fördermittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds ist nicht zu unterschätzen und mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Hierbei sollten Sie uns rechtzeitig einbeziehen, damit dem Antrag das geforderte Testat zur Bestätigung des Nicht-Vorliegens von Insolvenzgründen fristgerecht beigefügt werden kann.

Wir unterstützen Sie frühzeitig - sprechen Sie uns an!

Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an, wenn Sie bereits für das Jahr 2026 Mittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds beantragen möchten. Als Solidaris können wir Sie optimal auf dem Weg zu Mitteln aus dem Transformationsfonds bis hin zur notwendigen Testaterteilung unterstützen.

 

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Niederlassungsleitung Berlin
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Leitung Geschäftsfeld Restrukturierung und Sanierung

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