APG DVO NRW: Refinanzierungssätze für das Jahr 2026 stehen fest
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat mit Erlass vom 10. September 2025 den anerkennungsfähigen Eigenkapitalzinssatz für die Investitionskostenfinanzierung von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2026 bekannt gegeben.
Nachdem das Ministerium bereits die Indexwerte, Angemessenheitsgrenzen und Instandhaltungspauschalen für das Jahr 2026 festgesetzt hatte, stehen den Landschaftsverbänden mit dem nun veröffentlichten Eigenkapitalzinssatz alle notwendigen Refinanzierungssätze fest, um die Anträge auf Festsetzung der ankerkennungsfähigen Investitionskosten zum 1. Januar 2026 zu bearbeiten und zu bescheiden.
Für die Investitionskostenfinanzierung im Festsetzungszeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 ergibt sich eine Erhöhung des refinanzierungsfähigen Eigenkapitalzinssatzes von 3,06 % im vorangegangenen Festsetzungszeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 auf 3,29 %; dies ist eine Zunahme um 7,5 %. Der Baupreisindex – als Grundlage für die Indexierung des sonstigen Anlagevermögens, der Angemessenheitsgrenze und der Instandhaltungspauschale – erhöht sich im gleichen Zweijahreszeitraum von 123,4 auf 131,2 und damit um 6,3 %.
Da die Landschaftsverbände die Festsetzungsanträge in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeiten, empfiehlt es sich, die entsprechenden Anträge – sofern noch nicht geschehen – ab sofort zu stellen.
Übersicht über die APG DVO Werte
2026
2025
2024
2023
2022
Baukostenindex (Mai-Index des Vorjahres; 2021 = 100)*
131,2
127,0
123,4
114,5
98,6
Angemessenheitsgrenze
- vollstationär
3.397,65 €
3.288,88 €
3.195,65 €
2.966,33 €
2.554,40 €
- vollstationär mit Vollversorgerküche
3.540,52 €
3.427,18 €
3.330,03 €
3.091,06 €
2.661,81 €
- teilstationär
2.783,10 €
2.694,00 €
2.617,64 €
2.429,79 €
2.092,37 €
Instandhaltungspauschale je qm/NRF
30,36 €
29,39 €
28,56 €
26,51 €
22,83 €
Eigenkapitalzinssatz
3,29 %
3,06 %
3,06 %
1,78 %
0,49 %
* Die Umstellung des Basisjahres auf 2021 = 100 ist im Jahr 2024 erfolgt.
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