Betriebswirtschaftliche Sonderprüfungen
Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben nach § 2 Abs. 1 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen – insbesondere solche von Jahresabschlüssen – durchzuführen. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von anderen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, zum Beispiel
- Prüfung der Kreditwürdigkeit
- Unterschlagungsprüfungen
- Gründungsprüfungen
- Umwandlungsprüfungen
Insbesondere die Notwendigkeit der Ausstellung von Bescheinigungen und Vermerken vielfältiger Art (z. B. Fördermittelnachweise, Verwendungsnachweise für Zuschüsse, Bescheinigungen/Vermerke nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht, Bescheinigungen zur wirtschaftlichen Situation einzelner Einrichtungen) lassen eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Sonderprüfungen evident werden. Aufgrund unseres spezifischen Know-hows und der Ausbildung unserer Mitarbeiter bieten wir Ihnen die Durchführung derartiger Sonderprüfungen mit entsprechenden Bescheinigungen bzw. Vermerken als Ergebnis unserer Tätigkeit an. Dabei berücksichtigen wir die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) veröffentlichten Hinweise zu Bescheinigungen und Vermerken im Gesundheits- und Sozialwesen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.
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