Checkliste zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

Am 2. Juni 2017 wurde die Einführung verbindlicher Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche vom Bundestag beschlossen. Diese verpflichtend einzuhaltenden Untergrenzen wurden am 11. Oktober 2018 per Ersatzvornahme durch die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) festgelegt und gelten ab dem 1. Januar 2019. Die Krankenhäuser müssen verschiedene Unterlagen zu Schichtbesetzun

Am 2. Juni 2017 wurde die Einführung verbindlicher Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche vom Bundestag beschlossen. Diese verpflichtend einzuhaltenden Untergrenzen wurden am 11. Oktober 2018 per Ersatzvornahme durch die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) festgelegt und gelten ab dem 1. Januar 2019. Die Krankenhäuser müssen verschiedene Unterlagen zu Schichtbesetzungen und Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen quartalsweise (erstmalig bis zum 15 April 2019) an das InEK übermitteln. Ein Unterschreiten der Pflegepersonaluntergrenzen führt zu verschiedenen Sanktionierungen, unter anderem in Form von Vergütungsabschlägen.

Ab dem 31. Mai 2020 findet eine Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf das gesamte Krankenhaus statt. Mit diesem sogenannten Ganzhausansatz wird in Zukunft das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt. Ein Unterschreiten der noch festzulegenden Werte soll ebenfalls, unter anderem in Form von Vergütungsabschlägen oder Fallzahlverringerungen, sanktioniert werden.

Aufgrund der verpflichtenden Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen ab dem 1. Januar 2019 hat die Solidaris für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Themenfelder zur PpUGV vorbereitet. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu einzelnen Aspekten oder dem Wunsch nach weitergehenden Informationen zeitnah an.

Checkliste zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

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