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Wirtschaftsprüfung
Kompetenz schafft Sicherheit.
Durchführung der externen Qualitätskontrolle gem. § 57 a ff. WPO

Wenn Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, sind sie verpflichtet, sich in der Regel im Abstand von sechs Jahren einer Qualitätskontrolle zu unterziehen (vgl. § 57 a ff. Wirtschaftsprüferordnung). Diese Qualitätskontrolle wird durch bei der Wirtschaftsprüferkammer registrierte Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfergesellschaften durchgeführt. Sowohl die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als auch eine Vielzahl der bei ihr tätigen Wirtschaftsprüfer sind als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert.
 
Mit Erfolg haben wir am System der Qualitätskontrolle schon freiwillig im Jahr 2003 teilgenommen, um unseren hohen Qualitätsstandard auch im Außenverhältnis zu dokumentieren. Auch die im Jahr 2006 erneut durchgeführte Qualitätskontrolle wurde mit Erfolg absolviert (Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer vom 22. November 2006).
Auf der Basis unseres eigenen Qualitätssicherungssystems, der Qualifikation unserer Wirtschaftsprüfer sowie der Erfahrungen aus der eigenen Qualitätskontrolle bieten wir die Durchführung entsprechender Qualitätskontrollen anderen Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an.

Wir werden die Qualitätskontrolle gemäß § 57a ff. WPO und unter Beachtung des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Prüfungsstandards IDW PS 140 vornehmen. Prüfungsgegenstand unserer Qualitätskontrolle sind die in der Wirtschaftsprüferpraxis eingeführten Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Bezug auf betriebswirtschaftliche Prüfungen im Sinne von § 2 Abs. 1 WPO, bei denen das Siegel geführt wird. Die Qualitätskontrolle ist eine Systemprüfung, bei der neben der Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der allgemeinen Praxisorganisation geprüft wird, ob die Organisation eine ordnungsgemäße Abwicklung von Aufträgen und der Nachschau sicherstellt.

Unabhängig von der Darstellung der Prüfungsergebnisse im Rahmen einer Schlussbesprechung sowie des notwendigen Qualitätskontrollberichtes geben wir Ihnen konstruktive Hinweise zum weiteren Auf- bzw. Ausbau Ihres Qualitätssicherungssystems. Aufgrund der Größenordnung unserer Gesellschaft bieten wir insbesondere mittelgroßen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unsere Prüfungs- und Beratungsleistungen an.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Leistungsbereich. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular.

SEMINARTIPP
Köln, 09.12.2010
Kostenträgerrechnung speziell für Psychiatrien [mehr]
Berlin, 23.09.2010
IFRS - Einführung in die Grundlagen der internationalen Rechnungslegung [mehr]
 
PUBLIKATIONEN
Solidaris-Information,
Jahrgang 13, Ausgabe 3,
August 2010 [mehr]
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