Die Krankenhaus-Reform ist beschlossen - nun geht die Arbeit weiter

Am Freitag, den 22. November 2024, wurde mit der Zustimmung des Bundesrats der Gesetzgebungsprozess der Krankenhausreform abgeschlossen. Der Ausgang dieser Entscheidung hätte spannender nicht sein können. In den abschließenden Stellungnahmen der Länder zeichnete sich deren Uneinigkeit hinsichtlich der Reform erneut ab. Das Bundesland Bayern beispielsweise lehnte die Reform in der vorgelegten Form mit Verweis auf die resultierenden Auswirkungen auf die Krankenhausplanung des Landes prinzipiell ab. Länder wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg waren prinzipiell einverstanden, sahen jedoch die Handlungsspielräume ihrer Länder in unzumutbar hoher Weise eingeschränkt. Die überwiegende Mehrheit der Länder teilte zwar diese Sicht, gab aber der Reform dennoch ihr Plazet, da sie die mit ihr verbundenen finanziellen Erleichterungen sowie die neuen Planungsinstrumente höher priorisierten und eine zeitnahe, durchsetzungsfähige Gesetzesalternative als nicht mehr realistisch erachteten.


Die Bundesländer sind mit Inkrafttreten dieses Gesetzes nun dazu ermächtigt, die Versorgungslandschaft zukünftig mit einer höheren Durchdringungskraft bei der Planung zu gestalten. Die Methodik ist jedoch durch das KHVVG streng vorgegeben. Abgelöst wird das alte Herangehen „Bettenplanung nach Fachabteilung“ durch eine Planung nach Leistungsgruppen, der durch die Allokation von Vorhaltekostenbudgets starker Nachdruck verliehen werden kann. 
 

Kritik an der verabschiedeten Krankenhausreform

Kritiker des Gesetzes haben genau hierbei noch offene Fragen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes. In der Tat ist offen, wie sich Bund und Länder zeitnah bei den drei anstehenden Rechtsverordnungen (RV) zum Transformationsfonds, zu den Mindestvorhaltemengen und den Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen verständigen. Beim Transformationsfonds wird BMG-intern mit einer Vorlage bis Ende Januar gerechnet. Voraussetzung für die RV zu den Mindestvorhaltezahlen ist ein entsprechendes Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das frühestens Ende 2025 erwartet werden darf. Gleiches gilt für die RV bezüglich der Qualitätskriterien. Hier gelten jedoch die im Gesetz definierten Regelungen solange, bis eine entsprechende RV zustande gekommen ist. Auch hofft man auf die zeitnahe Veröffentlichung des neuen Leistungsgruppen-Groupers, um die Umstellung der Krankenhaus-Erlöse nach Leistungsgruppen zu simulieren.

Der langwierige Gestaltungsprozess des Gesetzes war für viele Krankenhäuser ein schwerer Weg und mit hoher Planungsunsicherheit verbunden. Diese Unsicherheiten sind nach Beschluss nicht gänzlich aufgehoben. Durch das Gesetz können die Häuser kurzzeitig zwar aufatmen, jedoch muss die Transformation mittel- bis langfristig gelingen. Das Gesetz sieht – neben der Verlängerung des derzeit verkürzten Zahlungsziels um ein Jahr – die Schließung der Finanzierungslücke durch eine rückwirkende Erhöhung des Landesbasisfallwertes vor. Diese Tariflücke soll innerhalb von sechs Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgen und ist für viele der in die Krise geratenden Häuser eine kurzzeitige – längst überfällige – „Wiedergutmachung“ der offensichtlichen Unterfinanzierung. Jedoch bietet das Gesetz keine Lösung für diejenigen Krankenhäuser, deren Leistungsmenge nachhaltig reduziert ist. Das Leistungsniveau der Jahre 2023 und 2024 wird als Ausgangsbasis für das Vorhaltekostenbudget ab 2027 herangezogen und weitgehend fixiert.
 

Die Lage der Krankenhäuser bleibt finanziell angespannt

Insgesamt beobachten wir, dass sich viele deutsche Krankenhäuser in einer wirtschaftlich und finanziell sehr angespannten Lage befinden. Die lang angekündigte und nun beschlossene Reform enthält vielleicht nicht für jedes Problem eine passende Antwort, aber sie bietet gestaltbare Chancen am Markt, um Behandlungsangebote bedarfsgerecht neu zu positionieren und die Ambulantisierung der Häuser voranzubringen.

Der wirtschaftliche Druck besteht mit Beschluss des Gesetzes im Wesentlichen fort, und die investiven Ressourcen sind weiterhin unzureichend.

Die Krankenhäuser sind daher genau jetzt – aufgrund höherer Planungssicherheit für die kommenden Jahre – dazu angehalten, sich strategisch vorzubereiten. Das bedeutet, dass spätestens jetzt eine kritische und tiefgehende Bestandsaufnahme durchgeführt werden sollte, um zu reflektieren, ob ein Krankenhaus mit den neuen Rahmenbedingungen nachhaltig bestehen kann. Basierend auf den Ergebnissen dieser Bestandsaufnahme können verschiedene Lösungswege eingeschlagen werden, sollten sich ernstzunehmende Risiken abzeichnen.

Einige, insbesondere größere Krankenhäuser, die sich in einem guten Marktumfeld befinden, werden den Weg der Sanierung und Restrukturierung wählen und durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch die proaktive Anpassung ihres Portfolios, die Wirtschaftlichkeit und das Versorgungsangebot optimieren. Andere werden in Folge einer kritischen Bestandsaufnahme zu dem Ergebnis kommen, dass die Einrichtung in ihrer aktuellen Form nicht mehr nachhaltig agieren und ihre Kostenstruktur nicht optimieren kann. Fusion oder Verkauf und die Schaffung synergistischer, vorzugsweise regionaler Verbünde, sind hier regelhaft der beste Weg, um den Unternehmenszweck fortzuführen, die Arbeitsplätze zu sichern und die Versorgung der Bevölkerung nachhaltig wirtschaftlich zu gewährleisten.

Unser Expertenteam berät und begleitet Sie gerne. Wir stehen Ihnen mit unserem Beratungs-Know-how zur Seite: Beginnend mit einer kritischen Bestandsaufnahme bis hin zu Sanierungsvorhaben, Fusion oder der strategischen Umgestaltung stellen wir uns mit Ihnen den Herausforderungen des Wandels. 

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