Die Reform des Kinderbildungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 29. November 2019 das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung verabschiedet und damit das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) weitreichend reformiert. Das Gesetz tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Die wichtigsten Kernpunkte der gesetzlichen Änderungen sind:

Anhebung der Kindpauschalen und des Personalschlüssels unter Berücksichtigun

Das Kinderbildungsgesetzes nach 10 Jahren reformiert

 

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 29. November 2019 das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung verabschiedet und damit das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) weitreichend reformiert. Das Gesetz tritt zum 1. August 2020 in Kraft.

Die wichtigsten Kernpunkte der gesetzlichen Änderungen sind:

  • Anhebung der Kindpauschalen und des Personalschlüssels unter Berücksichtigung von zusätzlichen Leitungsstunden.
  • Jährliche Anpassung der Kindpauschalen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen.
  • Die „zusätzliche U3-Pauschale“ sowie die „Verfügungspauschale" werden in das Finanzierungssystem mit Kindpauschalen integriert.
  • Absenkung des Finanzierungsanteils des Trägers:
    • für kommunale Träger von 21,0 % auf 12,5 %,
    • für kirchliche Träger von 12,0 % auf 10,3 %,
    • für andere freie Träger von 9,0 % auf 7,3 %,
    • für Elterninitiativen von 4,0 % auf 3,4 %.
  • Verwaltungskostendeckelung auf 3 %.
  • Die Rücklagenbildung differenziert nicht mehr nach erfüllten Personalstandards.
  • Aufteilung der „KiBiz-Rücklage“ in eine „Betriebskostenrücklage“ und eine „Investitionsrücklage“. Die Betriebskostenrücklage darf vereinfacht maximal 10 % des jährlichen Kindpauschalenbudgets und die Investitionskostenrücklage, falls der Träger wirtschaftlicher Eigentümer der Einrichtung ist, maximal 3.000 € je Kindpauschale betragen.

KiBiz - Integrierung der zusätzlichen Pauschalen in die Kindpauschale und Anpassung Trägeranteil

Mit der Gesetzesänderung werden die zusätzliche U3-Pauschale sowie die Verfügungspauschale in das Finanzierungssystem mit Kindpauschalen integriert. Auf die zusätzlichen Zuschüsse ist bisher kein Trägeranteil entfallen. Durch die Integration ändert sich dies. Zur Kompensation dieses Nachteils wurden daher unter anderem die Träger­anteile abgesenkt (s. o.).

KiBiz - Erstmalige gesetzliche Fixierung der Verwaltungskostendeckelung

Nach alter Rechtslage war eine Verwaltungskostendeckelung gesetzlich nicht vorgesehen. Diese war bislang lediglich im Rahmen einer Empfehlung zur Umsetzung des Verwaltungs-und Abrechnungsverfahrens geregelt. Zur Mittelverwendung und Nachweisführung war darin bestimmt, dass im Rahmen des Verwendungsnachweises nachgewiesene Verwaltungskosten bis zu 2 % für bestimmte Kostenarten (Personalverwaltung, Finanzverwaltung, Betriebskostenverwaltung) abgerechnet werden können.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20. Juli 2016 – 24 K 2590/15 – wurde jedoch festgestellt, dass auch höhere Verwaltungseinzelkosten oder Trägergemeinkosten geltend gemacht werden können. Dies ändert sich nun, wenn Verwaltungskosten auf eine Höhe von 3 % gesetzlich gedeckelt werden. Ob es sich im Einzelfall um refinanzierte Personal- bzw. Sachkosten oder um gedeckelte Verwaltungskosten handelt, ist nicht abschließend geregelt. Beispielhaft hervorzuheben sind Kosten für regionale Geschäftsführung bzw. Kosten für nichtpädagogisches Personal jeglicher Art, Kosten für Qualitätssicherung oder Personalbeschaffungskosten.

Die Reform des Kinderbildungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen - Fazit

Mehr als zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des KiBiz hat der NRW-Landtag die erste große Reform des Gesetzes beschlossen. Positiv hervorzuheben ist, dass bei der Rücklagenbildung nicht mehr nach erfüllten Personalstandards differenziert wird und die Kindpauschalen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen jährlich (pauschal) angehoben werden. Dies sollte das Risiko der Kosten-Erlös-Schere mindern. Aus Finanzierungsgesichtspunkten kritisch zu sehen ist die Deckelung der Verwaltungskosten. Um Kostendeckelungen bei der Erstellung des KiBiz-Verwendungsnachweises und damit eine indirekte Erhöhung des Trägeranteils zu vermeiden, empfehlen wir, zeitnah eine kritische Durchsicht und Kategorisierung aller Kosten nach Personal-, Sach- oder gedeckelten Verwaltungskosten vorzunehmen.

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