Doctolib-Urteil: Risiken für Praxen durch unklare Versicherungsangaben

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 7. Oktober 2025 – 52 O 149/25 – die Terminplattform Doctolib dazu verurteilt, die Anzeige einer Filterfunktion zu unterlassen, weil diese für gesetzlich Versicherte irreführend ist. Nutzer, die gezielt nach kassenärztlich abrechenbaren Terminen suchten, erhielten dennoch Termine angezeigt, die nur auf Selbstzahlerbasis möglich waren. Das Gericht sah darin eine unzulässige Beeinflussung der Patientenentscheidung.


Irreführung durch Doctolib‑Filterfunktion

Die Filterfunktion vermittelte den Eindruck, die Suchergebnisse entsprächen vollständig den eingegrenzten Kriterien. In der Praxis erschienen jedoch weiterhin Termine von Privatpraxen, die gesetzlich Versicherte nur gegen Eigenzahlung behandeln können. Dass ein entsprechender Hinweis später im Buchungsprozess erschien, änderte nach Einschätzung des Gerichts nichts an dem dann bereits eingetretenen irreführenden Effekt.
 

Rechtsfolgen und was es für Ihre Praxis / Ihr MVZ bedeutet?

  • Überprüfen Sie Ihre Praxisdarstellung auf digitalen Terminplattformen: Falsche oder missverständliche Angaben zu Versicherungsstatus und Abrechnung können sich negativ auf das Patienten‑Verhältnis auswirken.
  • Kommunizieren Sie klar, welche Leistungen Sie für gesetzlich Versicherte, Privatpatienten oder Selbstzahler anbieten – sowohl auf Ihrer Website als auch im persönlichen Kontakt.
  • Sensibilisieren Sie Ihr Team, dass Patienten portaleigene Filter oft als verbindlich ansehen. Klare Hinweise im Erstkontakt können Missverständnisse vermeiden.
  • Dokumentieren Sie Rückfragen von Patienten zu Terminbuchungen über externe Portale, um mögliche Fehlsteuerungen frühzeitig zu erkennen.

Auch Arztpraxen oder MVZ können bei einer irreführenden Darstellung kostenintensive Abmahnungen und Unterlassungsverfahren drohen. Daher kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Praxisdarstellung auf Plattformen korrekt wiedergegeben wird.

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung beim Berliner Kammergericht eingelegt hat. Sobald uns dessen Entscheidung vorliegt, werden wir berichten.

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