Eine neue Gesundheitsministerin, was bedeutet dies für die Krankenhausreform?

Die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, dass sie das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beibehalten wird, jedoch mit einigen Anpassungen. Nina Warken, die neue Gesundheitsministerin hat im Bundestag nun ihre Agenda vorgestellt und will an den Zielen der Krankenhausreformen ihres Vorgängers festhalten.


Die zentralen Bestandteile des KHVVG bleiben also bestehen: Ergänzung der Krankenhausplanung der Länder durch bundeseinheitlich definierte Leistungsgruppen (LG) und Qualitätsstandards, Ersatz des Fixkostendegressionsabschlages durch eine für mehrere Jahre fixierte Vorhaltevergütung, Ablösung der quantitativen Planungsgröße „Bett“ durch planerisch festlegbare Vorhaltefallzahlen je Leistungsgruppe sowie eine neue Kategorie von Mindestmengen in Form von Mindestvorhaltemengen je Leistungsgruppe. Ohne am Wesenskern des KHVVG Abstiche zu machen, geht es der Ministerin um Korrekturen, die ohne Qualitätseinbußen der besseren Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung dienen sollen.

Die Modernisierung der Krankenhausstrukturen wird insgesamt mit bis zu 50 Milliarden Euro über einen Transformationsfonds gefördert. Einer entsprechenden Rechtsverordnung hat der Bundesrat bereits am 21.03.2025 zugestimmt. Für eine Laufzeit von 10 Jahren werden ab 2026 Fördermittel zur Verfügung gestellt. Mit der Umsetzung der Krankenhausreform sollen nun 25 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen in den Transformationsfonds fließen. Fördertatbeständig sind „die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten auch wenn diese nicht kritisch klein sind, die Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandortes in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung, die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, die Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die Bildung regional begrenzter Krankenhausverbünde, die Bildung integrierter Notfallstrukturen, die Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses sowie die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.“ Ab frühstens 2026 könnten erste Auszahlungen aus dem Transformationsfond erfolgen.

Konkrete Maßnahmen zur finanziellen Sicherung der Krankenhäuser erwähnte die Ministerin in ihrer Rede nicht. Auch die seitens der Krankenhäuser kritisierte für 2026 geplante deutliche Ausweitung der Hybrid-DRGs war kein Thema.

Zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen und der Pflegeversicherung plant die Ministerin angesichts der angespannten Finanzlage „kurzfristige Maßnahmen“, um die Finanzierung über den Jahreswechsel hinaus zu sichern und „langfristige Strukturreformen“ um die Finanzierung insgesamt nachhaltiger zu gestalten. 

In diesem Zusammenhang will die neue Regierung voraussichtlich auch die beabsichtigten Änderungen in der Finanzierung und Strukturierung des KHVVG vornehmen. Ein wichtiger Punkt ist die Überprüfung und mögliche Anpassung der Vorhaltepauschalen, die Krankenhäuser erhalten, um ihre Existenz zu sichern, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Zudem könnte es Anpassungen in den Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen geben, die den Krankenhäusern von den Ländern zugewiesen werden.
Nach wie vor gibt es einige Punkte im KHVVG die in Ermangelung der notwendigen Rechtsverordnungen noch nicht abschließend und ausreichend konkretisiert sind aber auch Reformen, die in der letzten Legislaturperiode liegen geblieben sind:

  • Die Leistungsgruppen-Zuweisung: Die vorläufig im KHVVG geregelten Qualitätskriterien für Leistungsgruppen gilt es abschließend zu definieren zu konkretisieren und eventuelle Mindestvorhaltemengen festzulegen.

  • Die Zukunft kleinerer Kliniken: Sie sollen die Brücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung schlagen, jedoch ist die Rolle, Finanzierung und Integration dieser Einrichtungen noch nicht abschließend geregelt. 

  • Die Notfallreform: Eine umfassende Reform ist in diesem Bereich nach wie vor geplant, die Zuständigkeit zwischen Rettungsdiensten, Notaufnahmen und Hausärzten sollen klar verteilt bzw. abgegrenzt werden. Die Finanzierung soll reformiert werden. Ferner fehlen verbindliche Qualitätsvorgaben zur regionalen Umsetzung. 

Obwohl die neue Regierung keine grundlegenden Kursänderungen anstrebt und an Gesetzesinitiativen wie der Notfallreform festhält, befindet sich die Krankenhauslandschaft weiterhin in einer Phase des Wandels und der Planungsunsicherheit. Unsere Mandanten äußern zunehmend den Wunsch nach klareren und verbindlicheren Leitplanken seitens der Politik, um die Zukunft ihrer Einrichtungen im Sinne der Reform gezielt weiterentwickeln zu können.

Hinzu kommt der anhaltende wirtschaftliche Druck, der viele Krankenhäuser im Tagesgeschäft erheblich belastet. Besonders bei geplanten Fusionen innerhalb der Branche sind Entscheidungsträger gefordert, die Zukunftsperspektiven der betroffenen Einrichtungen sorgfältig zu berücksichtigen. Doch gerade die leistungswirtschaftlichen Auswirkungen der Reform lassen sich derzeit insbesondere hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen nur schwer verlässlich einschätzen.

Vor diesem Hintergrund beobachten wir auch im Bereich der Due Diligence eine verstärkte Einbindung leistungsbezogener Analysen sowie ein starkes Augenmerk auf die potenziellen Auswirkungen der Reform. Um Risiken und Chancen fundierter herausarbeiten zu können, arbeiten wir eng mit unseren medizinstrategischen und medizinrechtlichen Expertinnen und Experten zusammen – mit dem Ziel, eine möglichst belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

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