Erste Entscheidungen zur Krankenhausplanung in NRW 2025

Seit die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2024 den Krankenhäusern mitgeteilt haben, welche medizinischen Leistungen sie ab dem 1. April 2025 nicht mehr erbringen dürfen, ist Bewegung in die Rechtslage gekommen. Zahlreiche Kliniken haben gegen die Entscheidungen geklagt oder Eilanträge gestellt. Nach Angaben der Verwaltungsgerichte wurden bis April 2025 insgesamt 95 Klagen und 46 Eilanträge eingereicht.


Zwischenstand: Erfolge und offene Verfahren

Einige Krankenhäuser hatten mit ihren Eilanträgen bereits Erfolg. Zwar haben die Verwaltungsgerichte in vielen Fällen die Planung des Landes NRW für rechtmäßig erklärt, doch der Ausgang zahlreicher Verfahren ist noch offen – viele Eilanträge sind inzwischen in der Beschwerdeinstanz gelandet. Diese zweite Instanz findet beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster statt, das nun die endgültigen Entscheidungen im Eilrechtsschutz trifft.
 

37 Beschwerden vor dem OVG Münster

Bis zum 23. April 2025 wurden 37 sofortige Beschwerden beim OVG eingereicht – ein deutliches Zeichen für den hohen Klärungsbedarf. Das Verfahren ist für den unterlegenen Teil anspruchsvoll, denn die Hürden in der Beschwerdeinstanz sind recht hoch. Da in erster Instanz überwiegend das Land NRW erfolgreich war, sehen sich nun vor allem die Krankenhäuser mit diesen Hürden konfrontiert.
 

Wie lange dauern die Verfahren?

Die Eilentscheidungen des OVG sind zwar abschließend für das einstweilige Verfahren, jedoch nicht endgültig in der Hauptsache. Bis über die Hauptsache entschieden wird, können Jahre vergehen. Oft verzichten Krankenhäuser auf diesen Weg, vor allem dann, wenn sie im Eilverfahren unterlegen waren – zumal die Planung des Landes bereits umgesetzt wird. Die Folge: Strukturen verfestigen sich, Kliniken richten sich neu aus.
 

Wo wurden die Verfahren eingereicht?

Die meisten Klagen und Eilanträge gingen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein, gefolgt von Gelsenkirchen, Köln und Arnsberg. Insbesondere in Düsseldorf wurden viele Eilanträge abgelehnt, während das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mehreren Kliniken vorläufig recht gegeben hat. 
 

Wichtige Entscheidungen zugunsten der Krankenhäuser

  • VG Münster, Beschluss vom 27. März 2025 – 9 L 141/25
    Das VG Münster kritisiert in dieser Entscheidung, dass Fallzahlen verschiedener Standorte eines Trägers pauschal zusammengezählt wurden. Das reiche nicht aus, um damit Routine oder Qualität zu belegen.
  • VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2025 – 21 L 852/25
    Das Gericht sah es als unzulässig an, dass die Eignung eines Krankenhauses von einer Zertifizierung abhängig gemacht wurde, die wiederum erst nach einer Planaufnahme möglich gewesen wäre. Zudem wurde auch hier die Zurechnung fremder Fallzahlen kritisiert.
  • VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14. März 2025 – 18 L 374/25
    Die Landesplanung hatte bestimmte Leistungsgruppen zu stark in einer einzigen Stadt konzentriert. Das widerspreche dem Ziel des Krankenhausplans, regionale Doppelstrukturen zu vermeiden. Das Land NRW hat Beschwerde eingelegt.
  • VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13. März 2025 – 18 L 257/25
    In einem ähnlichen Fall wurde beanstandet, dass wenige Krankenhäuser mit sehr hohen Fallzahlen bedacht wurden, obwohl andere geeignete Häuser zur Verfügung standen. Auch hier läuft ein Beschwerdeverfahren beim OVG.
  • VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2025 – 21 L 1307/25

Die jüngste Rechtsprechung ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2025, der allerdings noch nicht veröffentlicht worden ist. Hier wurde dem Eilantrag eines Krankenhauses in Goch stattgegeben, das vorläufig weiterhin Leistungen der LG 16.5 Tiefe Rektumeingriffe erbringen darf. Rechtlich beanstandet wurde, dass das Land NRW bei seiner Auswahlentscheidung möglicherweise von unzutreffenden Fallzahlen ausging. Die Auswahlkriterien, die im Feststellungsbescheid genannt wurden, ließen zudem Zweifel daran aufkommen, dass sich alle anderen Mitbewerber gegenüber dem nichtberücksichtigten Krankenhaus als „am besten“ durchgesetzt haben (Justiz NRW, Pressemitteilung vom 8. Mai 2025).
 

Was bedeutet das für die Zukunft?

Noch ist offen, wie das OVG Münster entscheiden wird. Klar ist: Viele rechtliche Fragen zur Krankenhausplanung sind nach wie vor ungeklärt. Es geht etwa darum, wie Fallzahlen korrekt eingesetzt werden dürfen, welche Kriterien bei der Auswahl zulässig sind und wie die regionale Verteilung gerecht gestaltet werden kann.
 

Fazit

Die Krankenhausplanung in NRW wird aktuell maßgeblich vor Gericht mitgestaltet. Die wichtigsten Antworten auf die offenen Fragen werden erst das OVG Münster und möglicherweise später das Bundesverwaltungsgericht geben. Für die betroffenen Krankenhäuser sind die Verfahren ein Drahtseilakt – doch erste Entscheidungen zeigen, dass der Rechtsweg Chancen bietet, zumindest vorläufige Verbesserungen zu erreichen.

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