Die Auswertungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigen, dass sich in den vergangenen Jahren Einiges getan hat. So bestätigt die Wirkungsprognose 2025 des BMAS, basierend auf einer mehrjährigen Paneldatenanalyse, dass sich die Lebenssituation vieler Menschen mit Behinderung seit Inkrafttreten des BTHG tatsächlich verbessert hat. Besonders hervorzuheben ist die signifikante Zunahme der subjektiv wahrgenommenen Selbstbestimmung. Ebenso zeigt die Analyse eine deutliche Steigerung der Wohnzufriedenheit, was durchaus so interpretiert werden kann, dass der Ausbau ambulanter Wohnformen Wirkung zeigt. Auch bei den Trägern der Eingliederungshilfe sind deutliche konzeptionelle Veränderungen zu erkennen, etwa bei der Organisation der Betriebsabläufe in besonderen Wohnformen oder bei der Schaffung kleinerer Wohngruppen, die eine deutliche Abgrenzung zu therapeutisch genutzten Flächen aufweisen.
Trotz dieser Erfolge hinsichtlich der Lebens- und Wohnsituation vieler Menschen bleiben die Entwicklungen in anderen Bereichen weit hinter den Erwartungen an das BTHG zurück, insbesondere in Bezug auf die Teilhabe behinderter Menschen an der Arbeitswelt. Zwar muss hierbei berücksichtigt werden, dass der allgemeine Arbeitsmarkt durch die Corona-Pandemie stark verändert wurde, doch die Tatsache bleibt bestehen, dass nur wenige Unternehmen schwerbehinderte Menschen beschäftigen und stattdessen eine Ausgleichabgabe zahlen. Lag die Überleitungsquote aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in den allgemeinen Arbeitsmarkt laut BMAS-Forschungsbericht im Jahr 2023 bei lediglich 0,35 %, so zeigt das Inklusionsbarometer der Aktion Mensch seitdem sogar eine Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation an. Somit muss konstatiert werden, dass ein zentrales Ziel des BTHG bislang noch nicht erreicht werden konnte.
Diese Beobachtung deckt sich auch mit internationalen Vergleichsstudien, etwa vom Deutschen Institut für Menschenrechte, die hinsichtlich der Inklusion von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt in Deutschland eine eher unterdurchschnittliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention attestieren. Kritisiert werden insbesondere der langsame Abbau institutioneller Sonderstrukturen, zu geringe Fortschritte bei inklusiver Beschäftigung und fehlende inklusive Bildungsstrukturen. Gleichzeitig berichten Träger der Eingliederungshilfe von erheblichem Mehraufwand in der Verwaltung, aufwendigen Bedarfsermittlungsverfahren und komplexen Zuständigkeitsstrukturen, die an vielen Stellen zu bislang ungelösten Schnittstellenproblemen geführt haben. So wird leistungsrechtlich inzwischen von „Einrichtungen der besonderen Wohnformen“ gesprochen, wobei Wohn- und Fachleistungsflächen auf unterschiedlichen Refinanzierungsgrundlagen beruhen. Gleichzeitig gelten die Einrichtungen ordnungsrechtlich weiterhin als ‚Heime‘ und müssen die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Auch der Deutsche Städtetag bestätigte jüngst, dass die kommunalen Sozialausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe in den vergangenen Jahren immer schneller angestiegen sind. Den entsprechenden Ankündigungen seitens der Politik, dass diese Steigerungen nicht länger hinnehmbar seien und „eventuelle Änderungsbedarfe“ und „Pauschalierungen“ geprüft werden müssen, folgte die deutliche Kritik seitens der Fachverbände, dass diese Kostensteigerungen strukturell begründet seien und Einsparungen auf den Rücken von behinderten Menschen ausgetragen würden. Ursachen für den Anstieg der Sozialausgaben seien neben der Umstellung durch das BTHG auch der demografische Wandel, Tarifsteigerungen, die höhere Lebenserwartung und steigende Fallzahlen. Die Kritik, Menschen mit Behinderungen würden „zu viel kosten“, sei daher nicht nur sachlich falsch, sondern auch gesellschaftlich gefährlich.
Es bleibt also zu konstatieren, dass das BTHG einerseits zu wichtigen Erfolgen wie einer höheren Selbstbestimmung, einer gestiegenen Wohnzufriedenheit und einem stärkeren Fokus auf individuelle Bedarfe geführt hat, andererseits der Prozess aber alles andere als abgeschlossen ist. Das System steht unter erheblichem Druck, der einen echten Bürokratieabbau, mehr Verlässlichkeit und weniger Kostendruck, mutigen Abbau segregierender Strukturen und den Ausbau inklusiver Arbeitsmöglichkeiten erfordert. Dann wird das BTHG zu einer Reform, die Selbstbestimmung nicht nur verspricht, sondern konsequent verwirklicht.
Praxis-Hinweis
Was Leistungserbringer zwischenzeitlich zu tun haben: Noch immer spiegeln die Konzeptionen nicht unbedingt das strategisch richtige Leistungsangebot wider. Eine Prüfung des Leistungsangebots und eine Anpassung in der strategischen Ausrichtung ist oftmals zu empfehlen. Insbesondere die Trennung der Leistungen führt noch immer zu Anpassungsbedarfen im Controlling. Da Leistungsträger über höhere Kosten meist unerfreut sind und diese oftmals substanzlos negieren, müssen Leistungserbringer aus dem Controlling heraus ihre Leistungen mit verursachungsgerechten Kosten bepreisen können. Sind die Kosten plausibel und angemessen, so sind sie auch in den entsprechenden Vergütungssatzverhandlungen durchzusetzen.
