Corona-Pandemie: Neue Maßnahmen zur Bekämpfung ab November

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz haben am 28. Oktober 2020 für November zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Dabei setzt man nach eigenem Bekunden jedoch alles daran, die Wirtschaft zu stabilisieren und die Folgen für Solo-Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch große Firmen zu mildern. Die Corona-Übe

Auswirkung auf Wirtschaft soll durch weitere Überbrückungshilfe gemildert werden

 

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz haben am 28. Oktober 2020 für November zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Dabei setzt man nach eigenem Bekunden jedoch alles daran, die Wirtschaft zu stabilisieren und die Folgen für Solo-Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch große Firmen zu mildern. Die Corona-Überbrückungshilfe wird deshalb um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Betroffenen ergänzt.

Kontakteinschränkungen ab November

Die zusätzlichen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung treten am 2. November deutschlandweit in Kraft. Sie werden bis Ende desselben Monats befristet. 

Um die Kontaktmöglichkeiten insgesamt zu reduzieren werden eine Vielzahl von Betrieben in diesem Zeitraum geschlossen und Veranstaltungen sowie Tätigkeiten untersagt. Insbesondere müssen Gastronomiebetriebe und Restaurants sowie Kneipen etc. den Betrieb einstellen. Zudem sind Übernachtungsangebote im Inland in Hotels und Pensionen für Touristen nicht mehr möglich. Ebenfalls werden Dienstleistungsbetriebe geschlossen, in denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist. 

Überbrückungshilfen: Unterstützung für im November temporär geschlossene Betriebe

Die Bundesregierung unterstützt die von den temporären, corona-bedingten Schließungen im November erfassten Unternehmen, Betriebe, selbständigen Vereine und Einrichtungen. Der Erstattungsbetrag umfasst bis zu 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.  Für größere Unternehmen gibt es Unterstützung entsprechend der maximal möglichen europarechtlichen Beihilferegelungen. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben.

Zudem beschloss der Bund, Hilfsmaßnahmen für Unternehmen zu verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche zu verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Weitere Details folgen

Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium werden gemeinsam in dieser Woche die Details für diese Hilfsmaßnahmen vorlegen. Weitere Informationen finden Sie zeitnah auf der Corona-Soforthilfe-Seite des Bundes. Über diese wurde und wird auch die Überbrückungshilfe beantragt. Wir gehen entsprechend davon aus, dass eine Beantragung wieder über Ihren wirtschaftlichen Berater erfolgen muss. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden und stehen Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung.  

 

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