Am 9. November 2018 wurde das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) mit der Zielsetzung beschlossen, die Personalausstattungen sowie die Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege zu verbessern.
Die Krankenhausvergütung wird ab dem Jahr 2020 auf eine Kombination von Fallpauschalen- und Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt. Zukünftig werden die Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung bei tarifkonformen Abschlüssen über ein neues krankenhausindividuelles Pflegepersonalbudget erstattet. Die Fallpauschalen (DRG) werden um die Pflegepersonalkosten bereinigt, woraus sich ein Absenken des Case-Mix-Volumens ergibt. In einer Übergangsphase werden etwaige finanzielle Einbußen aufgrund der Umstellung der Krankenhausvergütung im Jahr 2020 auf zwei Prozent und im Jahr 2021 auf vier Prozent begrenzt.
Aus diesem aktuellen Anlass hat die Solidaris für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Themenfeldern zum PpSG vorbereitet. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu einzelnen Aspekten oder dem Wunsch nach weitergehenden Informationen gerne an.
Checkliste zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz