Vereinheitlichung des Stiftungsrechts noch in 2021 geplant

Am 3. Februar 2021 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ verabschiedet, der wesentliche Änderungen des bestehenden Stiftungsrechts für bürgerlich-rechtliche rechtsfähige Stiftungen beinhaltet.Der vorgelegte Regierungsentwurf entspricht weitgehend dem am 28. September 2020 veröffentlichten gleichnamigen Referentenentwurf des Bunde

Nach positiver Stellungnahme des Bundesrates ist nun der Bundestag am Zug.

 

Am 3. Februar 2021 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ verabschiedet, der wesentliche Änderungen des bestehenden Stiftungsrechts für bürgerlich-rechtliche rechtsfähige Stiftungen beinhaltet.

Der vorgelegte Regierungsentwurf entspricht weitgehend dem am 28. September 2020 veröffentlichten gleichnamigen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (vgl. Solidaris Information 4/2020). Der Entwurf beinhaltet durch Einfügung von 20 (im Referentenentwurf: 27) sogenannten Buchstabenparagraphen in den §§ 80 bis 88 BGB eine erhebliche Ausweitung der bundeseinheitlichen Normen des Stiftungsrechts. Ferner ist die Schaffung eines bundeseinheitlichen Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung Teil des Gesetzesentwurfs.

Sofern der Gesetzesentwurf tatsächlich verabschiedet wird, verringert sich aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG der Regelungsinhalt der Landesstiftungsgesetze erheblich. Mit Beschluss vom 26. März 2021 hat der Bundesrat zum Regierungsentwurf mit nur geringfügigen Änderungswünschen Stellung genommen (Drucksache 143/21). Die Bedenken hinsichtlich der Führung des zentralen Stiftungsregisters durch das Bundesamt für Justiz, die noch in den Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses enthalten waren (Drucksache 143/1/21, S. 6), griff der Bundesrat nicht auf. Nunmehr wird sich der Bundestag im Frühjahr 2021 mit dem Gesetzesentwurf befassen.

Fazit

Durch die Verabschiedung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts sowie die positive Stellungnahme des Bundesrates vom 26. März 2021 mit nur marginalen Änderungswünschen ist der Weg frei für eine zeitnahe Beratung des Gesetzes im Bundestag. Damit ist die Verabschiedung einer „großen“ Reform des Stiftungsrechts noch in der aktuellen Legislaturperiode möglich. Wir halten Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden und werden in der nächsten Ausgabe der Solidaris Information, die am 17. Mai 2021 erscheint, ausführlich über den aktuellen Verfahrensstand berichten.

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