Die technische Durchführung der Aufstellung
eines Jahresabschlusses erfolgt nach deutschen handelsrechtlichen und
internationalen Rechnungslegungsvorschriften.
Der Auftragsumfang ist gesetzlich nicht normiert
und zwischen Ihnen und uns frei vereinbar. Für die Abgrenzung des Auftragsumfangs
ist entscheidend, inwieweit wir auch die Buchführung als Grundlage der
eigentlichen Erstellungstätigkeit auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu beurteilen
haben.
Selbstverständlich werden die möglichen
Anforderungen von Aufsichtsgremien und –behörden, Kreditinstituten,
Fördermittel- und Zuschussgebern sowie anderen Empfängern an Jahresabschlüsse berücksichtigt.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich!
Wirtschaftsprüfung
Jahresabschlusserstellung
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Seminare zum Thema
Der Jahresabschluss gemeinnütziger Einrichtungen - Grundlagen, Besonderheiten, Vorbereitung und Gestaltungsmöglichkeiten
16.12.2011, Köln
16.12.2011, Köln
