Erste Ergebnisse aus dem Solidaris Krankenhaus-Betriebsvergleich 2025

Am 29. April 2026 hat die Bundesregierung den Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vorgelegt. Die darin vorgesehenen Einsparungen im Krankenhausbereich in Höhe von rund 5 Mrd. Euro werden viele Kliniken in Deutschland vor existentielle Probleme stellen. Das belegen auch die ersten Auswertungen aus unserem Krankenhaus-Betriebsvergleich für das Geschäftsjahr 2025. Unsere ausführliche Darstellung dieser Auswertungen mit zahlreichen weiteren Kennzahlen werden wir auch in diesem Jahr im Krankenhaus Rating Report publizieren, der im Juni 2026 erscheint.


In den Solidaris Krankenhaus-Betriebsvergleich für das Geschäftsjahr 2025 werden voraussichtlich insgesamt 225 Jahresabschlüsse freigemeinnütziger und kommunaler Krankenhäuser einfließen. Bis Redaktionsschluss waren die Daten von 126 von uns geprüften Kliniken ausgewertet (davon 97 in freigemeinnütziger und 29 in kommunaler Trägerschaft).
 

Jahresergebnis

Aus diesen Daten ergibt sich für das Jahr 2025 ein durchschnittlicher Jahresfehlbetrag von rund 1,4 Mio. EUR, was einer Umsatzrendite von - 1,2 % entspricht. Das kommunale Durchschnitts-Krankenhaus schließt das Jahr 2025 mit einem deutlichen Jahresfehlbetrag von - 6,4 Mio. EUR ab, das freigemeinnützige Durchschnitts-Krankenhaus erreicht ein gerade ausgeglichenes Jahresergebnis. Nur rund die Hälfte der Krankenhäuser in unserer Stichprobe erzielte im Geschäftsjahr 2025 ein positives Jahresergebnis; ein Zehntel der Kliniken weist für 2025 ein Defizit in Höhe von mindestens - 6,7 Mio. EUR aus, bei einem Viertel der einbezogenen Krankenhäuser beträgt das Defizit mindestens - 2,1 Mio. EUR.

Das operative Ergebnis bildet das um außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen und Erträge bereinigte Jahresergebnis ab und zeigt bereits seit dem Jahr 2022 eine dramatische Entwicklung; der operative Fehlbetrag in Höhe von - 5,5 Mio. EUR hatte 2024 einen neuen Negativrekord erreicht (Abbildung 1). Im Jahr 2025 beträgt das durchschnittliche operative Ergebnis - 3,0 Mio. EUR, was einer operativen Umsatzrendite von - 2,6 % entspricht.

Ursächlich für die Verbesserung um 2,5 Mio. EUR sind vor allem der positive Preiseffekt im Jahr 2025 in Höhe von 2,21 % (Bundesbasisfallwertsteigerung 5,19 % abzgl. angenommene Kostensteigerung in Höhe des Orientierungswertes 2025 von 2,98 %), der Tarifausgleich 2024 in Höhe von 0,8 % sowie der 2-monatige Rechnungszuschlag in Höhe von rund 0,5 Prozentpunkten (3,25 % x 0,9 x 2/12 Monate).
 

EBITDA-Marge

Das EBITDA bzw. die Innenfinanzierungskraft der in unseren Betriebsvergleich einbezogenen Krankenhäuser hat sich im Zeitraum 2020 bis 2024 im Durchschnitt sukzessive verschlechtert. Entsprechendes gilt für die EBITDA-Marge, d. h. das Verhältnis des EBITDA zu den Umsatzerlösen (Abbildung 2). Die durchschnittliche EBITDA-Marge ist im Geschäftsjahr 2025 mit 1,0 % wieder leicht positiv. Unter Zugrundelegung der im Vergleich zur Umsatzrendite um 1,4 Prozentpunkte niedrigeren operativen Umsatzrendite in Höhe von - 2,6 % ergibt sich jedoch erneut eine negative operative EBITDA-Marge von - 0,4 %.

Bei einem negativen EBITDA verringern sich die frei verfügbaren Geldmittelbestände der Krankenhäuser, so dass diese bereits aus ihrer Geschäftstätigkeit vorhandene liquide Mittel (Barliquidität) verlieren. Bei 43 % der Krankenhäuser in unserem Betriebsvergleich war das EBITDA im Jahr 2025 nicht einmal ausreichend, um den Kapitaldienst zu finanzieren. Eigenmittelinvestitionen sind unter diesen Umständen kaum durchführbar.
 

Freier Deckungsfaktor

Die frei verfügbaren Geldmittel sind in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch von herausragender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit. Sie ergeben sich aus dem Geldmittelbestand abzüglich der Verbindlichkeiten aus noch nicht verwendeten pauschalen Fördermitteln, die zweckgebunden einzusetzen sind. Der freie Deckungsfaktor in Wochen bezeichnet das Verhältnis des frei verfügbaren Geldmittelbestandes zum wöchentlichen Finanzbedarf (Abbildung 3).

Zum 31. Dezember 2025 reicht der frei verfügbare Geldmittelbestand im Durchschnitt unserer Stichprobe gerade aus, um den Finanzbedarf für 2,9 Wochen 

(31. Dezember 2024: 3,7 Wochen) abzudecken. Von den von uns geprüften 126 Krankenhäusern verfügten zum 31. Dezember 2025 sogar 19 % über gar keinen frei verfügbaren Geldmittelbestand mehr. Die Hälfte der Krankenhäuser verfügt zum 31. Dezember 2025 gerade einmal über einen freien Geldmittelbestand, der den ­Finanzbedarf für 1,5 Wochen (31. Dezember 2024: 2,0 Wochen) oder weniger decken kann. Eine solche Deckung ist unzureichend. Eine ausreichende Deckung wird erfahrungsgemäß erst bei mindestens 4,0 Wochen erreicht.
 

Prognose

Die von uns geprüften Krankenhäuser kalkulieren für das Jahr 2026 im Durchschnitt mit einem Wirtschaftsplanergebnis in Höhe von - 2,7 Mio. EUR. Legt man das operative Ergebnis 2025 in Höhe von - 3,0 Mio. EUR als Startpunkt für die Wirtschaftsplanung 2026 zugrunde, zeigt sich, dass gegenüber dem Geschäftsjahr 2025 lediglich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 0,3 Mio. EUR angestrebt wird.

Nach unserer Einschätzung wird sich der durchschnittliche Jahresfehlbetrag im Jahr 2026 insbesondere wegen des Rechnungszuschlags zwar reduzieren, im Jahr 2027 aber wegen dessen Befristung bis Oktober 2026 wieder auf das Niveau des Jahres 2025 zurückfallen. Aufgrund der zu erwartenden Preiseffekte beläuft sich der von uns geschätzte durchschnittliche operative Fehlbetrag 2027 auf - 3,3 Mio. EUR. Dies entspricht einer operativen Umsatzrendite von - 2,7 %. Bei einem von uns angenommenen neutralen Ergebnis von + 1,0 Mio. EUR würde sich ein durchschnittlicher Jahresfehlbetrag von - 2,3 Mio. EUR ergeben (Umsatzrendite: - 1,9 %).

Ob und inwieweit bereits eingeleitete strukturelle Maßnahmen der Krankenhäuser Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage bringen, kann von uns noch nicht verlässlich beurteilt werden. Nach unserer Branchenexpertise kann von einer wirtschaftlichen Verbesserung für das Durchschnitts-Krankenhaus nur in sehr begrenztem Umfang ausgegangen werden.
 

Fazit

Die preisbedingten Finanzierungslücken, die unzureichende Investitionskostenfinanzierung und das überwiegend zu geringe Leistungsvolumen haben im Geschäftsjahr 2025 zu einem Defizit der freigemeinnützigen und kommunalen Krankenhäuser in Höhe von durchschnittlich - 1,4 Mio. EUR geführt; die durchschnittliche operative EBITDA-Marge ist im Geschäftsjahr 2025 mit - 0,4 % erneut negativ. Eigenmittelanteile oder Kapitaldienstleistungen für aufzunehmende Darlehen im Rahmen der Fördermittelfinanzierungen aus dem Transformationsfonds können also für die weit überwiegende Anzahl der Krankenhäuser nur über die Liquiditätsunterstützung der Gesellschafter (Städte, Kommunen, freigemeinnützigen Krankenhausträger) finanziert werden. Die geplanten Einsparungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz würden somit die Quersubventionen der kommunalen Haushalte in Höhe der zusätzlichen Verluste erhöhen und die Anzahl der Insolvenzen, insbesondere im freigemeinnützigen Bereich, deutlich steigen lassen.

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Geschäftsführender Partner (Sprecher der Geschäftsführung)
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Wirtschaftsprüfer, Partner, Leitung Grundsatzabteilung, Leitung KompetenzTeam Krankenhäuser

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