Coronavirus: Liquiditätsmanagement in Zeiten einer Pandemie

 

Liquiditätsmanagement gemeinnützigen Unternehmen in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

Liquiditätsengpässe in gemeinnützigen Unternehmen

Das Coronavirus stellt die gemeinnützigen Unternehmen nun unerwartet und deshalb unvorbereitet vor große Herausforderungen, da plötzlich die operativen Bereiche des Unternehmens durch die Einschränkung des Leistungsaustauschs nicht wie gewohnt funktionieren. Dies wird zur Folge haben, dass viele Unternehmen mit Liquiditätsengpässen konfrontiert werden. Diese Liquiditätsengpässe können Auswirkung auf die Bedienung bereits in Anspruch genommener Darlehen haben, und mitunter reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr aus, um die operativen Ausgaben zu bestreiten. Daher werden zunehmend Überlegungen in den Vordergrund rücken, wie diese Liquiditätslücke bis zur Normalisierung des Geschäftsverlaufs geschlossen werden kann.

Liquiditätsmanagement: Maßnahmenpaket vom 13. März 2020

Deshalb hat die Bundesregierung am 13. März 2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus beschlossen. Eine Säule dieses „Schutzschildes für Beschäftigte und Unternehmen“ ist die Bereitstellung von zusätzlicher Liquidität. Dazu werden bestehende Programme für Liquiditätshilfen, wie die KfW- und ERP-Kredite, ausgeweitet und die Voraussetzungen für ihre Inanspruchnahme gelockert. 

Der Ablauf der Beantragung der neuen KfW-Kredite ist wie bisher auch zweistufig. Der Kredit ist über die Hausbank zu beantragen. Diese prüft den Kreditantrag und leitet ihn an die KfW weiter. Derzeit wird damit gerechnet, dass bei entsprechender frühzeitiger Beantragung die ersten Auszahlungen noch vor Ostern 2020, also im Laufe der 15. KW, beginnen werden. Aktuell wurden drei Liquiditätsprogramme der KfW erweitert. Nachfolgend wird kurz auf die Kreditprogramme für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre bestehen, eingegangen.

Der Unternehmerkredit für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR sieht einen Betriebsmittelkredit von bis zu 200 Mio. EUR vor. Das Kreditrisiko wird neuerdings bis zu 80 % durch die KfW übernommen. Beim (unbegrenzten) Wachstumskredit für Unternehmen bis 5 Mrd. EUR übernimmt die KfW bis zu 70 % des Kreditrisikos für allgemeine Finanzierungen (bisher nur Innovation und Digitalisierung). Des Weiteren hat die Bundesregierung den Handlungsspielraum der Landesförderbanken und Bürgschaftsbanken erweitert. Diese sollen Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250 TEUR eigenständig und innerhalb von drei Tagen treffen können. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen teilbesicherten Liquiditätshilfen des Bundes um Kredite, die künftig aus dem operativen Geschäft bedient werden müssen.

Damit eine zügige Bearbeitung des Kreditantrages seitens der Hausbank gewährleistet ist, sollten u.a. folgende Unterlagen vorbereitet sein:

  • Präzise schriftliche Darlegung der wirtschaftlichen Auswirkung des Corona-Virus auf die Geschäftsentwicklung,
  • Vorlage der letzten zwei (geprüften) Jahresabschlüsse (wenn der Jahresabschluss 2019 noch nicht vorliegen sollte, eine entsprechend valide Hochrechnung für 2019),
  • Berechnung des benötigten Kreditbedarfs anhand einer Liquiditätsplanung für 2020 mit Angabe von verschiedenen „Best-“ bzw. „Worst-Case-Szenarien“ und
  • den etwaigen Eigenbeitrag des Gesellschafters zur Sicherstellung der Liquidität des Unternehmens.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufnahme von Gesprächen mit Ihren Hausbanken und der Erstellung bzw. Plausibilisierung von Liquiditäts- und Unternehmensplanungen als Basis für die Kreditgewährung. Auch bei Fragen zum Liquiditätsmanagement kommen Sie gerne auf uns zu.

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