Bundesrat stimmt der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) zu
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, den 21. März 2025 der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) zugestimmt. Der bisherige Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, der aktuell bis zur Ernennung seines Nachfolgers noch geschäftsführend im Amt tätig ist, äußerte sich hierzu, dass damit eine weitere wichtige Hürde in der Umsetzung der Krankenhausreform genommen worden sei.
Der Transformationsfonds wird als einer der wichtigsten Teilbereiche der Krankenhausreform angesehen. Durch ihn sollen die notwendigen Umstrukturierungsprozesse der Krankenhäuser finanziell unterstützt werden.
Die KHTFV konkretisiert die Fördertatbestände des Transformationsfond und regelt das Verwaltungsverfahren. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte jedoch mit Änderungen, so dass sich nunmehr wieder das Bundesgesundheitsministerium mit den Änderungsvorschlägen befassen muss.
Insbesondere ist die Frage der Finanzierung an das Bundesgesundheitsministerium zurückgegeben worden. Bislang war vorgesehen, dass die Finanzierung des Fördervolumens in Höhe von 50 Millionen Euro zu je 50% durch die Bundesländer sowie die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen sollte. Im Zuge der Lockerung der Schuldenbremse hat der Bundestag kurz vor der Abstimmung im Bundesrat einen neuen Artikel 143h des Grundgesetzes (GG) geschaffen. Dieser ermöglicht dem Bund ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen u.a. in die Infrastruktur bis zum Jahr 2045 zu errichten. Hierin sehen die Bundesländer nun die Möglichkeit auch den Bund an der Finanzierung zu beteiligen.
Jedoch ist es aktuell noch unklar, wofür das Sondervermögen tatsächlich eingesetzt werden soll. Das muss von der neuen Bundesregierung im Haushaltsplan entschieden werden. Es bleibt daher noch offen, ob das Bundesgesundheitsministerium so lange abwarten wird. In der offiziellen Mitteilung auf der Webseite des Ministeriums vom 21. März 2025 bezieht sich dieses weiterhin auf eine jeweils 50%-ige Finanzierung durch die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie durch die Bundesländer.
Neben der Frage der Finanzierung sieht der Bundesrat die Verpflichtung zur Insolvenzprüfung in den antragstellenden Krankenhäusern kritisch. Ein weiteres Abgrenzungsproblem sehen die Bundesländer in der klaren Abgrenzung, welche Vorhaben tatsächlich der Umstrukturierung dienen.
Es obliegt nun dem Bundesgesundheitsministerium mit den Forderungen der Bundesländer umzugehen.